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Einbruchdiebstahl

Der beste Schutz bei Einbruch – was Sie wissen müssen.

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Einbruchdiebstahl – was ist das?

Bei einem Einbruchdiebstahl handelt es sich um eine schwere Form des Diebstahls und um eine Straftat. Merkmal eines Einbruchdiebstahls ist, dass sich die Täter gewaltsam, meist mithilfe von Werkzeugen, unberechtigten Zugang zu einer Wohnung, einem Haus, Büro oder Geschäft verschaffen, um zu stehlen. Formen des Einbruchdiebstahls und Strafe regelt § 243 und § 244 des Strafgesetzbuches (StGB).

Einbruchdiebstahl – die wichtigsten Fakten


Einbruchdiebstahl ist über die Hausratversicherung abgedeckt. Die Police können Sie unkompliziert über unseren Online-Rechner abschließen und die Tarife zuvor unverbindlich berechnen.

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Versicherung zum Newert

Bei einem nachgewiesenen Einbruch ist der Hausrat zum Neuwert versichert.

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Online-Schadenmeldung

Bei der BavariaDirekt können Sie einen Schaden durch Einbruch online melden.

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Meldung bei der Polizei

Einen Einbruch müssen Sie immer bei der Polizei melden.

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Wertsachen

Wertsachen oder Bargeld sind bis zur tariflich vereinbarten Höhe versichert.


Einbruchdiebstahl in der Statistik

  • Die meisten Einbruchdiebstähle passieren im städtischen Umfeld in der Nähe von größeren Fernstraßen.
  • Tagsüber wird häufiger eingebrochen.
  • Im Winter gibt es mehr Einbrüche als im Sommer.
  • Häufig handelt es sich um Gewohnheitstäter oder jugendliche Banden.
  • Etwa die Hälfte aller Einbrüche bleiben lediglich ein Versuch.
  • Bei über einem Drittel der Deutschen wurden bereits einmal eingebrochen.
  • Sind Einbrecher nach 2 bis 5 Minuten erfolglos, geben sie meist von selbst auf.
  • Der durchschnittliche Schaden liegt bei circa 3.800 Euro.

 

Was tun bei einem Wohnungseinbruchdiebstahl – wenn Sie zuhause sind?

Wenn Sie zuhause sind und einen Einbruch bemerken, sollten Sie sich durch Rufen oder laute Geräusche bemerkbar machen und dann das Haus verlassen. Einbrecher rechnen nicht mit Ihnen und werden versuchen, so schnell wie möglich zu fliehen. Unternehmen Sie keinerlei Überwältigungsversuche. Ihre Sicherheit geht vor.  Denn erschrockene Täter sind unberechenbar. Machen Sie es dem Täter so einfach wie möglich zu entkommen. Versuchen Sie sich Aussehen oder andere Merkmale des Täters einzuprägen. Erst dann sollten Sie die Polizei rufen.

Was tun nach einem Wohnungseinbruch?

  • Wenn Sie nach Hause kommen und feststellen, dass bei Ihnen eingebrochen wurde, sollten Sie zunächst nichts anfassen. Räumen Sie nicht auf und lassen Sie alles, wie es ist.
  • Rufen Sie die Polizei.
  • Erstatten Sie Anzeige. Die Anzeige ist weiterhin für die Schadenmeldung bei der Versicherung wichtig.
  • Lassen Sie EC- oder Kreditkarten sperren.
  • Wenn der Autoschlüssel gestohlen wurde, können Sie ihn beim Hersteller oder der Vertragswerkstatt sperren lassen. Den Verlust des Autoschlüssels sollten Sie zudem der Kfz-Versicherung melden.
  • Melden Sie den Einbruch bei der Hausratversicherung.
  • Erstellen Sie eine Stehlgutliste.
     
Chaos nach Wohnungseinbruch

Was ist eine Stehlgutliste?

