Kfz Versicherung Bavaria Direkt

Kfz-Versicherung – die Autoversicherung der BavariaDirekt

Bis zu 500 € bei der Kfz-Versicherung sparen.

Sie waren schon hier?  Weiterrechnen
4.5/ 5 (3016 Bewertungen)

Kfz-Versicherung kündigen? Darauf müssen Sie achten!

 

Die Kündigung Ihrer aktuellen Kfz-Versicherung ist abweichend zu den meisten anderen Versicherungen mit einer Frist von einem Monat zum Versicherungsablauf möglich (die Kündigungsfrist bei den meisten anderen Versicherungen beträgt in der Regel drei Monate). Größtenteils ist in der Kfz-Versicherung als Hauptfälligkeit der 01.01 vereinbart. Damit der Vertrag fristgerecht gekündigt werden kann, muss die Kündigung bis zum 30.11 beim Versicherer eingegangen sein. Die Kündigung kann in Schrift- oder Textform erfolgen. Sie kann entweder per Brief, Fax oder auch per E-Mail eingereicht werden.

Im Folgenden gehen wir noch detaillierter auf das Thema Kündigung ein und informieren ebenso über außerordentliche Kündigungsrechte (Sonderkündigungsrechte).



Welche gesetzlichen und vertraglichen Regelungen gelten?

Gesetzlich ist das Thema Kündigungsfrist in § 11 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Eine vertragliche Regelung ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Kfz-Versicherung (AKB) verankert.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Ausschlaggebend, ob eine Kündigung wirksam ist, ist der Zugang der Kündigung beim Versicherer. Die Kündigungsfrist in der Kfz-Versicherung beträgt einen Monat zum Versicherungsablauf. Damit eine Kündigung als wirksam gewertet werden kann, muss sie also spätestens einen Tag und einen Monat vor Versicherungsablauf beim Versicherer eingegangen sein.

Ist als Hauptfälligkeit der 01.01. vereinbart, muss die Kündigung also spätestens am 30.11. beim Versicherer eingegangen sein. Das Datum des Poststempels ist bezogen auf die Kündigungsfrist nicht ausschlaggebend.

Welche Kündigungsfristen gelten bei unterjähriger Hauptfälligkeit?

Immer mehr Versicherer bieten inzwischen das Modell der „unterjährigen Hauptfälligkeit“ in der Kfz-Versicherung an. Hierbei wird sich von der fixen Hauptfälligkeit am 01.01. gelöst. Seit Einführung dieses Modells ist es möglich, als Hauptfälligkeit jeden Tag des Jahres zu wählen. Schließen Sie einen Vertrag beispielsweise zum 01.07. ab, so gilt auch als Hauptfälligkeit der 01.07.

Für die Kündigung eines „unterjährigen“ Vertrages gilt die gleiche Kündigungsfrist wie bei Verträgen mit Hauptfälligkeit 01.01. Im genannten Beispiel muss die Kündigung bis spätestens 30.05. beim Versicherer eingegangen sein.

Um herauszufinden, welches Datum der Hauptfälligkeit für Ihren Vertrag gilt, prüfen Sie bitte Ihren Versicherungsschein.

Welche Formvorschriften müssen bei einer Kündigung beachtet werden?

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Kündigung einer Kfz-Versicherung: Schriftform und Textform.Welche Möglichkeit in Ihrem Fall vom Versicherer akzeptiert wird, können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Kfz-Versicherung (AKB) nachlesen.

Ist es erforderlich, den Vertrag in Schriftform zu kündigen, muss die Kündigung vom Versicherungsnehmer eigenhändig unterschrieben sein. Wählen Sie als Schriftform „Brief“, so wird empfohlen diesen per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Wählen Sie „Fax“, empfiehlt es sich, die Fax-Sendebestätigung aufzubewahren.

Ist es hingegen ausreichend, den Vertrag in Textform zu kündigen, kann die Kündigung auch per E-Mail erfolgen. Eine eigenhändige Unterschrift des Versicherungsnehmers ist in diesem Fall nicht erforderlich.

In beiden Fällen sollten Sie eine Kündigungsbestätigung beim Versicherer für Ihre eigenen Unterlagen anfordern.

Damit der Versicherer die Kündigung eindeutig zuordnen kann, sollten folgende Informationen im Kündigungsschreiben angegeben sein:

  • Ihre Vertragsnummer

  • amtliches Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs

  • Ihre Adresse

  • Ihre Kundennummer (falls vorhanden)

Musterschreiben zur Kündigung der Vorversicherung

Um Ihnen die Kündigung Ihrer Vorversicherung so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir ein Musterschreiben in unserem Download-Bereich hinterlegt. Sie können sich dieses Schreiben ausdrucken, die restlichen Felder mit Ihren Daten befüllen und an Ihren bisherigen Versicherer senden.