Günstige Pflichtversicherung: Die BavariaDirekt Kfz-Haftpflichtversicherung

Versichern Sie Ihr Auto ohne Wenn und Aber. Suchen Sie mal auf unserer Webseite nach „Klausel“. Null Treffer. Wir glauben, es geht auch ohne kleingedruckte Ausnahmen. Jedenfalls arbeiten wir daran.

Bei uns können Sie einfach eine preiswerte Autoversicherung mit sehr guten Leistungen abschließen. Sie zahlen nur, was Sie wirklich brauchen.

Uns ist anderes wichtig: Wir helfen lieber schnell, wenn Sie uns brauchen.

Haftpflicht: Lieber zu viel als zu wenig Schutz

Sie haben ja recht: Pflichten sind unangenehm.

Die Haftpflicht fürs Auto ist Vorschrift. Aber manchmal – hoffentlich nie – ist haften zu müssen noch unangenehmer. Dann rettet Sie eine Haftpflichtversicherung vor hohen Kosten.

Damit so etwas nicht zum finanziellen Ruin führt, versichern wir Sie grundsätzlich mit bis zu 100 Millionen Euro bei Sach- und Vermögenswerten und mit bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person. Wir freuen uns, wenn Sie sagen: Bei den Beträgen wird die Pflicht zur Kür.




 

Kfz-Haftpflicht
Tarif Komfort S

Kfz-Haftpflicht
Tarif Komfort M

Unser Tipp

Kfz-Haftpflicht
Tarif Komfort L

Versicherungssumme
Versicherungssumme
€ 100 Mio.
€ 100 Mio.
€ 100 Mio.
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Versicherungssumme bei Personenschäden
Versicherungssumme bei Personenschäden
€ 8 Mio.
€ 15 Mio.
€ 15 Mio.
Versicherungssumme bei Umweltschäden
Versicherungssumme bei Umweltschäden
€ 5 Mio.
€ 5 Mio.
€ 5 Mio.
Versicherungsschutz gilt auch im Ausland
Versicherungsschutz gilt auch im Ausland
Mietwagenschutz im Ausland (Mallorca Police)
Mietwagenschutz im Ausland (Mallorca Police)
 

Haftpflicht mit erweiterten Leistungen

  • Im Fall des Falles zahlen wir berechtigte Ansprüche oder wehren unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab.
  • Ist ein Prozess unausweichlich, vertreten wir Sie vor Gericht und übernehmen die Rechtsanwaltsgebühren.
  • Wir übernehmen auch die Kosten für Umweltschäden: Verschmutzt beispielsweise auslaufendes Öl aus Ihrem Fahrzeug die Umwelt, haften Sie für den Schaden.
  • Wir springen ein und übernehmen die Kosten. Wir gehen für Sie mit einer pauschalen Deckungssumme von 100 Millionen Euro auf Nummer Sicher.

Sie sind oder waren Besitzer eines Fahrzeugs? Dann kennen Sie sicherlich bereits die Kfz-Haftpflichtversicherung. Denn wie der Name schon verrät: In Deutschland sind Fahrzeughalter verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen. Und das ist auch gut so! Eine Kfz-Haftpflicht kann Sie vor erheblichen Kosten bewahren. Schnell können sich Unfallkosten im Straßenverkehr auf höhere Millionenbeträge summieren. 
Ohne Versicherung können Sie Ihr Auto auch nicht zulassen. Sie benötigen dafür eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Diese stellt Ihnen beim Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihr Versicherer aus. Heutzutage geht das bequem und schnell via Internet. Erst dann bekommen Sie die nötige Zulassung für Ihr Auto.

Eigentlich ist das ganz einfach zu beantworten: Die Pflichtversicherung für das Auto schützt den Versicherungsnehmer vor Ansprüchen Dritter. Oder salopp gesagt: Entsteht ein Schaden durch Ihr Auto, haftet die Versicherung für Sie. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Personen- oder einen Sachschaden handelt. Aber Vorsicht: Kosten an Ihrem Pkw sind damit nicht abgedeckt.

Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung der BavariaDirekt sind Sie zudem vor Vermögensschäden geschützt. Das sind Kosten, die nicht als Folge eines vorausgegangenen Personen- oder Sachschadens entstehen. Das kann schneller gehen als gedacht. Parken Sie beispielsweise einmal unachtsam vor einer Einfahrt und der Fahrzeughalter des blockierten Autos kann seinen gebuchten Flug nicht wahrnehmen, entstehen Kosten für die Um-/Neubuchung des Flugs. Wohl dem, der das dann nicht aus eigener Tasche zahlen muss.

Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung sind Sie auch im Ausland gut abgesichert. Sollten Sie sich beispielsweise im Urlaub einen Pkw mieten, so greift auch hier Ihr Versicherungsschutz, vorausgesetzt, die Mietdauer überschreitet nicht die Dauer eines Monats. Umgangssprachlich wird dieser Schutz Mallorca-Police genannt.

Das ist aber nicht alles. Wir helfen Ihnen auch, wenn es unangenehm wird. So prüfen wir für Sie die Ansprüche Dritter oder wehren unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab. In einem solchen Fall lässt es sich manchmal leider nicht vermeiden, vor Gericht zu ziehen. Aber auch hiervor müssen Sie mit uns, als starkem Partner im Rücken, keine Bedenken haben. Wir vertreten Sie vor Gericht und übernehmen die Anwaltskosten für Sie.

