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  • Saisonkennzeichen

    Fahrzeuge können auch nur für einen bestimmten Teil eines Jahres versichert werden. Die Saison ist der Zeitraum, in dem das Fahrzeug jedes Jahr zugelassen und versichert ist. Ein An- und Abmeldevorgang in der Zeit, in der ein Fahrzeug nicht genutzt wird, kann dadurch entfallen. Wir versichern auch Autos mit Saisonkennzeichen (z. B. „4-10“).

  • Schadenersatzausfalldeckung

    Die Schadenersatzausfalldeckung ist eine zusätzliche Absicherung im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung. Sie tritt ein, wenn Sie geschädigt wurden, der Verursacher des Schadens aber nicht versichert ist und auch kein ausreichendes Privatvermögen besitzt, um Schadenersatz zu leisten.

  • Schadenersatzpflicht

    Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss Schadenersatz leisten und haftet dafür unbegrenzt mit seinem Vermögen (§ 823 Abs. 1 BGB).

  • Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)

    Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) definiert sich grundsätzlich durch die Anzahl der schadenfreien Jahre.
    In der Vergangenheit hatte jede SF-Klasse einen definierten Prozentbetrag (z. B. SF 3 80%). Diese Regelung hat an Bedeutung verloren, da die Prozentsätze von den Versicherern frei vergeben werden können. Allerdings wird Ihr Beitrag weiterhin um so günstiger, je länger Sie schadenfrei fahren. Dies drückt sich in der SF-Klasse aus.

    Sie finden Ihre derzeitige SF-Klasse auf der letzten Beitragsrechnung Ihres Versicherers.

    Angabe der richtigen SF-Klasse
    Die SF-Klasse Haftpflicht ist als Angabe ausreichend, wenn Sie nur die Kfz-Haftpflicht oder Kfz-Haftpflicht plus Teilkasko wünschen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug zusätzlich Vollkasko versichern möchten, benötigen Sie die SF-Klasse Vollkasko.

    SF-Klasse für Zweitwagen
    Wenn Sie bereits ein Auto versichert haben und ein weiteres Auto (sog. Zweitwagen) bei uns versichern möchten, können Sie von attraktiven Sondereinstufungen profitieren.

    Beantworten Sie in unserem Kfz-Tarifrechner die Frage "Gibt es in Ihrem Haushalt einen weiteren PKW?" einfach mit "Ja" und folgen Sie den weiteren Schritten.

    SF-Klassen 0 und 1/2
    Wenn Sie bisher noch kein Auto auf Ihren Namen versichert haben, dann kommt es darauf an, wie lange Sie Ihren Führerschein besitzen. Besitzen Sie Ihren Führerschein weniger als 3 Jahre, wählen Sie bitte die Schadensfreiheitsklasse Null, wenn es mehr als 3 Jahre sind dann bitte ½.

    SF-Klasse auf andere Personen übertragen
    Wenn Sie einen Rabatt von einer Person auf eine andere übertragen möchten, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus und senden Sie dieses an uns. Übertragen werden kann nur der Rabatt, den derjenige selber hätte erfahren können (Dauer Führerscheinbesitz).

    Keine Bestätigung der SF-Klasse notwendig
    Wir benötigen keine Bestätigung über die aktuelle Schadensfreiheitsklasse von Ihnen, wenn Sie von einem anderen Versicherer zu uns wechseln, da wir diese bei Ihrem Vorversicherer erfragen. Wir übernehmen nur die vom Vorversicherer zurückgemeldete SF-Klasse.

  • Schadenfreiheitsrabatteinstufung

    Wie wird das Fahrzeug im neuen Versicherungsjahr eingestuft? Falls Sie keinen Schaden hatten, werden Sie automatisch um ein schadenfreies Jahr weitergestuft, sofern Ihr Auto im alten Jahr mindestens 180 Tage versichert war. Steht in Ihrer Jahresrechnung 2019 bspw. die SF10, wird das Fahrzeug in 2020 auf die SF11 weitergestuft.

    Sie hatten im aktuellen Jahr einen Schaden und wollen die Einstufung im neuen Versicherungsjahr wissen? Bitte warten Sie auf die Beitragsrechnung. Diese erhalten Sie in der Regel 6-8 Wochen vor der in Ihrem Vertrag vereinbarten Hauptfälligkeit.

    Ihr Fahrzeug wurde von uns in eine andere Schadenfreiheitsklasse als bei Ihrer Vorversicherung eingestuft? Bitte beachten Sie, dass eventuell vorhandene Sonderrabatte/Sondereinstufungen von Ihrem Vorversicherer nicht an uns bestätigt werden können.

  • Selbstbeteiligung (SB)

    Die Selbstbeteilung (SB) gibt den Betrag in Euro an, den Sie im Schadenfall selbst bezahlen. Die Selbstbeteiligung hilft Ihnen aber auch, zu sparen. Der Preis der Versicherung verringert sich, je höher die Selbstbeteiligung gewählt wurde.

    Eine Vielzahl unserer Kunden wählen in der Kfz-Versicherung eine SB von 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko. In der Privathaftpflichtversicherung und Hausratversicherung wird von vielen unserer Kunden eine SB von 150 Euro gewählt.

  • Shareconomy

    Wir versichern fremdes Eigentum (geliehene oder gemietete Gegenstände) im Rahmen der Privathaftpflicht und Hausratversicherung.

  • Smart Home Basisabsicherung

    Die Smart Home Basisabsicherung ist in allen Tarifen Komfort S, M und L enthalten. Dies bedeutet, dass Schäden an Ihren Smart Home Geräten im Haus versichert sind. Ist Ihr Smart Home Gerät zum Beispiel infolge einer Überspannung oder eines Feuers defekt, übernehmen wir die entstandenen Kosten im Rahmen der Hausratversicherung.

  • Steuerbescheinigung

    Eine Steuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt finden Sie in "Meine BavariaDirekt" im Bereich Verträge und Dokumente.