
Kfz-Versicherung – die Autoversicherung der BavariaDirekt
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Kfz-Versicherung kündigen? Darauf müssen Sie achten!
Die Kündigung Ihrer aktuellen Kfz-Versicherung ist abweichend zu den meisten anderen Versicherungen mit einer Frist von einem Monat zum Versicherungsablauf möglich (die Kündigungsfrist bei den meisten anderen Versicherungen beträgt in der Regel drei Monate). Größtenteils ist in der Kfz-Versicherung als Hauptfälligkeit der 01.01 vereinbart. Damit der Vertrag fristgerecht gekündigt werden kann, muss die Kündigung bis zum 30.11 beim Versicherer eingegangen sein. Die Kündigung kann in Schrift- oder Textform erfolgen. Sie kann entweder per Brief, Fax oder auch per E-Mail eingereicht werden.
Im Folgenden gehen wir noch detaillierter auf das Thema Kündigung ein und informieren ebenso über außerordentliche Kündigungsrechte (Sonderkündigungsrechte).
Welche gesetzlichen und vertraglichen Regelungen gelten?
Gesetzlich ist das Thema Kündigungsfrist in § 11 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Eine vertragliche Regelung ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Kfz-Versicherung (AKB) verankert.
Welche Kündigungsfristen gelten?
Ausschlaggebend, ob eine Kündigung wirksam ist, ist der Zugang der Kündigung beim Versicherer. Die Kündigungsfrist in der Kfz-Versicherung beträgt einen Monat zum Versicherungsablauf. Damit eine Kündigung als wirksam gewertet werden kann, muss sie also spätestens einen Tag und einen Monat vor Versicherungsablauf beim Versicherer eingegangen sein.
Ist als Hauptfälligkeit der 01.01. vereinbart, muss die Kündigung also spätestens am 30.11. beim Versicherer eingegangen sein. Das Datum des Poststempels ist bezogen auf die Kündigungsfrist nicht ausschlaggebend.
Welche Kündigungsfristen gelten bei unterjähriger Hauptfälligkeit?
Immer mehr Versicherer bieten inzwischen das Modell der „unterjährigen Hauptfälligkeit“ in der Kfz-Versicherung an. Hierbei wird sich von der fixen Hauptfälligkeit am 01.01. gelöst. Seit Einführung dieses Modells ist es möglich, als Hauptfälligkeit jeden Tag des Jahres zu wählen. Schließen Sie einen Vertrag beispielsweise zum 01.07. ab, so gilt auch als Hauptfälligkeit der 01.07.
Für die Kündigung eines „unterjährigen“ Vertrages gilt die gleiche Kündigungsfrist wie bei Verträgen mit Hauptfälligkeit 01.01. Im genannten Beispiel muss die Kündigung bis spätestens 30.05. beim Versicherer eingegangen sein.
Um herauszufinden, welches Datum der Hauptfälligkeit für Ihren Vertrag gilt, prüfen Sie bitte Ihren Versicherungsschein.
Welche Formvorschriften müssen bei einer Kündigung beachtet werden?
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Kündigung einer Kfz-Versicherung: Schriftform und Textform.Welche Möglichkeit in Ihrem Fall vom Versicherer akzeptiert wird, können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Kfz-Versicherung (AKB) nachlesen.
Ist es erforderlich, den Vertrag in Schriftform zu kündigen, muss die Kündigung vom Versicherungsnehmer eigenhändig unterschrieben sein. Wählen Sie als Schriftform „Brief“, so wird empfohlen diesen per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Wählen Sie „Fax“, empfiehlt es sich, die Fax-Sendebestätigung aufzubewahren.
Ist es hingegen ausreichend, den Vertrag in Textform zu kündigen, kann die Kündigung auch per E-Mail erfolgen. Eine eigenhändige Unterschrift des Versicherungsnehmers ist in diesem Fall nicht erforderlich.
In beiden Fällen sollten Sie eine Kündigungsbestätigung beim Versicherer für Ihre eigenen Unterlagen anfordern.
