Wie können wir Ihnen sofort helfen?
Bitte geben Sie Ihr Anliegen als kurzes Stichwort ein, z. B. „Rechnung“, „Vertrag“ oder „Schaden melden“.
“X6. Wie geht es nach der vorläufigen Insolvenz weiter?”
Betrifft die Insolvenz der ELEMENT Insurance AG:
Wird das ordentliche Insolvenzverfahren nicht eröffnet, wird der Versicherungsvertrag von ELEMENT (oder einem Nachfolgeunternehmen) fortgeführt.
Wird das ordentliche Insolvenzverfahren gestartet (im Fall ELEMENT bis spätestens März 2025), werden die Versicherungen nach Beginn des ordentlichen Insolvenzverfahrens binnen Monatsfrist gekündigt. Trotz der Zwangskündigung im Falle einer ordentlichen Insolvenz haben Kunden die Chance, einen Teil ihrer gezahlten Prämien zurückzuerhalten. Hierfür kommt aber nur der Teil der Prämie infrage, der auf die Zeit nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses entfällt. Wie bei Schadensfällen (s.o.) auch muss diese Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet werden und wird je nach verfügbaren Mitteln bedient.
Wir können als Versicherer / BavariaDirekt keine Rechtsberatung leisten und dazu keine Aussage treffen.
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