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Pferde-Haftpflichtversicherung
Mitversicherung von Flurschäden in der Pferdehaftpflicht
Ja. Beschädigt ein Pferd Felder, Gärten oder gar einen Golfplatz, werden diese sogenannten Flurschäden von der Pferdeversicherung mit abgedeckt und es wird Schadenersatz geleistet.
Beispiel: Das Pferd verlässt das umzäunte Weideland und beschädigt den Vorgarten eines in der Nähe liegenden Grundstücks.
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