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Kfz-Versicherung
Kündigung im Schadenfall (Kfz-Versicherung)
Übernehmen wir Ihren Schaden nach einem Autounfall, können Sie sowie der Versicherer vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben erfolgen.
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