Bagatellschaden
Wichtige Informationen zu kleinen Schäden und einer Schadenmeldung.
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Was ist ein Bagatellschaden
Ein Bagatellschaden ist ein kleiner oder geringfügiger Schaden. Bagatelle stammt aus dem Französischen und bedeutet „Kleinigkeit“. Bagatellschäden treten oft im Zusammenhang mit Schäden am Auto auf. Trotzdem gibt es Bagatellschäden auch in der Privathaftpflicht-, der Hausrat- oder der Gebäudeversicherung.
Versicherungen oder Juristen sprechen von einem Bagatellschaden, wenn der Schaden bzw. die Reparatur einen Wert von circa 750 Euro nicht überschreitet (Bagatellgrenze). Dennoch legt im Streitfall jedes Gericht individuell fest, wie hoch die Bagatellgrenze ist, so dass tatsächlich ein Bagatellschaden vorliegt. So gab es schon Entscheidungen, in denen ein Schaden von 715,81 Euro kein Bagatellschaden mehr war (BGH, Urt. v. 30.11.2004, Az. VI ZR 365/03).
Manchmal ist ein Bagatellschaden auch für Laien ohne technischen Sachverstand als solcher erkennbar. Ein Beispiel hierfür ist ein kaputter Seitenspiegel. Hier ist nicht davon auszugehen, dass andere Teile der Karosserie betroffen sind. Leider ist die Sache aber oft nicht ganz eindeutig, so dass trotz dem Eindruck eines kleinen Schadens, ein Gutachter den Schaden schätzen muss.
Bagatellschaden – die wichtigsten Fakten

Geringer Schaden
Die Reparaturkosten liegen meist unter 750 Euro.

Bagatellschaden am Auto
Typisch sind kaputte Spiegel, Dellen oder leichte Blechschäden.

Schadenmeldung
Einen Bagatellschaden können Sie uns jederzeit online melden.
Schadenfreiheitsklasse
Bei einem gemeldeten Bagatellschaden am Auto erfolgt eine Rückstufung.
Bagatellschaden – Gutachten oder nicht
Tückisch sind Schäden, die oberflächlich wie ein Bagatellschaden aussehen, aber auch tiefere Schichten betroffen sind. Beispiele hierfür:
- Nach einem Auffahrunfall sind nur kleine Dellen am Heck erkennbar. Bei näherem Hinsehen zeigen sich jedoch Schäden an Auspuff und hinterer Karosserie.
- Zur Ausbesserung eines Minikratzers müssen kompliziert verbaute Teile umständlich aus- und wieder eingebaut werden.
Im Zweifelsfall sorgt ein Gutachten für Klarheit. Aber aufgepasst, klären Sie immer vorher mit der Versicherung, ob diese Kosten übernommen werden. Im Regelfall übernimmt die Versicherung die Gutachterkosten erst, wenn die Bagatellgrenze (ca. 750 Euro) überschritten wird. Hintergrund hierfür: Gutachten sind teuer und können den Wert eines Bagatellschadens deutlich übersteigen.
Außerdem gilt die folgende ungeschriebene Regel: War eindeutig zu erkennen, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt und der Geschädigte hat dennoch ein Gutachten beauftragt, hat die gegnerische Versicherung das Recht, die Kostenübernahme abzulehnen. Alternativ helfen sogenannte Kurzgutachten (Kosten zwischen 50 und 100 Euro), diese werden in der Regel von der Versicherung übernommen.
Gutachten oder nicht? Um den Versicherungsmitarbeitern die Entscheidung zu erleichtern, ist es wichtig ist, dass Sie den Schaden, die beschädigten Teile und den Unfallhergang so genau wie möglich beschreiben und idealerweise mit Fotos dokumentieren.

Kosten für einen Bagatellschaden – wer zahlt?
Die Kosten für die Reparatur eines Bagatellschadens werden grundsätzlich von der Versicherung des Schädigers übernommen – immer abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Bei einem Bagatellschaden am Auto übernimmt die Kfz-Versicherung und bei Gegenständen oder Gebäuden decken die Privathaftpflicht- oder die Gebäudeversicherung den Schaden.
Beachten Sie: Bei einem Bagatellschaden am Auto, den Sie der Versicherung melden, werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Das bedeutet, dass Ihre Beiträge bei der nächsten Anpassung steigen.
Was tun bei einem Bagatellschaden als Geschädigter
Lassen Sie sich alle wichtigen Daten des Schädigers geben, dazu zählen Name, Anschrift, Versicherungsname und Nummer. Machen Sie möglichst deutliche Bilder vom Schaden und notieren Sie – falls möglich – auch die Daten von Zeugen. Kontaktieren Sie anschließend die zuständige Versicherung und informieren Sie sich zum weiteren Vorgehen. So gehen Sie auch auf Nummer sicher, welche Kosten übernommen werden.
Nach einem Schaden gilt die Schadenminderungspflicht. Sie besagt, dass Geschädigte den Schaden so gering wie möglich halten müssen. Bei Schäden am Auto heißt das, nicht noch wochenlang weiterzufahren, so dass sich der Schaden womöglich weiter verschlimmert. Das Auto muss schnellsmöglich in die Werkstatt. Normalerweise lassen Sie dort einen Kostenvoranschlag machen und reichen diesen anschließend bei der verantwortlichen Versicherung ein.
Bei einem Wasserschaden bedeutet die Schadenminderungspflicht übrigens, dass Sie sofort alle Wasserleitungen abstellen und nassgewordene Gegenstände umgehend vom Wasser befreien und zum Trocknen auf die Seite stellen.
Was tun, wenn Sie den Bagatellschaden am Auto verursacht haben
Sichern Sie direkt danach die Unfallstelle und bleiben Sie am Unfallort. Tauschen Sie alle erforderlichen Daten mit dem Unfallgegner aus. Dokumentieren Sie den Vorgang so gut wie möglich mit Fotos und fertigen Sie einen Unfallbericht an. Wenn sich alle einig sind und klar erkennbar ist, dass der Schaden geringfügig ist, muss die Polizei nicht zwingend geholt werden.
Bagatellschaden am Parkplatz: Sollte der Besitzer des beschädigten Fahrzeuges nicht vor Ort sein, warten Sie eine den Umständen angemessene Zeit, ob die Person erscheint – die Polizei müssen Sie nicht zwingend rufen. Sie sind aber verpflichtet den Schaden zu melden (das geht mittlerweile auch online) und dem Geschädigten alle Angaben zu Ihrer Person, zum Fahrzeug und dem Unfallhergang zu hinterlassen.
Fahrerflucht begehen Sie, wenn Sie sich vom Unfallort entfernen, den Schaden nicht melden und den Geschädigten nicht informieren. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, ruft die Polizei, egal ob Bagatellschaden oder nicht.
Bagatellschaden am eigenen Auto selbst verursacht
Wenn Sie einen Bagatellschaden an Ihrem eigenen Auto verursacht haben, ist das ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Haben Sie diesen Schutz nicht, müssen Sie die Reparatur vollständig selbst zahlen.
Auch wenn Sie vollkaskoversichert sind, gilt: Melden Sie den Schaden unverzüglich, halten Sie die Vertrags- und Autodaten bereit und machen Sie alle Angaben zum Unfallhergang – idealerweise mit Fotos und einem Kostenvoranschlag der Kfz-Werkstatt.
Aber aufgepasst, in der Vollkaskoversicherung gelten die Schadenfreiheitsklassen. Bei einer Schadenmeldung werden Sie zurückgestuft. Rechnen Sie daher genau durch, ob es nicht vielleicht sinnvoll ist, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen und dafür weiterhin geringere Beiträge zu zahlen.
Bagatellschaden, Fahrerflucht und wann die Polizei rufen
Bei einem Bagatellschaden müssen Sie nicht verpflichtend die Polizei an den Unfallort rufen, aber Sie müssen den Schaden melden und dem Geschädigten genaue Rückschlüsse auf den Vorfall und Ihre Person ermöglichen, indem Sie alle relevanten Daten hinterlassen. Fahrerflucht liegt vor, wenn Sie sich vom Unfallort entfernen, ohne den Schaden zu melden und Ihre Daten zu hinterlassen.
Besonderheit Mietwagen: Bei einem Bagatellschaden mit dem Mietwagen ist das Hinzuziehen der Polizei oftmals vertraglich vorgeschrieben. Lesen Sie die Vertragsbedingungen durch oder kontaktieren Sie das Mietwagenunternehmen, um keinen Fehler zu machen.
Überraschende Anzeige wegen Fahrerflucht
Sollten Sie überraschend eine Anzeige wegen Fahrerflucht erhalten, weil Sie angeblich einen Bagatellschaden verursacht haben, ohne dass Sie es bemerkt haben, kontaktieren Sie zunächst einen Anwalt für Verkehrsrecht. Hier handelt es sich um Fahrlässigkeit, die im Gegensatz zum Vorsatz nicht strafrechtlich verfolgt wird.
Bagatellschaden der Versicherung melden
Nicht in jedem Fall ist die Meldung eines Bagatellschadens bei der Versicherung sinnvoll. Bei einem Bagatellschaden am Auto spielen die Schadenfreiheitsklassen eine Rolle. Eine Schadenmeldung bedeutet eine Rückstufung und damit höhere Beiträge. Daher ist es unter Umständen besser, den Schaden selbst zu zahlen.
Auch bei einem Bagatellschaden im Rahmen einer Haftpflichtversicherung (z.B. einer zerbrochenen Vase) kann es vernünftiger sein, den Schaden selbst zu zahlen. Denn bei allzu vielen Schadenmeldungen behalten sich die Versicherungen ein Sonderkündigungsrecht vor.

Denken Sie daran, dass Sie den Schaden unverzüglich (spätestens innerhalb von 7 Tagen) der Versicherung melden. Ein Versschleppen der Schadenmeldung kann im schlimmsten Fall zur Folge haben, dass Sie der Versicherung den Betrag, der an den Geschädigten gezahlt wird, ganz oder teilweise zurückzahlen müssen. Hier spricht man von Regress.
Bagatellschaden – die BavariaDirekt hilft unkompliziert
Ob Autoversicherung, Privat-Haftpflicht oder Gebäudeversicherung – einen Bagatellschaden können Sie uns jederzeit melden. Nutzen Sie hierfür auch die Möglichkeit der unkomplizierten Online-Schadenmeldung. Bitte denken Sie daran, den Schaden so gut wie möglich mit Fotos und einer detaillierten Schilderung zu dokumentieren und halten Sie Ihre Vertragsdaten bereit.
Sollte es sich um einen Bagatellschaden am Auto handeln, sprechen Sie zunächst mit uns bezüglich einer Begutachtung bevor Sie Ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen.

Wichtige Fragen und Antworten zu Bagatellschaden
Ein Bagatellschaden ist ein sehr kleiner Schaden mit niedrigen Reparaturkosten, die meist unter 750 Euro liegen. Ein Bagatellschaden kann am Auto, aber auch an anderen Gegenständen vorkommen.
Als Bagatellschaden gilt meist ein Schaden zwischen 750 bis 1.000 Euro Reparaturkosten. Wann ein Schaden als Bagatellschaden anerkannt wird, hängt immer vom Einzelfall ab und wird bei Streitigkeiten von einem Gericht bestimmt.
Typisch für einen Bagatellschaden am Auto sind leichte Kratzer im Lack, kleine Dellen oder minimale Parkschäden ohne technische Beeinträchtigung oder Wertminderung.
Die Unfallbeteiligten müssen alle relevanten Daten austauschen, schreiben Sie außerdem einen Unfallbericht. Idealerweise machen Sie detaillierte Fotos vom Schaden. Melden Sie den Vorfall sobald wie möglich bei der Versicherung. Ein Gutachten ist zwar meist nicht nötig. Klären Sie das weitere Vorgehen dennoch immer mit Ihrer Versicherung ab, um nicht auf etwaigen Kosten sitzen zu bleiben.
Bei klarer Sachlage und Einigung müssen Sie bei einem Bagatellschaden die Polizei nicht rufen. Sinnvoll ist das Einschalten der Polizei bei Streit, Personenschaden oder wenn der Geschädigte nicht vor Ort ist.
Fahrerflucht liegt vor, wenn Sie sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernen, ohne eindeutig nachvollziehbar alle wichtigen Daten zu hinterlassen. Das gilt immer – auch bei einem Bagatellschaden.
Auch wenn jemand bei einem Bagatellschaden Fahrerflucht begeht, drohen bis zu drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und der Entzug des Führerscheins.
Lassen Sie sich bei einem Bagatellschaden die Daten des Unfallverursachers geben, machen Sie Fotos vom Schaden und rufen Sie gegebenenfalls die Polizei. Melden Sie den Schaden anschließend bei der eigenen oder der gegnerischen Versicherung.
Ein Bagatellschaden in der Wohnung sind z.B. kleine, leicht und günstig zu behebende Schäden wie Kratzer im Parkett, abgeplatzte Fliesen oder minimale Lackschäden an Türen.
Egal ob Bagatellschaden oder größerer Schaden, bei der BavariaDirekt können Sie einen Schaden ganz unkompliziert online einreichen – idealerweise mit Schadenbildern und einer Schilderung des Unfallhergangs.
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