Führerschein verloren – was tun?      

Verlorener Führerschein im Geldbeutel

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Sie haben Ihren Führerschein verloren oder finden ihn nicht? In dieser Situation sollten Sie sich erst einmal beruhigen – oft taucht das Dokument nach kurzer Suche wieder auf. Und falls nicht oder wenn der Führerschein gestohlen wurde, ist das kein unüberwindbares Problem. Lesen Sie, was im Falle eines Verlustes zu tun ist und wie Sie einen verlorenen Führerschein neu beantragen.

Führerschein verloren oder geklaut – das sollten Sie sofort tun

Wer seinen Führerschein verloren hat, sollte zunächst einmal in Ruhe und systematisch nach dem Dokument suchen – auch an ungewöhnlichen Orten. Prüfen Sie alle Fächer Ihrer Geldbörse, sämtliche Hand-, Jacken- und Hosentaschen, das Handschuhfach, die Handbuchmappe und den Bodenbereich im Auto sowie den Schreibtisch im Büro oder Homeoffice. Sehen Sie zu Hause auch hinter Sideboards und unter Sofakissen nach. Überlegen Sie, wo Sie sich zuletzt aufgehalten haben und fragen Sie auch im Restaurant, dem Supermarkt, Kino etc. nach, ob ein Führerschein gefunden wurde. Ein verlorener Führerschein kann auch in einem Fundbüro wieder auftauchen – rufen Sie dort an.

Ist die Fahrerlaubnis nicht auffindbar oder wurde der Führerschein geklaut, sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Verlust anzuzeigen – ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Geregelt ist das in § 25 Abs. 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Wurde der Führerschein gestohlen, sollten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei erstatten.

Beim Verlust der Fahrerlaubnis müssen Sie nicht sofort zur Führerscheinstelle eilen und den Führerschein neu beantragen. Sie können einige Wochen abwarten, ob er wieder auftaucht, sollten in dieser Zeit allerdings nicht Auto oder Motorrad fahren. Können Sie bei einer Verkehrskontrolle keinen Führerschein vorzeigen, riskieren Sie ein Bußgeld. Mehr passiert allerdings nicht, da die Polizei im System sehen kann, dass Sie fahrberechtigt sind.

Führerschein neu beantragen

Haben Sie Ihren Führerschein verloren und finden ihn auch nicht wieder, müssen Sie einen neuen beantragen. Dazu vereinbaren Sie zunächst online oder telefonisch einen Termin bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bzw. der Führerscheinstelle an Ihrem Hauptwohnsitz. Diese ist im Bürgeramt, Bürgerbüro, Rathaus oder Landratsamt angesiedelt. Eine Terminvereinbarung erspart Ihnen lange Wartezeiten. Wenn Sie den Führerschein neu beantragen, ist der Ablauf wie folgt:

  • Sie stellen alle erforderlichen Unterlagen zusammen. Welche das sind, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
  • Am Termin erscheinen Sie persönlich, stellen den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins und legen die erforderlichen Unterlagen vor.
  • Eventuell müssen Sie vor Ort eine eidesstattliche Erklärung über den Verbleib des Führerscheins abgeben. Bei Diebstahl legen Sie die Anzeigebestätigung der Polizei vor.
  • Sie bezahlen die verlangten Gebühren.
  • Danach bearbeitet die Behörde Ihren Antrag (der Kartenführerschein wird zentral hergestellt).
  • Je nach Wunsch wird Ihnen der Führerschein per Post zugestellt oder Sie werden informiert, dass Sie ihn abholen können.
  • Falls Sie zwischenzeitlich fahren möchten, können Sie gegen zusätzliche Gebühr direkt bei dem Termin einen vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis: Diese gilt ausschließlich in Deutschland und nur in Kombination mit einem Personalausweis.
Polizeikontrolle
Fahren ohne Führerschein ist nicht erlaubt, bei einer Kontrolle droht ein Bußgeld

Welche Unterlagen brauche ich, um den Führerschein neu zu beantragen?

