Antworten auf Ihre Fragen und Anliegen

“Änderung von Abbuchung auf Rechnung nach Rücklastschrift”

Sie haben mit uns ein SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart. Leider konnten wir den offenen Beitrag nicht von Ihrem Konto einziehen. Dadurch wurde das SEPA-Lastschriftverfahren beendet und Ihr Vertrag auf eine Zahlung per Überweisung (auf Rechnung) umgestellt.

Die Zahlweise ist ein beitragsrelevantes Merkmal. Für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird Ihnen ein Beitragsvorteil gewährt, der nun entfallen ist. Dadurch kann es zu einer höheren Beitragsforderung kommen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Betrag aus dem Rücklastschriftschreiben und zusätzlich den aus dem Versicherungsschein zur Zahlweisenumstellung zahlen müssen. Erst dann ist der vollständige Beitrag beglichen.

Wichtiger Hinweis: Für jede nicht eingelöste Lastschrift können wir eine Gebühr von bis zu 5,50 EUR erheben. 

Nach dem Ausgleich der offenen Beiträge können Sie gern erneut die Wiederaufnahme in das Lastschriftverfahren (Abbuchung) mit uns vereinbaren. Wählen Sie einfach den für Sie zutreffenden Weg aus:

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