Eine Stehlgutliste oder Stehlgutaufstellung ist ein Protokoll über alle Wertgegenstände, die bei einem Einbruch gestohlen wurden. Die Liste ist vor allem für die Polizei und die Versicherung wichtig. So ist auf einen Blick erkennbar, wie hoch der Wert des Verlustes ist. Machen Sie auf der Liste folgende Angaben so präzise wie möglich:
 

  • Bezeichnung, z. B. chinesische Vase
  • Markenbezeichnung, sofern es sich um ein Markenprodukt handelt
  • Besondere Merkmale, z. B. mit Gravur
  • Typ-Bezeichnung oder Seriennummer falls vorhanden, z. B. bei einem Fahrrad
  • Kaufdatum
  • Kauf- oder Anschaffungspreis
  • Beleg vorhanden: Ja oder nein

Eine Formvorschrift für eine Stehlgutliste gibt es nicht. Sie können die Liste in Excel bzw. Word anlegen, von Hand schreiben oder spezielle Apps oder Software dafür nutzen. Zudem stellen viele Polizeidienststellen eigene Listen zum Download oder Ausdrucken zur Verfügung.

Einbruchdiebstahl – geschützt durch die Hausratversicherung

Versicherungen unterscheiden zwischen einfachem Diebstahl und Einbruchdiebstahl. Innerhalb der Hausratversicherung ist meist nur Einbruchdiebstahl versichert. Damit die Versicherung den Schaden übernimmt, muss der Einbruch nachgewiesen und bei der Polizei gemeldet werden. 

Im Rahmen der Hausratversicherung sind alle beweglichen Sachen sowie Wertgegenstände versichert. Im Schadenfall werden entweder die Reparatur oder der gleitende Neuwert ersetzt. Der gleitende Neuwert ist der Betrag, den Sie aufbringen müssten, um die Sache zum aktuellen Zeitpunkt neu zu beschaffen. Das heißt: Preissteigerungen (Stichwort: Inflation) sind im erstatteten Betrag enthalten.

Gestohlene Wertgegenstände, wie Schmuck, Geld, Münzen etc. werden je nach Tarif bis zur vertraglich vereinbarten Höhe erstattet.

Auch die Kosten für Aufräumarbeiten oder ein neues Schloss werden von der Hausratversicherung übernommen. Und sollte die Verwüstung so groß sein, dass Sie vorübergehend in ein Hotel ziehen müssen, sind auch diese Kosten in der Regel durch den Hausratschutz gedeckt.

Schutz vor Wohnungseinbruchdiebstahl

Wer sich vor einem Einbruchdiebstahl schützen möchte, sollte bei den Schwachstellen einer Wohnung oder eines Hauses beginnen. Dazu zählen Eingangstüren, Fenster, Hintertüren, Kellerfenster, Balkontüren, Dachbodenfenster und Lichtschächte.

 

„Nachdem die Fallzahlen in den Jahren 2009 (113.800 WED) bis 2015 (167.136 WED) jährlich angestiegen waren, war seit 2016 (151.265 WED) ein kontinuierlicher Rückgang bis auf 54.235 WED im Jahr 2021 zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist wesentlich auf umfängliche präventive und repressive polizeiliche Bekämpfungsmaßnahmen zurückzuführen.“

Bundeskriminalamt (2024): Wohnungseinbruchdiebstahl. Online verfügbar unter: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Wohnungseinbruchdiebstahl/wohnungseinbruchdiebstahl_node.html [abgerufen am 27.06.2024].

Was ist mechanischer Schutz

Rüsten Sie Ihre Fenster und Türen mit einbruchshemmenden Techniken aus. Hier gilt: „Mechanischer Schutz ist besser als automatisierter.“ Zum mechanischen Schutz zählen massive Materialien, verstärkte Türbänder oder Fensterrahmen, Sicherheitsverglasung, spezielle Verriegelungen und Sicherheitszylinder, verschließbare Fenstergriffe oder einbruchhemmende Beschläge.
Die Beschaffenheit von Fenstern und Türen sollte mindestens der Widerstandsklasse RC 2 entsprechen (RC bedeutet Resistance Class). Widerstandklassen sind definierte DIN-Normen.

Alarmanlagen oder Smart-Home-Lösungen sind ideale Ergänzungen. Hauptaugenmerk sollte jedoch der mechanische Schutz sein.

