Wie können wir Ihnen sofort helfen?
Bitte geben Sie Ihr Anliegen als kurzes Stichwort ein, z. B. „Rechnung“, „Vertrag“ oder „Schaden melden“.
“Umzug (Hausrat)”
Bei einem Umzug geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Ihre neue Adresse sowie die ggf. geänderte Quadratmeterzahl Ihrer neuen Wohnung können Sie uns bequem über das nachfolgende Kontaktformular mitteilen - so sind Sie auch in Ihrem neuen Zuhause bestens versichert:
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