Kfz-Versicherung – die Autoversicherung der BavariaDirekt
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Sommer, Sonne, Hagelschaden!
Sommerzeit ist leider auch immer Hagelzeit. Bereits im April beginnt in Deutschland die Hagelhochsaison. Bis Ende September können kräftige Hagelschauer viele 1.000 Euro Schaden verursachen. Ärgerlich! Aber nicht für Autobesitzer, die eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben. Denn hier übernimmt die BavariaDirekt den gesamten Rechnungsbetrag der Reparatur. Lediglich eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann anfallen. Aber welche Kosten entstehen eigentlich bei einem vom Hagel beschädigten Kfz?
Diese Frage kann so pauschal nur schlecht beantwortet werden. Die Höhe der Reparaturkosten hängt von vielen Faktoren ab. Nur eines kann man mit Gewissheit sagen: Es kann richtig teuer werden. Denn die Schadenpalette reicht von kaum merklichen Minidellen, bis hin zu massiven Schäden am gesamten Auto. Da kann es sogar mal passieren, dass sich die Reparatur des Totalschadens gar nicht mehr lohnt. Umso besser, wenn Sie dann gegen Hagelschäden versichert sind.
Es müssen dabei nicht immer nur die großflächigen Teile des Autos in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Häufig bietet die Größe eines Bauteils einen gewissen Schutz, da das Blech dank der großen Fläche elastischer ist und den Einschlägen von Hagelkörnern einfacher nachgibt. Kleine Bauteile hingegen sind anfälliger. Häufig treten Schäden an Luftgittern oder Abdeckleisten auf. Hier hilft meistens nur ein kompletter Austausch. Besonders gefährdet sind die Glasflächen des Autos. Ähnlich wie bei einem Steinschlag können bereits kleinste Einschläge Mikrolöcher im Glas verursachen. Dichtet man diese nicht schnellstmöglich ab, werden daraus meist große Risse. Dann hilft nur noch der komplette Austausch der Scheibe.
Prinzipiell erhöhen sich die Kosten einer Hagelschadenreparatur mit der Anzahl und der Größe der Dellen am Auto. Auch der zeitliche Aufwand für den Ein- und Ausbau von Teilen beeinflusst die Höhe der Rechnung. Zudem gibt es Teile am Kfz, die kostspieliger sind als andere. Einige Werkstätten berechnen auch den Aufwand für Polierarbeiten, Karosserieschutz, Finish und Endreinigung. Dies sollte aber bereits im Kostenvoranschlag berücksichtigt worden sein. Daher kontrollieren Sie immer genau welche Posten aufgelistet sind, bevor Sie den Auftrag zur Reparatur erteilen. Der Gesamtschaden ist also immer eine individuelle Summe.
Viele Spezialwerkstätten berechnen zusätzliche Kosten für „große“ Autos. SUVs und Limousinen besitzen oft überlange Dächer und dementsprechend mehr Angriffsfläche. Oftmals lohnt sich deswegen der Austausch große Teile mehr, als ihre Reparatur. Leider erhöht dies auch die Kosten.
Doch es gibt auch Möglichkeiten den Rechnungsbetrag nach unten zu korrigieren. Seit einigen Jahren werden Hagelschäden immer öfter mit der sogenannten „sanften“ Methode repariert. Ein großer Vorteil: Der Originallack wird dabei nicht beschädigt. Mit Hilfe verschiedener Spezial-Werkzeuge werden Dellen vorsichtig herausgedrückt bzw. herausgezogen. Der vollständige Korrosionsschutz des Werklacks bleibt bei dieser Methode erhalten. Da dabei keine Spachtel-, Lack- oder Karosseriearbeiten nötig sind, ist diese Reparaturmethode deutlich günstiger und schneller. So müssen Sie nicht allzu lange auf Ihr Auto verzichten. Damit Sie auch weiterhin mobil bleiben, offerieren die Spezialwerkstätten oftmals ein Ersatzauto. Dieser Service ist dann meist schon im Rechnungsbetrag inkludiert. Sogar Hol- und Bringdienste werden bereits kostenfrei in deutschen Großstädten angeboten.
