Kurzzeitkennzeichen
Das 5-Tage-Kennzeichen für Überführungs- oder Probefahrten.
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Kurzeitkennzeichen – Kennzeichen für maximal 5 Tage
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein Kfz-Kennzeichen für maximal 5 Tage. Es gilt im Inland für ein Fahrzeug und kann für PKWs, LKWs, Motorräder oder Anhänger vergeben werden. Das Kurzzeitkennzeichen können Sie auf der Zulassungsstelle beantragen.
Äußerlich unterscheiden sich Kurzzeitkennzeichen von normalen Kennzeichen durch einen gelben Streifen mit dem Ablaufdatum am rechten Rand.
Kurzzeitkennzeichen – die wichtigsten Fakten
Für Überführungsfahrten
Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal 5 Tage. Der Tag der Zulassung zählt mit.
Antrag auf der Zulassungsstelle
Die Schilder erhalten Sie auf der Zulassungsstelle am gleichen Tag.
Kfz-Versicherung abschließen
Für das Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie eine Kfz-Versicherung. Bei der BavariaDirekt kostet sie einmalig 69,90 €.
Geld zurück
Schließen Sie danach den Kfz-Schutz bei uns ab, erstatten wir die Kosten.
Wofür brauche ich ein Kurzzeitkennzeichen?
Der häufigste Grund für die Ausstellung von Kurzzeitkennzeichen sind Überführungsfahrten oder Probefahrten, weshalb das Kurzzeitkennzeichen oft auch Überführungskennzeichen genannt wird. Von Überführungsfahrten spricht man, wenn ein Fahrzeug ohne Zulassung von einem Ort zum anderen bewegt wird. Häufige Überführungswege sind:
- vom Hersteller zum Händler
- vom Händler zum Käufer
- von einem privaten Verkäufer an den Wohnort
- Probefahrten von Gebrauchtwagen
- Sie fahren ein Fahrzeug ohne Zulassung zur Werkstatt
- Sie fahren ein Fahrzeug ohne Zulassung zum Schrottplatz
- zur Zulassungsstelle oder zum TÜV
- Rückführungen von Mietwagen
Das Kurzzeitkennzeichen ist mit dem Tag der Ausstellung für maximal 5 Tage gültig. Der Tag der Zuteilung gilt mit.
Beispiel: Sie erhalten das Kurzzeitkennzeichen am 25. Januar, dann gilt es bis zum 29. Januar.
Kurzzeitkennzeichen beantragen – mit welchen Unterlagen?
Den Antrag für ein Kurzzeitkennzeichen stellen Sie an der Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzes oder bei der Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeugs – bei einigen Zulassungsstellen können Sie den Antrag auch online zu stellen. Erkundigen Sie sich dazu bei der jeweiligen Zulassungsstelle.
Folgende Unterlagen brauchen Sie für die Zulassungsstelle:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei neuen Fahrzeugen die Original-CoC-Bescheinigung (EG-Typengenehmigung)
- eVB als Nachweis einer abgeschlossenen Kfz-Versicherung
- Nachweis über gültigen TÜV (Ausnahme I: Sie beantragen das Schild für die Fahrt zum TÜV. Ausnahme II: Der TÜV stellt geringfügige Mängel fest und Sie fahren anschließend zur Werkstatt. Die Ausnahmen werden dann im Fahrzeugschein vermerkt)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Gewerbeanmeldung bei Firmennutzung
- evtl. eine Vollmacht
Idealerweise klären Sie vor dem Termin noch einmal, welche Unterlagen von der jeweiligen Zulassungsstelle verlangt werden.
Nach erfolgreichem Antrag können Sie das Kurzzeitkennzeichen sofort mitnehmen. Es gehört dann Ihnen und Sie können nach der Nutzung damit machen, was Sie wollen.

Wie viel kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen sind gering. Sie zahlen circa 25 Euro für die Schilder und etwa 15 Euro Bearbeitungsgebühr. Außerdem entstehen Kosten für die Versicherung. Hier haben Sie die Wahl zwischen Kfz-Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko.
Wer das Auto im Anschluss bei der gleichen Versicherung versichert, bekommt in den meisten Fällen die Versicherungskosten für das Kurzzeitkennzeichen verrechnet.
Kurzzeitkennzeichen – ohne EG-Typengenehmigung
Wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen für einen Neuwagen benötigen und kein Herstellerzertifikat haben, erhalten Sie das Kennzeichen ausschließlich für Fahrten, die dem Nachweis der technischen Daten dienen, z. B. zum TÜV oder zur Zulassungsstelle.
Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen
Auch für das Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie eine Kfz-Versicherung. Der Schutz ist nur für die Dauer der Kurzzulassung gültig. Als Nachweis für den Abschluss der Versicherung gilt die eVB, die Sie bei der Zulassungsstelle vorzeigen müssen.
Die Kfz-Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen können Sie als Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko abschließen. In der Regel ist die Haftpflicht ausreichend. Nur bei Neuwagen oder besonders wertvollen Fahrzeugen kann Teil- oder Vollkaskoschutz sinnvoll sein.
Bei der BavariaDirekt erhalten Sie die Haftpflicht-Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen für einmalig 69,90 Euro. Die Police können Sie direkt online abschließen. Füllen Sie dafür im Rechner alle Angaben zum Fahrzeug aus.
Hinweis: Die Frage nach dem Kurzzeitkennzeichen kommt erst im letzten Schritt nach der Tarifwahl (bei den Angaben zur Zahlungsweise).
Direkt nach Abschluss erhalten Sie die eVB per E-Mail. Sollten Sie im Anschluss eine reguläre Kfz-Versicherung bei uns abschließen, erstatten wir Ihnen die Kosten der Kurzzeitkennzeichen-Versicherung.
Mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland
Fahrten mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland oder vom Ausland nach Deutschland sind mit wesentlich mehr Planung und Aufwand verbunden. Zwar empfiehlt die Europäische Komission:
„[...] dass Mitgliedstaaten im Interesse des freien Warenverkehrs auf dem Binnenmarkt die von anderen Mitgliedstaaten zur Überführung von Fahrzeugen ausgegebenen nationalen Kurzzeitkennzeichen so weit wie möglich anerkennen.“
Allerdings ist diese Mitteilung nicht rechtsverbindlich. Daher kann es problematisch werden, wenn Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen im Ausland unterwegs sind.
In einigen Ländern wie Österreich oder Italien werden die für Deutschland zugelassenen Kurzzeitkennzeichen zwar oft toleriert. Verlassen können Sie sich darauf aber nicht. Es gab Fälle, da wurden Autofahrer an der Grenze festgesetzt.
Wenn Sie ein Auto aus dem Ausland nach Deutschland oder umgekehrt bewegen möchten, sollten Sie den offiziellen Weg wählen und ein sogenanntes Zoll- oder Ausfuhrkennzeichen dafür nutzen. Bei diesem Kennzeichen steht das Ablaufdatum auf der rechten Seite in einem roten Feld. Das Kennzeichen ist – je nach individuellem Antrag – zwischen 15 Tagen und 12 Monaten gültig. Sie erhalten es ebenfalls auf der Zulassungsstelle. Rechnen Sie hier mit einer längeren Bearbeitungsdauer als beim „normalen“ Kurzzeitkennzeichen und mit höheren Kosten. Außerdem benötigen Sie eine Kfz-Versicherung und Sie müssen zusätzlich Steuern zahlen. Es kann passieren, dass Sie als Nachweis für die Versicherung statt der eVB eine Doppelkarte (Deckungskarte) erhalten.
Ohne Kurzzeitkennzeichen erwischt!
Wer ein Auto ohne Zulassung und ohne Kurzzeitkennzeichen im Straßenverkehr bewegt, macht sich strafbar. Auch wenn Sie „nur“ zur Zulassungsstelle oder „nur“ zum Schrottplatz fahren. Wer ohne Zulassung erwischt wird, muss ein Bußgeld von circa 60 Euro zahlen oder bekommt sogar Punkte in Flensburg.
Das gilt auch, wenn Sie mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind oder wenn Sie ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge nutzen.
Kfz-Versicherung für Kurzzeitkennzeichen – günstig bei der BavariaDirekt
Bei der BavariaDirekt erhalten Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Kurzzeitkennzeichen für einmalig 69,90 Euro. Die Police können Sie einfach über unseren Online-Rechner abschließen. Machen Sie hierfür alle notwendigen Angaben und wählen Sie den gewünschten Tarif. Die Frage nach dem Kurzzeitkennzeichen kommt erst im letzten Schritt.
Wenn Sie im Anschluss an das Kurzzeitkennzeichen eine Kfz-Versicherung bei uns abschließen, stellen wir Ihnen die 69,90 Euro nicht in Rechnung.