Anhand einer Vielzahl von Faktoren errechnet sich die individuelle Beitragshöhe Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Einige davon können Sie positiv beeinflussen, so dass Sie bares Geld sparen können. Sind Sie beispielsweise ein Wenigfahrer? Dann können Sie sich auf saftige Rabatte freuen. Denn umso geringer Ihre jährliche Fahrleistung ist, desto geringer ist auch Ihr Versicherungsbeitrag. Oder fahren Sie schon länger vorausschauend und unfallfrei? Dann bezahlen Sie nur noch wenige Prozente Ihrer eigentlichen Prämie. Je unfallfreies Jahr werden Sie eine Schadenfreiheitsklasse (auch SF-Klasse genannt) hochgestuft. Umso höher Ihre SF-Klasse, desto niedriger die Beiträge. Von Vorteil ist auch, wenn Sie Ihren Wagen ausschließlich privat nutzen. Wenn Sie jetzt noch ein Auto in einer günstigen Typklasse fahren, werden Sie erstaunt sein, wie billig eine Kfz-Haftpflichtversicherung sein kann.

Häufige Fragen

Über die Hersteller- und die Typschlüsselnummer kann ein bestimmtes Fahrzeugmodell eindeutig identifiziert werden. Das ist wichtig für die Berechnung des Versicherungsbeitrags.

Die Herstellerschlüsselnummer (HSN) und die Typschlüsselnummer (TSN) finden Sie in der neuen Zulassungsbescheinigung unter Code 2.1. und 2.2. Bei älteren Fahrzeugscheinen stehen die Schlüsselnummern unter Ziffer 2 und 3.

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich generell um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jeder, der ein Fahrzeug auf seinen Namen zulässt, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Gesetzlich vorgeschrieben ist dabei eine bestimmte Mindestdeckungssumme. Das heißt, bis zu dieser Summe bezahlt im Schadenfall die Versicherung. Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt in Deutschland 7,5 Millionen Euro je verletzte Person, eine Million Euro je Schadenfall sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden je Schadensfall.

Liegen die Kosten bei einem entstandenen Schaden über der gesetzlichen Mindestdeckungssumme, müssen Sie bezahlen. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Wir gehen lieber auf Nummer sicher und bieten Ihnen pauschal eine Deckung mit 100 Millionen Euro an - pro geschädigter Person werden bis zu 15 Millionen Euro ersetzt.

Schließen Sie eine neue Versicherung bei der BavariaDirekt ab, erhalten Sie direkt nach Antragstellung automatisch eine eVB von uns.

Wechseln Sie von einer anderen Versicherung zur BavariaDirekt, erhalten Sie keine eVB von uns. Wir informieren in diesem Fall automatisch die Zulassungsstelle, dass Sie jetzt bei uns versichert sind.

Wie viele Kilometer sind Sie im letzten Jahr mit Ihrem Auto gefahren? Diese wichtige Frage stellen wir Ihnen bereits, wenn Sie eine Kfz-Versicherung bei uns abschließen. Ihre Antwort darauf bezeichnen wir als „jährliche Fahrleistung“. Die jährliche Fahrleistung wird gerundet auf volle Tausend im Antrag angegeben, zum Beispiel 10.000 oder 20.000 Kilometer pro Jahr.

Wenn Sie zum ersten Mal Ihre Fahrleistung angeben, beispielsweise bei Ihrem ersten Antrag auf eine Kfz-Versicherung, müssen Sie Ihre jährliche Fahrleistung wahrscheinlich erst einmal schätzen.

Nutzen Sie das Auto täglich für den Weg in die Arbeit, oder nur am Wochenende? Legen Sie auch größere Strecken mit dem Auto zurück, zum Beispiel weil Sie regelmäßig mit dem Auto in den Urlaub fahren? Diese Fragen spielen bei der Einschätzung Ihrer Fahrleistung eine wesentliche Rolle.

Stellen Sie zu einem späteren Zeitpunkt bei einem Blick auf Ihren Kilometerstand fest, dass Sie mit Ihrer Einschätzung nicht richtig lagen oder verändert sich Ihr Fahrverhalten, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir benötigen korrekte Angaben zur Ihrer Fahrleistung, um Ihren Versicherungsbeitrag individuell zu berechnen und anzupassen.

Sie haben beim Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung angegeben, wer das versicherte Auto fährt – beispielsweise nur Sie selbst oder Sie und ein oder mehrere Familienangehörige. Diese Angabe zum Fahrerkreis ist wichtig für die Berechnung Ihres individuellen Versicherungsbeitrags.

Bitte teilen Sie uns umgehend mit, falls weitere Personen hinzukommen, die mit dem Auto fahren. Wir berechnen dann den Beitrag ab dem Zeitpunkt der Änderung neu.

Nur in folgenden Situationen ändert sich Ihr Beitrag nicht, da wir von einer Ausnahme ausgehen: Ein Kaufinteressent, Reparaturdienstleister, Hotelangestellter (Einparkservice) oder ein Dritter fährt den PKW anlässlich einer Notsituation.

In folgenden Fällen können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse von einem Auto auf ein anderes übertragen:

Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeug ein neues Auto, wird die Schadenfreiheitsklasse von Ihrem alten auf Ihr neues Auto übertragen. Sie haben mehrere Autos bei uns versichert und verkaufen eines davon? In diesem Fall können Sie die Schadenfreiheitsklasse des verkauften Autos auf ein noch versichertes Auto übertragen.

Sie haben bereits ein Auto bei uns versichert und möchten jetzt noch für ein weiteres Fahrzeug eine Versicherung bei uns abschließen? In diesem Fall können Sie die Schadenfreiheitsklasse des zuerst versicherten Autos auf das neu hinzugekommene Auto übertragen. Das bei uns bereits versicherte Fahrzeug wird dann gemäß unserer Zweitwagenregelung eingestuft.