Trotz großer Vorsicht, die Sie haben walten lassen, war es unvermeidlich. Der plötzliche Hagelschauer wütete kurz aber intensiv. Jetzt hat Ihr Auto Dellen im Blech oder Schlimmeres. Gut, dass Sie versichert sind. Sind Sie?
Denn nicht jede Versicherung zahlt bei von Hagel verursachten Schäden. Prinzipiell kommt bei Schäden an Ihrem Kfz die Kaskoversicherung auf. Haben Sie also eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen, wird Ihnen der Schaden, sprich die Reparatur, erstattet. Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt dabei unberührt.
Es gibt natürlich Sonderfälle, bei denen sich die Schadenregulierung etwas komplizierter gestaltet. Denn generell werden bei der Hagelschadenreparatur lediglich die Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes erstattet. Nun kann es aber vorkommen, dass der Aufwande für die Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Kfz übersteigt. Hier spricht man von einem „wirtschaftlichen Totalschaden“. In diesem Fall wird lediglich der Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungs- und dem Restwert beglichen. Wiederbeschaffungswert und Restwert bestimmt dabei das Gutachten eines KFZ-Sachverständigen. Es reicht nicht aus, beide Werte aus der sogenannten „Schwacke-Liste“ zu entnehmen, da in ihr beispielsweise regionale Besonderheiten nicht berücksichtigt werden. Diese Liste kann dem Versicherungsnehmer jedoch Anhaltspunkte für die anstehende Bewertung geben. Verbindlich ist jedoch das Gutachten.
Insbesondere bei älteren Kfz kann der „wirtschaftliche Totalschaden“ durch Hagel eintreten. Um Ihnen dies näher zu verdeutlichen folgen nun zwei Beispiele:
Beispielsrechnung „normaler“ Hagelschaden
- Wiederbeschaffungswert des Kfz: 10.000 €
- Kosten für die Reparatur des Hagelschadens: 6.500 €
- Erstattungsbetrag des Versicherers: 6.500 €
Beispielsrechnung „wirtschaftlicher Totalschaden“
- Wiederbeschaffungswert des Kfz: 5.000 €
- Kosten für die Reparatur des Hagelschadens: 6.500 €
- Restwert des Kfz mit Hagelschaden: 0 €
- Erstattungsbetrag des Versicherers: 5.000 €
Dabei bleibt aber zu beachten: Haben Sie eine Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, um den Beitrag zu reduzieren? Ist das der Fall, so müssen Sie für Schäden bis zum vereinbarten Betrag selbst aufkommen, beziehungsweise der Erstattungsbetrag des Versicherers reduziert sich um diese Summe. Beachten Sie daher beim Abschluss einer Kaskoversicherung immer wieviel Geld Sie im Schadenfall aufbringen können und wollen.
Sie können oftmals einem Hagelschaden vorbeugen bevor er überhaupt passiert. Häufig warnen Wetterdienste regional schon Stunden vor dem Hagelschauer. Wenn Sie Besitzer einer Garage sind, so bleibt Ihnen genügend Zeit Ihr Auto in Sicherheit zu bringen. Sollten Sie über keinen Zugang zu einer Garage verfügen, können Sie Ihren Wagen dennoch mit speziellen Schutzfolien oder kostengünstigen Wolldecken vor akuten Hageleinwirkungen schützen. Sollte es jedoch bereits zu hageln begonnen haben, sollten Sie sich lieber selbst in Sicherheit bringen.
TIPP
Ein Hagelschaden lässt sich auch von einem Sachverständigen nur schwer beziffern. Insbesondere bei Autos mit „hellem“ Lack sind Schäden nicht immer einfach zu erkennen. Auch stark verschmutzte Wagen erschweren eine Beurteilung. Darum sollten Sie unmittelbar vor einer Besichtigung Ihr Kfz reinigen.
Frage: Meine Versicherung bittet mich an einer Sammelbesichtigung teilzunehmen. Soll ich dort hingehen?
Antwort: Auf jeden Fall. Sammelbesichtigungen werden durchgeführt, wenn beispielsweise eine bestimmte Region besonders stark von einem Hagelschauer betroffen ist und es viele Schäden zu regulieren gibt. Dabei wird jedes Auto individuell bewertet. Sie haben dadurch keine Nachteile zu befürchten. Eine Sammelbesichtigung hat rein logistische Gründe und garantiert Ihnen und der Versicherung eine schnelle Regulierung des Schadens. Eine Nicht-Teilnahme kann sich hingegen negativ auf die Bearbeitungsdauer auswirken. Sie hat aber keinen Einfluss auf die Leistungsentscheidung und –höhe.