Damit der Versicherer die Kündigung eindeutig zuordnen kann, sollten folgende Informationen im Kündigungsschreiben angegeben sein:
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Ihre Vertragsnummer
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amtliches Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs
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Ihre Adresse
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Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
Musterschreiben zur Kündigung der Vorversicherung
Um Ihnen die Kündigung Ihrer Vorversicherung so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir ein Musterschreiben in unserem Download-Bereich hinterlegt. Sie können sich dieses Schreiben ausdrucken, die restlichen Felder mit Ihren Daten befüllen und an Ihren bisherigen Versicherer senden.
In welchen Fällen kann ich von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen?
Ein außerordentliches Kündigungsrecht (Sonderkündigungsrecht) steht Ihnen in den folgenden drei Fällen zu:
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nach einem Schadenereignis
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nach Veräußerung Ihres Fahrzeugs
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nach einer Beitragserhöhung
Kündigung nach einem Schadenereignis:
Schaden gehabt? Kleiner Trost: Sonderkündigungsrecht nutzen, Kfz-Versicherung wechseln und sparen! Nachdem die Verhandlungen über die Entschädigung beendet sind, muss dem Versicherer die Kündigung innerhalb eines Monats wirksam zugehen.
Kündigung nach Veräußerung Ihres Fahrzeugs:
Wenn Sie sich ein neues Auto anschaffen, benötigen Sie eine neue Kfz-Versicherung. Ihr altes Auto melden Sie bei der Zulassungsstelle ab und diese gibt die Information über den Verkauf und die Abmeldung an den Versicherer weiter. Der Vertrag wird entsprechend beendet und überschüssige Versicherungsbeiträge werden vom Versicherer zurückerstattet.
Eine eigenständige Kündigung des Vertrages ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Kündigung nach einer Beitragserhöhung:
Werden die Beiträge Ihrer Kfz-Versicherung erhöht, steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Nachdem der Versicherer die Mitteilung über die Beitragserhöhung gegeben hat, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung kündigen.
Mögliche Gründe für eine Beitragserhöhung:
1. Ihre Regionalklasse oder Typklasse hat sich geändert
Typklassen und Regionalklassen werden von einem unabhängigen Sachverständigen (Treuhänder) für alle Kfz-Versicherungen jedes Jahr neu festgelegt. Auf dieser Basis wird eine Neueinstufung vorgenommen.
Auch wenn sich bei Ihnen selbst nichts verändert hat, kann es sein, dass der unabhängige Sachverständige Ihre Regionalklasse (Wohnort) oder Ihre Typklasse (Auto) neu bewertet und sich dadurch ein neuer Beitrag für Sie ergibt.
Bei den Typklassen geht es darum, wie häufig ein bestimmtes Automodell in Unfälle verwickelt ist. Bei der Regionalklasse wird das Risiko eines Unfalls nach dem Wohnort des Autofahrers berechnet. Die Regionalklassen werden unter anderem beeinflusst vom Fahrverhalten der Autofahrer, von der Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge und den örtlichen Straßenverhältnissen. Bei der Kaskoversicherung werden darüber hinaus örtliche Besonderheiten (wie etwa Diebstahlhäufigkeit, Sturm- und Hagelschäden oder Anzahl der Wildunfälle) berücksichtigt. Zwölf Regionalklassen gibt es für die Kfz-Haftpflicht, 16 für die Teilkasko- und neun für die Vollkaskoversicherung.
2. Berücksichtigung der aktuellen Unfallstatistik
Versicherer überprüfen laufend die Versicherungsdaten ihrer Kunden. Dabei kann ermittelt werden, in welchen Kundengruppen sich die meisten Unfälle ereignen. Im aktuellen Jahr gab es vielleicht in einer bestimmten Altersklasse mehr Schäden als in einer anderen. In diesem Fall können die Beiträge geändert werden.
3. Steigende Reparaturkosten
Die Schadenzahlungen haben sich durch allgemein steigende Reparaturkosten in Werkstätten, sowie aufwändigere Reparaturen aufgrund des immer größer werdenden Technikumfangs, erhöht. Auch in diesem Fall können die Beiträge erhöht werden.
Welche Kündigungsfristen gelten bei einer außerordentlichen Kündigung?
Analog zur ordentlichen Kündigung gilt auch im Fall der außerordentlichen Kündigung eine Frist von einem Monat. Die im Rahmen Ihrer Kfz-Versicherung vereinbarte Hauptfälligkeit spielt keine Rolle, wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.