Empfehlenswert sind weiterhin die Beleuchtung des Außenbereiches und die Installation von Bewegungsmeldern.

Weitere wichtige Tipps:

  • Sobald Sie die Wohnung verlassen, sei es auch nur für 5 Minuten, sollten Sie sämtliche Türen und Fenster verriegeln.
  • Lassen Sie die Fenster nicht gekippt. Einbrecher betrachten gekippte Fenster als eine Einladung.
  • Schließen Sie die Wohnungstür immer doppelt ab.
  • Verstecken Sie keine Schlüssel draußen.
  • Lassen Sie die Rollläden tagsüber oben. Rollläden, die am Tag verschlossen sind, signalisieren, dass niemand zuhause ist.
  • Seien Sie gegenüber Fremden, die an Ihrer Tür klingeln, misstrauisch
  • Bitten Sie Nachbarn ein Auge auf Ihr Haus oder die Wohnung zu haben, wenn Sie verreisen
  • Wichtig ist auch dass der Briefkasten leer ist: Volle Briefkästen bedeuten: Hier ist niemand zuhause.
  • Bewahren Sie Ihre Wertsachen grundsätzlich gut verschlossen auf.            

 

Strafen bei Einbruchdiebstahl laut StGB

Einbruchdiebstahl ist eine schwere Straftat. § 243 und § 244 StGB sehen hierfür eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu 10 Jahren vor. Wie hoch das Strafmaß konkret ist, hängt davon ab,
 

  • ob Gewalt angewendet wurde,
  • ob Waffen im Spiel waren,
  • was gestohlen wurde und
  • wo eingebrochenwurde.

Das StGB unterscheidet zwischen schwerem Einbruch (§ 243) und Wohnungseinbruch (§ 244). Auch versuchter Einbruch ist strafbar.

Übrigens wurden die Strafen im Jahr 2017 von der Bundesregierung verschärft. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung wurde auch eine stattliche Förderung für den Einbau von Sicherheitstechnik beschlossen. Entweder in Form eines KfW-Kredits oder eines BAFA-Zuschusses für eine sogenannte Einzelmaßnahme im Rahmen des BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude).

Wann zahlt die Versicherung trotz Einbruchdiebstahl nicht?

Einbruchdiebstahl wird normalerweise von der Hausratversicherung gedeckt. Aber auch hier gibt es Fälle, in denen die Versicherung nicht zahlt. Dazu zählt unter anderem grobe Fahrlässigkeit. Diese liegt beispielsweise vor, wenn Sie die Wohnung mit gekippten Fenstern verlassen haben und die Einbrecher dadurch einsteigen konnten. Auch ein verlorener Schlüssel oder ein Schlüssel, der unter der Fußmatte versteckt wurde, kann zum Ausschluss vom Versicherungsschutz führen.

Die gute Nachricht: Die BavariaDirekt Hausratversicherung zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit.  

Eine weitere Voraussetzung, damit die Versicherung zahlt, ist die Meldung des Einbruches bei der Polizei. Denn ohne Meldung, keine Schadendeckung.

Auch eine Unterversicherung kann im Schadenfall problematisch sein. Werden bei einem Einbruchdiebstahl beispielsweise Sachen im Wert von 100.000 Euro gestohlen, die Deckungssumme Ihrer Hausratversicherung beläuft sich jedoch nur auf 50.000 Euro, wird die Versicherung den Schaden nur bis zur versicherten Summe übernehmen. Machen Sie daher bereits beim Abschluss eine exakte Berechnung und nehmen Sie einen Wertermittlungsbogen zu Hilfe.

Achten Sie weiterhin auf die maximalen Deckungsbeträge von Wertsachen. Bis zu welcher Höhe Ihre Wertsachen versichert sind, finden Sie in den Tarifdaten.

 

Einbruchdiebstahl – fair versichert bei der BavariaDirekt

Die Hausratversicherung der BavariaDirekt schützt Sie zuverlässig im Fall eines Einbruchdiebstahls. In Vergleichen hinsichtlich Preis-Leistung schneidet unsere Hausratversicherung immer mit Bestnoten ab. Basis oder Premiumschutz – wählen Sie aus drei individuellen Tarifen die passende Versicherung. Über den Online-Rechner können Sie die Beiträge unverbindlich durchspielen und die Police direkt abschließen. Denken Sie daran, die Deckungssumme realistisch anzugeben. Bei einer Unterversicherung riskieren Sie eine unzureichende Deckung im Schadenfall.

