Altersvorsorge-Reformgesetz – das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot

Glückliches Paar auf einer Bank in den Alpen

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Im Zuge des Altersvorsorge-Reformgesetzes startet 2027 das neue Altersvorsorgedepot. Erfahren Sie, wie das neue Fördermodell funktioniert, wer von der Riester-Nachfolge profitieren kann und worauf Sie bei der Auswahl eines Anbieters achten sollten.

Altersvorsorge-Reformgesetz – was ist das?

Das Altersvorsorge-Reformgesetz ist eine Neuauflage der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge. Der Bundestag verabschiedete das „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ im März 2026, der Bundesrat stimmte im Mai 2026 zu – das Altersvorsorge-Reformgesetz ist damit bereits geltendes Recht.

Ziel der Reform ist es, möglichst vielen Menschen einen soliden Vermögensaufbau für den Ruhestand zu ermöglichen und die staatliche Förderung unbürokratischer, transparenter und rentabler zu gestalten. Kernstück der Reform ist das Altersvorsorgedepot, das 2027 starten soll.

Warum ist eine Reform der Altersvorsorge nötig?

Die Riester-Rente brachte nicht den erhofften Erfolg. Durch die Pflicht zu einer hundertprozentigen Beitragsgarantie konnten die Anbieter nur sehr geringe Zinsen auszahlen. Damit war die Rendite zu gering, um das Leben im Rentenalter wirklich abzusichern.

Zusätzlich führten hohe Verwaltungskosten und komplexe Zulagenregelungen dazu, dass die Nachfrage nach Riester-Neuabschlüssen in den letzten Jahren stark zurückging und bestehende Verträge eine Art Abstellgleis wurden, auf dem nichts mehr passierte.

Der demographische Wandel setzte die gesetzliche Rentenversicherung jedoch weiterhin stark unter Druck. Etwas musste passieren. Die Entwicklung lukrativerer, staatlich geförderter Möglichkeiten wurde dringlicher denn je.

Das Altersvorsorge-Reformgesetz mit dem Altersvorsorgedepot als Herzstück ist die Antwort auf die genannten Probleme und das Ergebnis langer Überlegungen. Das Gesetz schafft nun erstmals den rechtlichen Rahmen für staatlich geförderte Finanzprodukte wie beispielsweise Fonds oder ETFs, ohne dass die Anbieter eine bestimmte Rendite zusichern müssen.

Die Riester-Rente, mit garantierter Auszahlung, dafür aber geringeren Rendite, wird es weiterhin geben. Das heißt konkret: Ab 2027 können Verbraucher im Rahmen der staatlich geförderten Altersvorsorge zwischen Riester (klassisch, geringe Rendite) und dem Altersvorsorgedepot (größeres Risiko, dafür höhere Rendite) wählen. 

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Der Begriff Altersvorsorgedepot wird oft synonym für die neue Altersvorsorge genutzt. Manche sprechen auch vom Riester-Nachfolger. Wenn also jemand vom Altersvorsorgedepot spricht, meint er meist die Altersvorsorge-Reform. Korrekt ist: Das Altersvorsorgedepot ist das Produkt, das durch die Reform entstanden ist.

Das Prinzip dahinter: Das im Depot (Konto) angelegte Kapital kann sich durch das langfristige Wachstum der globalen Kapitalmärkte vermehren. Die Betonung liegt auf „kann“, denn Garantien für einen Gewinn durch das Altersvorsorgedepot sind gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Wichtig zu wissen: Die Anbieter werden von der Regierung geprüft, offiziell zugelassen und in einer Liste geführt. Das heißt: Nicht jeder kann einfach so Finanzprodukte anbieten, die der Staat bezuschusst.

Frau prüft ihr Aktiendepot am Laptop und Smartphone
Die Entwicklung des Altersvorsorgedepots können Sie jederzeit verfolgen

Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot funktioniert ähnlich wie ein Aktiendepot. Sie zahlen regelmäßig oder einmalig Beiträge ein, die der Anbieter entsprechend der gewählten Anlagestrategie am Kapitalmarkt investiert. Der Staat fördert die Beiträge mit Zuzahlungen und Steuervergünstigungen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Depot liegt bei einem staatlich zertifizierten Anbieter.
  • Sie investieren ausschließlich in zugelassene Anlagemöglichkeiten wie Fonds oder ETFs.
  • Sie zahlen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeitrag von 120 Euro pro Kalenderjahr ein.
  • Sie gehören zum berechtigten Personenkreis.
  • Das Geld bleibt mindestens bis zum 65. Geburtstag im Depot.


Die staatliche Förderung des Altersvorsorgedepots funktioniert dann folgendermaßen:

  • Der Mindesteinzahlungsbetrag beträgt 120 Euro pro Jahr (egal ob als Einmalzahlung oder in Raten).
  • Auf alle Einzahlungen ab 120 Euro bis 360 Euro pro Jahr erhalten Sie einen staatlichen Zuschuss von 50 Prozent. Das wären maximal 180 Euro.
  • Auf weitere Einzahlungen ab 360 Euro bis 1.800 Euro pro Jahr erhalten Sie einen weiteren staatlichen Zuschuss von 25 Prozent. Das wären maximal 360 Euro. 


Zusätzlich erhalten Sie folgende Zulagen pro Kind. Das gilt ab der Geburt bis zum 18. Geburtstag oder bis zum 25. Geburtstag, wenn das Kind noch studiert, in der Ausbildung oder auf Jobsuche ist:

  • Zahlen Sie mindestens 300 Euro pro Jahr ein, erhalten Sie die volle Zulage von 300 Euro pro Kind.
  • Zahlen Sie nur den Mindestbetrag von 120 Euro pro Jahr ein, erhalten Sie pro Kind nur 120 Euro.


Alle Zuschüsse werden für jedes Vertragsjahr erneut gewährt. