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“X3. Sind Kunden auch weiterhin noch zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet?”

Betrifft die Insolvenz der ELEMENT Insurance AG:

Der Bund der Versicherten (BdV) weist dabei aus Sicht der Versicherten darauf hin, dass der Versicherungsnehmer grundsätzlich zur Prämienzahlung verpflichtet ist. Sollten also noch Zahlungen fällig sein, können diese nicht einfach einbehalten werden. Sowohl BdV als auch die Verbraucherschützer raten dazu, nicht zu lange abzuwarten, sondern sich zügig um eine Alternative zur ELEMENT-Versicherung zu bemühen.

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