Familienhaftpflichtversicherung - Schutz für Kind und Kegel

Kaffeeflecken auf dem hellen Sofa, Omas Lieblingsvase in tausend Scherben oder das nagelneue Smartphone kaputt. Ein Malheur ist schnell passiert. Eine Familienhaftpflichtversicherung schützt die gesamte Familie vor finanziellen Schäden durch kleine oder große Desaster im privaten Umfeld, sprich: im Alltag.

Konkret heißt das: Wenn Sie oder ein Familienangehöriger einer anderen Person einen Schaden zufügen, hat diese einen Anspruch auf Schadenersatz. Im Fall einer Schadenersatzforderung - egal ob Personen-, Sach- oder Vermögensschaden - springt die Familienhaftpflicht ein und übernimmt die Kosten.

Berechnen Sie die Tarife einfach online und schließen Sie die gewünschte Police online ab. Geben Sie bei der Berechnung bzw. beim Abschluss der Police alle Personen an, die Sie mitversichern möchten.

 

 

 

Komfort S
ab € 21,00/Jahr

Komfort M
ab € 24,02/Jahr

Unsere Empfehlung

Komfort L
ab € 31,00/Jahr

Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
€ 10 Mio.
€ 30 Mio.
€ 50 Mio. (max. € 30 Mio. für Personenschäden)
Auch bei grober Fahrlässigkeit
Cyber-Grunddeckung und Internetschutz
Schäden durch Gebrauch von Fahrrädern und E-Bikes
Smartphonereparatur
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Gemietete und geliehene Sachen auch Shareconomy
€ 10.000
€ 100.000
€ 500.000
Versicherungsschutz im Ausland (europaweit)
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
Versicherungsschutz im Ausland (weltweit)
24 Monate
unbegrenzt
unbegrenzt
Deliktunfähige Personen
€ 10.000
€ 100.000
unbegrenzt
Pflegebedürftige Angehörige
optional
optional
Austauschschüler und Au-Pair bis 12 Monate
optional
optional
Mitversicherung eines alleinstehenden Elternteils
optional
optional
Schlüsselverlust
€ 200.000
€ 200.000
Schadenersatzausfalldeckung
inkl. Vorsatz
Rechtsschutzversicherung bei Schadenersatzausfall
Drohnen bis 250g Startgewicht
Nebenberufliche Tätigkeiten
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Best-Bedingungszusage
Neuwertentschädigung
€ 2.500
Schäden Dritter beim Be- und Entladen von Kfz
€ 3.000
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Vorteile der BavariaDirekt-Familienhaftpflicht

Die Familienhaftpflicht der BavariaDirekt geht auf die Bedürfnisse von Familien ein. Zu den Vorteilen unserer Familienhaftpflichtversicherung zählen unter anderem der unkomplizierte Online-Abschluss sowie unser 24-Stunden-Service. Weitere Vorteile sind:

  • individuelle Auswahl aus drei Tarifen
  • eine Police für alle
  • Partner und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind mitversichert
  • Schutz für Kinder in der Ausbildung
  • Schutz für pflegebedürftige Angehörige
  • wir decken Schäden bis zu 50 Millionen Euro (Sach- und Vermögensschäden)
  • wir regulieren Schäden, wenn Sie fremdes Eigentum verlieren
  • der Schutz gilt auch im Ausland
  • wir regulieren auch bei grober Fahrlässigkeit
  • familienfreundlicher Service der BavariaDirekt

Eine Familienhaftpflicht lohnt sich nicht nur für Familien. Auch für unverheiratete Paare oder Alleinerziehende kann die Familienversicherung sinnvoll sein.

 

Individuell abschließbare Einzelleistungen der BavariaDirekt

 

Familienhaftpflichtversicherung und Schadenersatz

Die Familienhaftpflichtversicherung gleicht Schadenersatz-Ansprüche für die ganze Familie aus. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Sie - manche sprechen auch von einer Schadenersatzforderung - entsteht, wenn Sie oder ein Familienmitglied einem Dritten einen Schaden zufügt. Das können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sein.

Die Familienhaftpflicht springt ein, wenn Personen durch eine Handlung verletzt werden oder zu Schaden kommen. Man spricht auch vom Schaden an Leib und Leben. Grundlage hierfür ist das BGB. Es besagt, dass jeder Mensch, dessen körperliche Gesundheit durch eine andere Person eingeschränkt wurde, Anspruch auf Wiederherstellung der Gesundheit hat. Ein Beispiel: Sie (oder ein Angehöriger Ihrer Familie) sind mit dem Fahrrad unterwegs und stoßen versehentlich mit einem anderen Fahrrad zusammen, weil Sie einem Hund ausweichen mussten. In diesem Fall hat der Verletzte hat Anspruch auf Schadensersatz und die Familienhaftpflicht gleicht den Schaden aus.

Von einem Sachschaden ist die Rede, wenn private Sachgegenstände oder Gegenstände, die laut Mietvertrag zu einem gemieteten Objekt gehören, kaputt gehen, beschädigt werden oder verloren gehen. Im konkreten Fall der Familienhaftpflicht heißt das: die Versicherung reguliert den Schaden (Kosten für Reparatur oder Ersatz), den Sie oder ein Familienangehöriger einem Dritten zufügen. Ein klassischer Sachschaden ist beispielsweise der unvermeidliche Rotweinfleck auf dem Sofa der Großeltern oder von Freunden.

Von einem Vermögensschaden spricht man, wenn jemand einen finanziellen Nachteil erleidet. Ein Vermögensschaden entsteht meist als Folge eines Sach- oder Personenschadens. Ein Beispiel: Sie streifen auf der Rolltreppe im Untergeschoss der U-Bahn eine Person so unglücklich, dass diese hinfällt und sich verletzt. Diese war aber gerade auf dem Weg zum Flughafen und verpasst jetzt ihren Flug. Der Schaden, der durch Flugstorno oder Umbuchung entsteht, ist ein sogenannter Vermögensschaden. Auch Vermögensschäden gleicht die Familienhaftpflicht aus.

Familienhaftpflicht - für Kinder und deliktunfähige Personen

Das Besondere der Familienhaftpflichtversicherung ist die Regulierung von Schadenersatzansprüchen durch Missgeschicke von Kindern und deliktunfähige Personen.

 

Haftung für Kinder

Juristisch gesehen können Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres nicht haftbar gemacht werden - man spricht von Deliktunfähigkeit oder Schuldunfähigkeit. Für Schadenersatzansprüche, die sich im Straßenverkehr ereignen liegt die Altersgrenze sogar bei 10 Jahren. Das heißt: Stellen Kinder in dieser Zeit etwas an, sind sie für den Schaden nicht verantwortlich und der oder die Geschädigte bleibt darauf Schaden sitzen.

Hier ist die Crux: Denn die meisten Unfälle ereignen im familiären Umfeld oder bei Freunden. Aufgrund der persönlichen Beziehung sowie der moralischen Verantwortung wird im Fall eines Schadens kaum eine Mutter oder ein Vater sagen: "Sorry, der Paul ist ja noch klein, die zerbrochene Scheibe müsst ihr jetzt leider selbst zahlen." Stattdessen werden sie den Schaden bereitwillig übernehmen. Und hier kommt die Familienhaftpflicht der BavariaDirekt ins Spiel. Denn wir regulieren auch Schäden durch deliktunfähige Kinder - in der Regel prüfen wir dabei nicht, ob Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

 

Familienhaftpflicht für Kinder über 18

Unter den Schutz der Familienhaftpflicht der BavariaDirekt fallen alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Kinder, die ein Studium oder eine Ausbildung beginnen, auch wenn sie nicht mehr bei Ihnen wohnen. Ebenso gilt der Schutz für Kinder, die nach Schule, Studium oder Berufsausbildung arbeitslos sind - allerdings maximal für ein Jahr. Auch wer auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet, kann familienversichert werden.

 

Deliktunfähige Personen und pflegebedürftige Angehörige

Neben der Regulierung von Schäden durch Kinder, deckt die Familienhaftpflicht auch Schäden durch deliktunfähige Personen oder durch pflegebedürftige Angehörige, die mit Ihnen in einem Haushalt leben. Als deliktunfähig gilt eine Person, die aufgrund besonderer Eigenschaften nicht für einen Schaden haftbar gemacht werden kann.

Günstige Preise Icon
Familienfreundliche Preise

Unsere Leistungen bieten Schutz und schonen die Familienkasse.

Schneller Abschluss Icon
Online-Abschluss

Einfacher Abschluss online. Tarife berechnen und Familienhaftpflicht online abschließen.

We are family - wer darf in die Familienhaftpflicht?

Die Familienhaftpflicht der BavariaDirekt schließt nicht aus sondern ein. Unser Familienbegriff ist weit gefasst. Das heißt, nicht nur die leiblichen Kinder oder Großeltern gehören dazu, sondern auch Schwiegereltern, Stief- oder Adoptivkinder. Folgende Personen können Teil der Familienhaftpflicht sein:

  • Ehe- und Lebenspartner in eingetragener Lebensgemeinschaft
  • leibliche Kinder und Enkelkinder
  • leibliche Kinder, die ein Erststudium oder die erste Berufsausbildung absolvieren
  • leibliche Kinder, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren
  • behinderte Kinder, die in einer Pflegeeinrichtung leben
  • Stiefkinder, Adoptiv- oder Pflegekinder
  • Schwiegereltern und Großeltern, die mit dem Hauptversicherten zusammenleben
  • Geschwister, die mit dem Hauptversicherten zusammenleben
  • minderjährige Austauschschüler oder Au-pairs, die im Haushalt des Hauptversicherten leben

Alle Personen, die Teil der Familienhaftpflicht sein sollen, müssen in der Police eingetragen sein. Je mehr Personen Sie versichern möchten, desto höher sollte die Deckungssumme sein.