Frage: Kann jede Delle mit der „sanften“ Methode repariert werden und was spare ich dabei?
Antwort: Alle Dellen ohne Beschädigung des Lacks können mit Hilfe der sanften Ausbeultechnik repariert werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen das Autoblech so stark gestreckt wurde, dass scharfkantige Makel zurückgeblieben sind. Diese lassen sich nicht mit der sanften Methode reparieren. Da diese Methode jedoch viel Zeit einspart, kann sie bis zu 30 Prozent günstiger angeboten werden als andere Reparaturmethoden (Austausch / Spachteln / Lackieren).
Frage: Mein Wagen benötigt eine Reparatur. Wie lange braucht die Werkstatt für die Behebung meines Hagelschadens?
Antwort: Das kann man leider nicht so pauschal festlegen. Es hängt beispielsweise von der Schwere des Schadens ab. Auch Werkstattauslastung und Verfügbarkeit von Ersatzteilen können eine Rolle spielen. In einem korrekten Hagelschadengutachten wird auch die ungefähre Reparaturdauer angegeben. Dieser Dauer kann in der Regel vertraut werden (mit einer kleinen Abweichung von ± einem Tag). Meist benötigen die Schadenmeldung, die Festlegung eines Termins und die Einschätzung des Sachverständigen mehr Zeit als die Reparatur selbst.
Frage: Im Zuge eines Hagelschauers wurde auch meine Windschutzscheibe in Mitleidenschaft gezogen. Werden diese Schäden durch meine Versicherung abgedeckt?
Antwort: Wenn Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, kann man diese Frage mit einem klaren „Ja“ beantworten. Grundsätzlich sind bei den Kaskoversicherungen sogenannte Elementarschäden abgesichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Glas- oder Blechschäden des Kfz handelt. Sollte der Schaden an der Windschutzscheibe repariert werden können ohne selbige auszutauschen, so entfällt für Sie sogar die womöglich vereinbarte Selbstbeteiligung. Vorausgesetzt es handelt sich dabei um den einzigen zu regulierenden Schaden.
Frage: Gibt es eine Meldefrist für Hagelschäden am Kfz?
Antwort: Es gibt keine gesetzliche Meldefrist für Hagelschäden an Ihrem Kfz. Dennoch raten wir Ihnen, den Schaden schnellstmöglich zu dokumentieren und auch der Versicherung zu melden. Ein zeitlicher Zusammenhang mit einem Unwetter sollte zu erkennen sein. Wer einen Hagelschaden zu spät meldet, wird Schwierigkeiten haben, einen zeitlichen Bezug herzustellen. Und denken Sie immer daran: Wer einen Schaden schnell meldet, bekommt diesen auch schneller reguliert.
Frage: Der Gutachter hat keinen Hagelschaden festgestellt, muss ich nun den Gutachter bezahlen?
Antwort: Hier empfiehlt sich immer schon vorab der Kontakt mit der Versicherung. Hat die Versicherung den Gutachter selbst beauftragt oder im Vorfeld der Besichtigung einem Gutachten zugestimmt, übernimmt sie auch die Kosten. Egal zu welchem Urteil der Gutachter gekommen ist. Sollten Sie jedoch einen Sachverständigen ohne Rücksprache mit der Versicherung beauftragt haben, werden Sie wahrscheinlich die Kosten für das Gutachten selbst übernehmen müssen.
Frage: Der Gutachter hat einen Hagelschaden feststellen können. Wie geht es nun weiter?
Antwort: Das Gutachten wird der Versicherung und dem Versicherungsnehmer ausgehändigt. Im Idealfall kontaktiert Sie nun Ihre Versicherung und bespricht mit Ihnen die Reparatur- / Bezahlungsmodalitäten. Sie können sich aber auch selbst mit dem Gutachten um einen Termin bei einer Werkstatt Ihrer Wahl bemühen, wenn Sie keine Werkstattbindung vereinbart haben.