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Zahn-Zusatzversicherung
Teilnarkose und Analgosedierung versichert
Wenn die Behandlung grundsätzlich über den Tarif versichert ist und eine Maßnahme zur Schmerzausschaltung (z. B. Analgosedierung) notwendig ist, ist diese über den Tarif grundsätzlich mitversichert.
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