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Krankenhauszusatzversicherung: Hoher Komfort und optimale Versorgung

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Krankenhauszusatzversicherung: Hoher Komfort und optimale Versorgung

Bei einem Krankenhausaufenthalt bei Unfall oder Krankheit ist besonders die beste Behandlung für eine schnelle Genesung wichtig.

Unsere private Krankenhauszusatzversicherung KlinikPrivat ermöglicht genau dies: eine optimale Versorgung zu einem kostengünstigen Tarif. Dabei entscheiden Sie selbst, wieviel Absicherung und Zusatzoptionen Sie wünschen. Einige legen Wert auf ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder auf kurze Wartezeiten, anderen wiederum ist die Behandlung durch einen Chefarzt wichtig.

Ganz gleich, wie Sie sich entscheiden: Bei uns finden Sie die private Krankenhauszusatzversicherung, die zu Ihrer Lebenssituation passt.

 

KlinikPRIVAT Unfall

ab 3,96 € mtl.

KlinikPRIVAT Unfall + Option

ab 5,55 € mtl.

Unsere Empfehlung

KlinikPRIVAT Premium

ab 12,00 € mtl.

Versicherungsschutz bei Krankheit
Aufenthalte im Krankenhaus: Einbettzimmer, freie Krankenhauswahl, Ersatzkrankenhaustagegeld, Rooming-In, gesetzliche Zuzahlung
Behandlungen und Reha: Chefarzt-Behandlung, Anschlussheilbehandlungen, Reha-Tagegeld
Operation: Ambulante Operationen, Kosmetische Operationen, Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Flexibilität
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Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung
Keine Wartezeiten
Versicherungsschutz bei Unfall
Aufenthalte im Krankenhaus: Einbettzimmer, freie Krankenhauswahl, Ersatzkrankenhaustagegeld, Rooming-In, gesetzliche Zuzahlung
Behandlungen und Reha: Chefarzt-Behandlung, Anschlussheilbehandlungen, Reha-Tagegeld
Operation: Ambulante Operationen, Kosmetische Operationen, Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen
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Ihre Leistungen in der Krankenhauszusatzversicherung

Einbettzimmer

  • Kostenübernahme für Ein- und Zweitbettzimmer sowie vom Krankenhaus gesondert berechenbare Zuschläge für Verpflegung, Telefonanschluss, Fernseher und Internet.

 

Ersatzkrankenhaustagegeld

  • Zahlung pro Tag (einschließlich Aufnahme- und Entastungstag) bei Verzicht auf Wahlleistungen, i.H.v. 20 Euro bei Verzicht auf die Unterbringung im zuschlagspflichtigen Einbettzimmer, 50 Euro bei Verzicht auf die Unterbringung im zuschlagspflichtigen Ein- und Zweibettzimmer, 50 Euro bei Verzicht auf wahlärztliche und belegärztliche Leistungen.

 

Freie Krankenhauswahl

  • Übernahme der Mehrkosten für die Unterbringung im Wunschkrankenhaus.

 

Rooming-In

  • Erstattung der zusätzlich entstehenden Kosten für die Un- terbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson, wenn das versicherte Kind ins Krankenhaus muss; Voraussetzung: Die Leistungen sind nicht über die allgemeinen Krankenhausleistungen abgedeckt und der Krankenhausaufenthalt beginnt vor dem 16. Geburtstag des Kindes.

 

Gesetzliche Zuzahlung

  • Kostenübernahme des gesetzlichen Eigenanteils im Krankenhaus (10 € / Tag an höchstens 28 Kalendertagen im Jahr ab Alter 18).

Chefarzt-Behandlung

  • Kostenübernahme für die Behandlung durch Chefärzte, Oberärzte und Spezialisten; versichert sind ambulante, vollstationäre, teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Behandlungen, einschließlich stationärer Entbindungen sowie teil- und vollstationärer Psychotherapie.

 

Anschlussheilbehandlungen

  • Kostenerstattung für medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlungen; werden keine Leistungen in Anspruch genommen (Wahlleistungen, Mehraufwand für freie Krankenhauswahl, ambulante Operationen, gesetzliche Zuzahlungen, Aufnahme- und Abschlussuntersuchung), wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt. Dies beträgt einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag 50 Euro pro Tag und ist auf 28 Tage pro Maßnahme begrenzt.

 

Reha-Tagegeld

  • Tagegeld bei stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen in Höhe von 50 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Maßnahme (einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag).

Ambulante Operationen im Krankenhaus

  • Kostenerstattung für stationsersetzende ambulante Operationen außerhalb des Krankenhauses.

 

Kosmetische Operationen

  • Übernahme der Kosten für kosmetische Operationen, wenn diese im Zusammenhang mit einem leistungspflichtigen Unfall erforderlich sind; Erstattungsfähig sind alle Kosten bis zu 10.000 Euro pro Unfall im Rahmen eines stationären Krankenhaus-Aufenthaltes.

 

Aufnahme- und Abschlussuntersuchung

  • Kostenerstattung von Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen, sofern diese im Zusammenhang mit einer leistungspflichtigen stationären Behandlung bzw. ambulanten Operation durchgeführt werden.

Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung

  • Sie sichern sich die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung KlinikPRIVAT Unfall (Absicherung bei Unfall) in den Tarif KlinikPRIVAT Premium (Absicherung bei Unfall und Krankheit) zu wechseln.

 

Keine Wartezeiten!

  • Die KlinikPRIVAT Tarife sind Krankenhauszusatzversicherungen ohne Wartezeit. Sie genießen also direkt nach Abschluss der Versicherung sofortigen Versicherungsschutz und können Leistungen in Anspruch nehmen.

 

Drei Tarife zur Auswahl

  • Ob der Basistarif KlinikPRIVAT Unfall, KlinikPRIVAT Unfall+Option oder unser Premium-Tarif: Sie haben die Wahl! Bei uns finden Sie die Krankenhauszusatzversicherung, die zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passt.

Einbettzimmer

  • Kostenübernahme für Ein- und Zweitbettzimmer sowie vom Krankenhaus gesondert berechenbare Zuschläge für Verpflegung, Telefonanschluss, Fernseher und Internet

 

Freie Krankenhauswahl

  • Übernahme der Mehrkosten für die Unterbringung im Wunschkrankenhaus.

 

Ersatzkrankenhaustagegeld

  • Zahlung pro Tag (einschließlich Aufnahme- und Entastungstag) bei Verzicht auf Wahlleistungen, i.H.v. 20 Euro bei Verzicht auf die Unterbringung im zuschlagspflichtigen Einbettzimmer, 50 Euro bei Verzicht auf die Unterbringung im zuschlagspflichtigen Ein- und Zweibettzimmer, 50 Euro bei Verzicht auf wahlärztliche und belegärztliche Leistungen.

 

Rooming-In

  • Erstattung der zusätzlich entstehenden Kosten für die Un- terbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson, wenn das versicherte Kind ins Krankenhaus muss; Voraussetzung: Die Leistungen sind nicht über die allgemeinen Krankenhausleistungen abgedeckt und der Krankenhausaufenthalt beginnt vor dem 16. Geburtstag des Kindes.

 

Gesetzliche Zuzahlung

  • Kostenübernahme des gesetzlichen Eigenanteils im Krankenhaus (10 € / Tag an höchstens 28 Kalendertagen im Jahr ab Alter 18).