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Pferde-Haftpflichtversicherung

Deckakte in der Pferdehaftpflicht

Von einem ungewollten Deckakt spricht man, wenn ein Hengst eine Stute ohne Erlaubnis des Halters deckt.

Bei solchen „Deckschäden“ kommt die Pferdehaftpflichtversicherung für die Folgekosten auf, wie einen Schwangerschaftsabbruch, tierärztliche Behandlungskosten oder ggf. auch die Versorgungskosten des Fohlens.

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