Wie können wir Ihnen sofort helfen?

Bitte geben Sie Ihr Anliegen als kurzes Stichwort ein, z. B. „Rechnung“, „Vertrag“ oder „Schaden melden“.

“Auslandsschadenschutz (Kfz-Versicherung)”

Bei Unfällen im Ausland, bei denen der Unfallgegner Schuld hat, ersetzen wir den Schaden für den der Unfallgegner einzutreten hat so, als ob der Unfallgegner bei uns Kfz-Haftpflicht versichert wäre. Kunden können Ihre Ansprüche direkt bei uns geltend machen.

Der Auslandsschadenschutz ist bei Abschluß einer Vollkaskoversicherung im Tarif "Komfort L" optional.

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