Um den Führerschein neu zu beantragen, benötigen Sie:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • je nach Behörde eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des verlorenen Führerscheins
  • bei Diebstahl die polizeiliche Anzeigenbestätigung
  • eine sogenannte Karteikartenabschrift, falls Ihr verlorener Führerschein noch auf Papier gedruckt und von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde

Neuen Führerschein online beantragen

In vielen Kommunen und Städten können Sie den Führerschein online beantragen. Rufen Sie dazu im Internet das digitale Verwaltungsportal des Bundes auf. Geben Sie im Suchfeld „Neuen Führerschein beantragen“ ein und klicken dann auf „Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen“. Klicken Sie anschließend bis zur zuständigen Behörde weiter. Über den Link „Jetzt online erledigen“ gelangen Sie direkt zum Antragsportal. Hinweis: Leider können Sie den Führerschein noch nicht überall online beantragen. Sollte Ihre Behörde nicht dabei sein, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis.

Für den Online-Antrag auf einen Ersatzführerschein benötigen Sie für die Authentifizierung und Unterschrift einen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion (eID) – hier erfahren Sie mehr zum Online-Ausweis. Manche Führerscheinstellen arbeiten auch mit landesspezifischen digitalen Bürgerservice-Plattformen, bei denen Sie sich anmelden können.

Für den Führerschein-Antrag ist auch der hybride Weg eine Option. Dabei füllen Sie den Antrag online aus und laden alle benötigten Unterlagen sowie das Foto hoch. Den Nachweis Ihrer Identität erbringen Sie aber erst bei der Abholung. Ob, wie und wann Sie den Antrag und ggf. die eidesstattliche Erklärung unterschreiben müssen, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

Der Nachteil des reinen Onlineverfahrens: Einen vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis erhalten Sie auf diese Weise nicht. Und übrigens auch noch keinen digitalen Führerschein als Ersatz für die Plastikkarte: Hier läuft in Deutschland noch das Testverfahren, die flächendeckende Einführung ist für Ende 2026 geplant. Einzig den digitalen Fahrzeugschein gibt es schon.

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Möchten Sie einen Ersatz für Ihren verlorenen Führerschein online beantragen, ist das in Deutschland noch nicht flächendeckend möglich. Anders sieht es mit der Kfz-Versicherung der BavariaDirekt aus – hier ist der digitale Prozess überhaupt kein Problem und schnell erledigt. Günstige Konditionen gibt es obendrein. Machen Sie sich die Versicherung Ihres Autos oder Motorrads einfach!

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Führerschein neu beantragen – wie lange muss man warten?

Wie lange Sie auf die Scheckkarte warten müssen, wenn Sie den Führerschein neu beantragen, hängt von der Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und der Bundesdruckerei ab. In der Regel liegt die Bearbeitungszeit zwischen zwei und sechs Wochen. Dazu kommt noch die Zeit für den Postversand – es kann also tatsächlich bis zu zwei Monaten dauern, bis Sie Ihren neuen Führerschein in Händen halten.

Möchten Sie nicht so lange warten, können Sie gegen eine Extragebühr bei der Beantragung der Ersatzfahrerlaubnis zumindest die Herstellung in der Bundesdruckerei beschleunigen. Im Expressverfahren dauert die Produktion nur ein paar Tage statt mehrerer Wochen. Oder Sie lassen sich einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung ausstellen, um die Wartezeit zu überbrücken.

Was tun, wenn der Führerschein nach dem Antrag wieder auftaucht?

Wenn Sie den verlorenen Führerschein wiederfinden, nachdem Sie schon den neuen beantragt haben, müssen Sie ihn bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben. Hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Der „alte“ Führerschein wird dann entwertet bzw. vernichtet, damit nicht zwei gültige Dokumente existieren. Behalten Sie den Führerschein oder benutzen ihn sogar weiter, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und bekommen bei einer Verkehrskontrolle Probleme. Maßgeblich ist auf jeden Fall der neue Ersatzführerschein – er wird also nicht ungültig, wenn der verlorene Führerschein wieder auftaucht.

Führerschein verloren – wie lange darf ich ohne fahren?

Ohne gültigen Führerschein oder ein anerkanntes Ersatzdokument dürfen Sie in Deutschland nicht Auto fahren. Können Sie bei einer polizeilichen Kontrolle weder das eine noch das andere vorzeigen, werden Sie mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro zur Kasse gebeten. Weitere Folgen wie etwa Punkte in Flensburg oder den Entzug der Fahrerlaubnis hat die Ordnungswidrigkeit aber nicht.

Auch versicherungsrechtlich müssen Sie keine Konsequenzen befürchten: Das reine Nichtmitführen des physischen Dokuments bei bestehender Fahrerlaubnis hat keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Sowohl die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch die Teilkasko und Vollkasko zahlen bei einem Unfall vollumfänglich.