Wichtige Fragen und Antworten zum Kurzzeitkennzeichen
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein Kfz-Kennzeichen für maximal 5 Tage, das nur im Inland gilt. Es kann für PKWs, LKWs, Motorräder oder Anhänger vergeben werden. Das Kurzzeitkennzeichen hat auf der rechten Seite ein gelbes Feld mit dem Ablaufdatum. Den Antrag stellen Sie auf der Zulassungsstelle.
Ein Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie für Fahrzeuge, die bewegt werden müssen, aber nicht mehr oder noch nicht offiziell zugelassen sind. In der Regel werden Kurzzeitkennzeichen für Überführungsfahrten oder Probefahrten benötigt. Typische Wege für Fahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen sind vom Hersteller zum Händler, von einem privaten Verkäufer zu Ihrem Wohnort, zur Werkstatt oder zum TÜV.
Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage und nur für ein Fahrzeug gültig. Ein Händlerkennzeichen kann für mehrere Fahrzeuge genutzt werden. Es gilt für ein Jahr und kann darüber hinaus verlängert werden.
Das Kurzzeitkennzeichen gilt nur im Inland für maximal 5 Tage. Das Zoll- oder Ausfuhrkennzeichen gilt für Überführungsfahrten ins Ausland oder aus dem Ausland. Je nach Antrag ist es 15 Tage bis maximal 12 Monate gültig. Beide Kennzeichen müssen bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Statt einem gelben Feld mit dem Ablaufdatum am rechten Rand, hat das Ausfuhrkennzeichen ein rotes Feld.
Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig. Der Tag der Zulassung bzw. Anmeldung zählt mit.
Ein Kurzzeitkennzeichen kostet etwa 100 Euro. Die Kosten setzen sich aus der Bearbeitung der Zulassung (ca. 15 Euro), den Kosten für die Schilder (ca. 25 Euro) und den Kosten für die Kfz-Versicherung zusammen.
Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen Sie bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts oder der Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeugs. Für den Antrag benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die eVB (als Nachweis der Kfz-Versicherung), die EG-Typengenehmigung (bei Neuwagen), den TÜV-Nachweis (Ausnahme: Sie benötigen das Kennzeichen für eine Fahrt zum TÜV) sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
Ein Kurzzeitkennzeichen können Sie bei der Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort oder am Standort des Fahrzeuges beantragen. Für die Zulassung benötigen Sie auch den Nachweis einer Kfz-Versicherung.
Das Kurzzeitkennzeichen bekommen Sie sofort auf der Zulassungsstelle. Die Schilder können Sie direkt mitnehmen. Viele Zulassungsstellen bieten auch die Möglichkeit eines Online-Antrages. Die Zustellung der Schilder erfolgt dann in den Tagen danach.
Das Kurzzeitkennzeichen können Sie auf der Zulassungsstelle direkt mitnehmen, wenn der Antrag erfolgreich war.
Ohne TÜV bekommen Sie ein Kurzzeitkennzeichen nur, wenn Sie mit dem Fahrzeug direkt zum TÜV oder zu einer Werkstatt fahren. Die Fahrten werden dann entsprechend in den Papieren vermerkt.
Zwar empfiehlt die Europäische Kommission allen Mitgliedsstaaten, das nationale Kurzzeitkennzeichen länderübergreifend zu akzeptieren. Allerdings ist diese Empfehlung nicht rechtsverbindlich. Daher kommt es immer wieder zu Problemen an den Grenzen. Beantragen Sie deshalb für Fahrten ins Ausland oder aus dem Ausland ein sogenanntes Zoll- oder Ausfuhrkennzeichen.
Die Kfz-Versicherung ist Voraussetzung für das Kurzzeitkennzeichen. Ohne Kfz-Versicherung erhalten Sie kein Kurzzeitkennzeichen. Die eVB gilt als Nachweis der Police. Die eVB erhalten Sie direkt nach Abschluss der Kfz-Versicherung.
Die Kfz-Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen können Sie bei der BavariaDirekt günstig für 69,90 Euro abschließen. Die Police können Sie direkt über unseren Online-Rechner abschließen. Geben Sie dazu die erforderlichen Daten ein und wählen Sie den passenden Tarif. Erst im letzten Schritt werden Sie gefragt, ob Sie ein Kurzzeitkennzeichen benötigen. Versichern Sie das Fahrzeug im Anschluss an die Kurzzeitzulassung bei der BavariaDirekt, schreiben wir Ihnen den Betrag gut.
Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) erhalten Sie von der Versicherung, bei der Sie die Kfz-Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen abschließen. Bei der BavariaDirekt erhalten Sie die eVB direkt nach Abschluss per E-Mail.
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