Wie können wir Ihnen sofort helfen?

Bitte geben Sie Ihr Anliegen als kurzes Stichwort ein, z. B. „Rechnung“, „Vertrag“ oder „Schaden melden“.

“Kündigung im Schadenfall (Kfz-Versicherung)”

Übernehmen wir Ihren Schaden nach einem Autounfall, können Sie sowie der Versicherer vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. 

Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben erfolgen.

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