Für die Hausratversicherung gibt es keine Wartezeit. Der Schutz beginnt, sobald Sie die Bestätigung von uns erhalten haben.

Logo Fahrrad

Fahrraddiebstahlschutz

Wird Ihr Fahrrad bei einem Einbruch gestohlen, ist der Schaden von der Hausratversicherung gedeckt. Das gilt allerdings nur, wenn es sich nachweislich um einen Einbruch handelt. Wird Ihr Fahrrad hingegen aus dem Gemeinschaftskeller gestohlen, ohne, dass Spuren eines Einbruchs sichtbar sind, ist der Diebstahl nicht versichert. Hier springt die Versicherung nur ein, wenn Sie auch den Fahrraddiebstahlschutzabgeschlossen haben. Den Fahrraddiebstahlschutz können Sie im Rechner als Zusatzoption zusammen mit der Hausratpolice abschließen. 

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Stark mit dem Mieterrechtsschutz

Streit mit dem Vermieter? Der Mieterrechtsschutz hilft weiter. Auch bei einer ungerechtfertigten Mieterhöhung oder bei der Prüfung einer Eigenbedarfskündigung. Bei der BavariaDirekt können Sie den günstigen Mieterrechtsschutz der ÖRAG nur als Kombination abschließen, entweder zusammen mit dem Privat-Rechtsschutz oder mit dem Verkehrsrechtsschutz. Ihr Vorteil: Sie schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe. Die Tarife können Sie sich zunächst unverbindlich in unserem Online-Rechner ansehen. 

Blatt auf das ein Stift schreibt

Schönheitsreparaturen – Streit vermeiden

Schönheitsreparaturen sind Sache des Mieters? Nicht immer. Denn es kommt auf die Formulierung im Mietvertrag an. Außerdem gibt es Klauseln, die gar nicht zulässig sind und trotzdem werden sie noch immer in Mietverträgen eingesetzt. Lesen Sie, ob Sie beim Auszug streichen müssen oder nicht. In unserem Online-Magazin finden Sie darüber hinaus viele weitere Tipps zu Rechts- und Versicherungsfragen. Mit dem Abonnieren unseres Newsletters bleiben Sie zu den neuesten Beiträgen und Top-Themen auf dem Laufenden. 

Fragen und Antworten zum Einbruchdiebstahl

Einbruchdiebstahl ist eine besonders schwere Form des Diebstahls. Von einem Einbruchdiebstahl spricht man, wenn die Täter sich gewaltsam Zugang zu einem abgeschlossenen Bereich verschaffen und Wertgegenstände bzw. fremdes Eigentum stehlen.

Als Einbruchdiebstahl zählt jeder Diebstahl, bei dem sich die Täter gewaltsam Zugang zu einem geschützten Raum verschaffen und fremdes Eigentum stehlen. Als geschützte Räume gelten Wohnungen, Häuser, Büros, aber auch Hallen, Schuppen oder Fahrzeuge.

Das Gesetz unterscheidet zwischen einfachem und schwerem Diebstahl. Einbruch mit Diebstahl gilt laut § 244 Strafgesetzbuch (StGB) als besonders schwerer Diebstahl. Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn die Täter zum Stehlen kein Hindernis überwinden oder sich gewaltsam Zugang verschaffen mussten. 

Bei einem Wohnungseinbruch haftet die Hausratversicherung. Voraussetzung ist aber, dass Sie den Einbruch bei der Polizei gemeldet haben und den Schaden sofort bei der Versicherung melden.
 

Gaunerzinken sind eine Art Symbolsprache unter Einbrechern. Eingeritzte oder mit Kreide gezeichnete Symbole werden an Häusern oder anderen Orten hinterlassen und sind eine Art Code für andere Einbrecher. Ein Kreis bedeutet beispielsweise „Hier gibt es viel zu holen“, ein X hingegen sagt „Hier gibt es nichts zu holen“.

