Wie können wir Ihnen sofort helfen?

Bitte geben Sie Ihr Anliegen als kurzes Stichwort ein, z. B. „Rechnung“, „Vertrag“ oder „Schaden melden“.

“Gesetzliche Mindestdeckung (Kfz-Versicherung)”

Die gesetzliche Mindestdeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt je Schadenfall

  • Personenschäden bis zu 7,5 Mio. Euro
  • Sachschäden bis zu 1,3 Mio. Euro
  • Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro.

Da die gesetzliche Mindestdeckung nicht in allen Schadenfällen ausreichend sein kann, empfehlen wir Ihnen die Deckung „100 Millionen pauschal“ in der Haftpflicht.

Ist diese Antwort hilfreich?
Vielen Dank für Ihr Feedback

Ihre Anfrage wird verarbeitet …