Sie möchten Ihren Vertrag bei der BavariaDirekt kündigen? Hier finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen rund um das Thema Kündigung:

Kündigung (Pferdehaftpflicht)

Kündigung -Pferd verstorben/abgegeben- (Pferdehaftpflicht)

Wenn Ihr Pferd verstorben ist, eingeschläfert werden musste oder Sie es anderweitig abgegeben haben, wird Ihr Vertrag abgerechnet.

Ein etwaiges Guthaben erstatten wir Ihnen schnellstmöglich.

Bitte geben Sie uns die Info schnellstmöglich, damit wir Ihren Vertrag entsprechend abrechnen können. Nutzen Sie dafür bitte das nachfolgende Formular:

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