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“Drohnen (Privathaftpflicht)”

Für Neuabschlüsse ab dem 22.04.2021 (ab RBH 04/2021) sind Drohnen bis zu einem Startgewicht von 250 g in den Tarifen Komfort M und Komfort L mitversichert, solange diese innerhalb der Europäischen Union genutzt werden. Jedoch nicht versicherbar sind dabei Schadenersatzansprüche, welche sich aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten ergeben.

Bei bestehenden Verträgen, welche vor dem 22.04.2021 abgeschlossen wurden, besteht kein Versicherungsschutz für Drohnen.

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