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GAP-Deckung
Wird ein Leasingfahrzeug gestohlen oder hat dieses einen Totalschaden, fordert die Leasingfirma manchmal einen höheren Wert von Ihnen, als der Zeitwert, der durch die Versicherung erstattet wird. In diesen Fällen müssen Sie der Leasingfirma diese Lücke bzw. Differenz (englisch: gap) selbst zahlen.
Die GAP-Deckung ist ein Leistungsbaustein in der Vollkaskoversicherung. Wenn Sie diese Leistung zusätzlich wählen, erstatten wir den Betrag, den die Leasingfirma von Ihnen fordert. -
Gesetzliche Mindestdeckung
Die gesetzliche Mindestdeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt je Schadenfall
- Personenschäden bis zu 7,5 Mio. Euro
- Sachschäden bis zu 1,22 Mio. Euro
- Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro.
Da die gesetzliche Mindestdeckung nicht in allen Schadenfällen ausreichend sein kann, empfehlen wir Ihnen die Deckung „100 Millionen pauschal“ in der Haftpflicht.
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Grüne Karte
Auch: Internationale Versicherungskarte (IVK). Das Grüne Karte-System ist ein auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten begrenztes System. Gegenwärtig gehören dem System 45 Länder an, einschließlich vier außereuropäische Länder.
Pflicht ist das Mitführen der Grünen Karte bei Fahrten in folgenden Ländern:- Balkanstaaten (ohne Kosovo)
- Türkei (europäischer und asiatischer Teil)
- Ukraine
- Weißrussland
Für Italien- und Spanienreisen empfehlen wir Ihnen, die Grüne Karte mitzunehmen.
Tipp: Legen Sie die Grüne Karte griffbereit in das Handschuhfach. Sie enthält alle wichtigen Daten über Fahrzeug, Versicherungsnehmer und Versicherung, und auf der Rückseite stehen die Anschriften der Grüne Karten-Büros der am System teilnehmenden Länder, an die man sich im Bedarfsfall wenden kann. -
Grüne Kennzeichen
Grüne Kennzeichen können Sie leider bei uns nicht versichern.