Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Finden Sie Antworten nach Themen

Pferde-Haftpflichtversicherung

Mitversicherte Personen in der Pferdehaftpflicht

Versicherungsschutz genießen Sie als Pferdehalter, sowie Tierhüter, sofern sie nicht gewerbsmäßig tätig sind. Es besteht demnach auch Versicherungsschutz, wenn beispielsweise eine andere Person kurz auf Ihr Pferd aufpasst. Falls Sie wünschen, können Sie auch Reitbeteiligte mitversichern.

War diese Antwort hilfreich?
Vielen Dank für Ihr Feedback

Ihre Anfrage wird verarbeitet …

Verwandte Beiträge

Noch nicht alle Fragen beantwortet?

Senden Sie uns über das Kontaktformular eine E-Mail zu Ihrer Frage. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Noch nicht alle Fragen beantwortet?

Kehren Sie zur Übersicht zurück und durchsuchen andere Themenbereiche!
Senden Sie uns über das Kontaktformular eine E-Mail zu Ihrer Frage. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.