Führerschein verloren – diese Kosten entstehen

Wenn Sie den Führerschein verloren haben, entstehen zum Glück keine allzu hohen Kosten. Mit folgenden Kosten müssen Sie rechnen:

  • Die Gebühr für den Antrag bzw. die Ausstellung beträgt etwa 30 bis 40 Euro.
  • Für die eidesstattliche Versicherung sind ebenfalls ca. 30 bis 40 Euro fällig.
  • Der Zuschlag für eine Expressausstellung liegt bei 15 bis 35 Euro.
  • Eine vorläufige Fahrberechtigung kostet Sie rund 10 Euro.
  • Für den Versand des Ersatzführerscheins zu Ihnen nach Hause sind ungefähr 5 bis 7 Euro fällig.


Insgesamt kostet der Ersatz eines verlorenen Führerscheins zwischen 60 und 130 Euro.

Warteraum mit Stühlen
Warten war gestern – vielerorts können Sie den Führerschein online beantragen

Führerschein gestohlen – was tun?

Wurde Ihre Fahrerlaubnis geklaut, müssen Sie den Diebstahl bei der Polizei zur Anzeige bringen. Die Beamten stellen Ihnen eine offizielle Diebstahlbescheinigung aus, die auf der Führerscheinstelle die gegebenenfalls erforderliche eidesstattliche Versicherung über den Verlust ersetzt: Das erspart Ihnen die Gebühr. Viele Behörden verlangen diese Bescheinigung im Falle eines Diebstahls sogar ausdrücklich. Außerdem haben Sie damit einen Nachweis, falls mit Ihrer Fahrerlaubnis Identitätsmissbrauch oder andere Straftaten begangen werden.

Führerschein im Ausland verloren oder gestohlen

Kommt der Führerschein im Ausland abhanden, sollten Sie den Verlust sofort bei einer lokalen Polizeistation melden. Nur mit einer offiziellen Diebstahlanzeige können Sie legal mit dem Auto oder Motorrad weiterreisen – sie dient dann bei Kontrollen oder an der Grenze als Nachweis, dass Sie eigentlich eine Fahrberechtigung besitzen. Werden Sie ohne diese Bescheinigung kontrolliert, riskieren Sie nicht nur langwierige Diskussionen mit den Polizeibeamten oder Grenzern, sondern auch höhere Strafen als die 10 Euro Verwarngeld in Deutschland.

Zu Hause beantragen Sie dann einen Ersatzführerschein. Haben Sie Ihren Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat, ist die dortige Behörde zuständig. Sie benötigen aber einen Nachweis über die Klassen, die im bisherigen deutschen Führerschein eingetragen waren. Den Nachweis erhalten Sie bei der Führerscheinstelle, die ihn ausgestellt hat, bzw. bei der Behörde Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland.

Führerschein verloren – die Fahrberechtigung gilt trotzdem

Ein verlorener Führerschein ist ärgerlich und die Beschaffung eines Ersatzdokuments mit Aufwand und Kosten verbunden – das ist aber auch schon alles. Ihre Fahrerlaubnis bleibt vollumfänglich bestehen, ebenso der Versicherungsschutz. Unser Tipp: Erleichtern Sie sich das bürokratische Prozedere, indem Sie eine Kopie Ihrer Fahrerlaubnis anfertigen. Dann haben Sie alle Daten wie etwa die ausstellende Behörde direkt zur Hand.

Sie fahren demnächst mit dem Auto in den Urlaub? Mit unseren Tipps wird der Roadtrip entspannter. Haben Sie noch die alte Fahrerlaubnis in Papierform, erfahren Sie im Beitrag „Führerschein umtauschen“ alles über die Fristen und das Antragsverfahren.

Bildnachweis:
Titelbild: stock.adobe.com/Andrei Korzhyts, Bild 2: stock.adobe.com/Brigitte, Bild 3: stock.adobe.com/redaktion93

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Cornelia Scheffler
Cornelia arbeitet als Online-Redakteurin bei der BavariaDirekt. Ihr beruflicher Weg führte sie durch viele Redaktionen - von TV über Print bis Online. Bei der BavariaDirekt kombiniert sie profundes Wissen zu Versicherungsprodukten mit Ihrem Spürsinn für aktuelle Leserinteressen rund um das Thema Versicherungen. Wenn sie frei hat spielt sie Cello und ist auf Flohmärkten unterwegs.

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