Rund um die Familienhaftpflicht

Die Familienversicherung versichert Ihre Lieben im Leben. Anders gesagt, vor Missgeschicken mit finanziellen Folgen ist niemand sicher - und je mehr Menschen Ihnen am Herzen liegen, desto teurer kann der Spaß werden, wenn etwas schiefgeht. Mit einer Haftpflichtversicherung können Sie vorbeugen und Ihre Familie vor finanziellen Sorgen schützen.

Empfehlung Icon

Haftpflicht oder Hausratversicherung?

Die Familienhaftpflicht übernimmt Schäden, die am Besitz, dem Vermögen oder an der Person von Dritten entstehen. Im Unterschied dazu deckt die Hausratversicherung Schäden an den eigenen Sachen und zwar im Falle von Feuer, Explosion, Diebstahl, Rohrbrüchen, Sturm oder Hagel.

Maßgerecht Icon

Trennung! Was passiert mit der Familienhaftplicht?

Bedauerlicherweise gehen manche Paare nach einer Zeit wieder getrennte Wege. Bei einer Trennung mit Kindern empfehlen wir, die Familienhaftpflicht auf das Elternteil zu übertragen, bei dem die Kinder hauptsächlich leben. Der andere Partner sollte eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.

Schadenfall Icon

Unser Schadensservice fängt Sie auf

Im Fall eines Haftpflichtschadens erreichen Sie unser Servicetelefon rund um die Uhr. Hier können Sie Ihren Schaden melden, erstmal durchschnaufen und sich in Ruhe zum weiteren Vorgehen erkundigen.

Auslandsaufenthalt Icon

Tipps in unserem Magazin

Auch in unserem Online Magazin finden Familien nützliche Tipps und Inspiration - neben Versicherungen geht es um die Themen Gesundheit, Finanzen, Urlaub und Freizeit.

Die Familienhaftpflicht der BavariaDirekt - stark und familienfreundlich

Eine Familienhaftpflicht sollte für jede Familie zum Standard werden. Zu groß ist die Gefahr, dass Ihren Kindern oder auch Ihnen selbst ein Malheur passiert und Sie finanziell auf dem Schaden sitzenbleiben, der je nach „Schwere“ bis in die Hundertausende gehen kann. Das gilt vor allem für Familien mit Kindern, aber auch für unverheiratete Paare oder Alleinerziehende.

Die Familienhaftpflichtversicherung der BavariaDirekt begleitet sie zuverlässig durch Ihren Alltag, schützt Ihre Finanzen und schont Ihre Nerven. Im Schadensfall sind wir 24 Stunden erreichbar. Wählen Sie aus unseren drei Tarifen „Komfort S“, „Komfort M“ und „Komfort L“ die Familienhaftpflicht aus, die am besten zu Ihrer Familie passt.

Häufige Fragen und Antworten zur Familienhaftpflicht

Die Familienhaftpflicht der BavariaDirekt können Sie für die ganze Familie abschließen. Mitversichern können Sie den Partner, die leiblichen Kinder, Stiefkinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, aber auch Schwiegereltern, Großeltern sowie pflegebedürftige Angehörige. Geben Sie bei der Berechnung die Personen an, die Sie mitversichern möchten.

Sofern es sich um das erste Studium handelt, sind studierende Kinder in der Familienhaftpflicht der BavariaDirekt mitversichert, auch wenn sie nicht mehr zuhause leben. Einzige Voraussetzung: die Kinder sind noch nicht verheiratet.

Wenn Ihr Kind eine Ausbildung beginnt, kann es weiterhin in der Familienhaftpflicht der BavariaDirekt versichert bleiben, auch wenn es nicht mehr bei Ihnen lebt. Allerdings muss es sich um die erste Ausbildung handeln. Beim Beginn einer zweiten Ausbildung oder bei Eheschließung muss das Kind eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.

Bei der BavariaDirekt sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Familienhaftpflicht mitversichert. Und auch darüber hinaus, sofern sie ein Erststudium oder eine Erstausbildung absolvieren und nicht verheiratet sind. Mit dem Start in ein Zweitstudium oder eine Zweitausbildung sowie im Fall einer Eheschließung endet die Familienhaftpflichtversicherung für Kinder.

Die Kosten einer Familienhaftpflichtversicherung hängen vom Versicherungsanbieter und den individuellen familiären Bedürfnissen ab. Bei der BavariaDirekt erhalten Sie den günstigen Basis-Tarif bereits am 16,01 Euro pro Jahr.

Wenn sich Paare oder Familien trennen, muss die Familienhaftpflicht auf einen der ehemaligen Partner übertragen werden. Der andere muss eine separate Privathaftpflichtversicherung abschließen. Paare mit Kindern übertragen die Familienversicherung idealerweise auf den Elternteil, bei dem die Kinder mehrheitlich leben.

Wenn ein Kind oder ein Familienangehöriger einen Schaden im eigenen Zuhause verursacht, ist das kein Fall für die Familienhaftpflicht. Denn die Haftpflichtversicherung schützt das Vermögen von Dritten. Den Schutz am eigenen Besitz sichert die Hausratversicherung ab. Sie deckt unter anderem Schäden durch Sturm, Brand, Blitzschlag, Leitungswasser sowie durch Einbruch oder Diebstahl.