Das Anbringen von Gaunerzinken kann strafbar sein, wenn sie nachweislich kriminellen Handlungen dienen und diese unterstützen. Wird durch das Anbringen von Gaunerzinken fremdes Eigentum beschädigt, liegt außerdem der Straftatbestand der Sachbeschädigung vor. Weiterhin können Gaunerzinken als Anstiftung oder Beihilfe zum Einbruchdiebstahl gewertet werden. Entsprechend der Tat können die Täter strafrechtlich belangt werden.

Gaunerzinken befinden sich oft in der Nähe von Hauseingängen, Briefkästen, Klingelschildern, Mauern oder Zäunen. Typisch sind Symbole aus Kreide oder wasserfestem Filzstift. Häufig verwendete Symbole sind Striche, Kreuze, Kreise oder Pfeile. Wenn Sie ein Zeichen entdecken, dass Ihnen auffällig erscheint oder dass vorher nicht da war, sollten Sie die Polizei informieren.

Bei einem Einbruchdiebstahl zahlt die Hausratversicherung. Wichtig ist, dass Sie den Einbruch vorher bei der Polizei melden. Ansonsten kann die Versicherung die Übernahme ablehnen.

Welche Kosten bei einem Einbruchdiebstahl erstattet werden, hängt vom versicherten Tarif ab. Bewegliche Gegenstände wie Elektrogeräte, Möbel, Kleidung oder Fahrräder werden zum gleitenden Neuwert erstattet. Für den Diebstahl von Wertgegenständen wie Bargeld, Schmuck oder Münzen gelten die Maximalbeträge laut abgeschlossenem Vertrag. Die Hausratversicherung übernimmt darüber hinaus auch die Kosten für Aufräumarbeiten oder Reparaturen.

Wie hoch die Deckung bei einem Einbruchdiebstahl ist, hängt vom Tarif der Hausratversicherung und von der individuell gewählten Deckungssumme ab. Gestohlene elektronische Geräte, Fahrräder, Möbel, Kleidungsstücke oder Lampen sind bis zu dieser Deckungssumme versichert und werden zum Neuwert erstattet. Wertgegenstände wie Schmuck oder Bargeld werden bis zur vertraglich vereinbarten Höchstgrenze ersetzt.

Die Hausratversicherung der BavariaDirekt zahlt bei einem Einbruchdiebstahl bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Voraussetzung ist, dass Sie den Einbruch bei der Polizei melden.

§ 244 StGB regelt den Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchdiebstahl. Die hier behandelten Straftaten sind lt. Strafgesetzbuch „schwere Straftaten“ und werden je nach Schwere mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren geahndet. Auch versuchter Diebstahl mit Waffen, versuchter Bandendiebstahl oder versuchter Wohnungseinbruchdiebstahl sind strafbar.

Ein Einbruch ohne Diebstahl wird als „versuchter Diebstahl“ gewertet. Auch versuchter Diebstahl gilt als besonders schwere Straftat (§ 244 StGB). Den Tätern drohen Strafen von 3 Monaten bis zu 10 Jahren.

Wenn Sie zuhause sind und Einbrecher bemerken, sollten Sie sich bemerkbar machen, beispielsweise durch lautes Rufen und anschließend das Haus verlassen. Stellen Sie sich auf keinen Fall den Tätern in den Weg und versuchen Sie auch nicht, sie zu überwältigen. Rufen Sie die Polizei, sobald Sie in Sicherheit sind. Und melden Sie den Einbruch anschließend bei der Versicherung.

Wenn Sie zuhause sind und einen Einbrecher bemerken, sollten Sie zunächst durch lautes Rufen auf sich aufmerksam machen. In der Regel werden die Täter dann die Flucht ergreifen. Kooperieren Sie mit ihnen und versuchen Sie auf keinen Fall, die Einbrecher zu überwältigen oder zu stellen. Bringen Sie sich in Sicherheit und rufen Sie so schnell wie möglich die Polizei.

Da Einbruch oder versuchter Einbruch als schwere Straftat gelten, müssen Sie jeden Einbruch der Polizei melden.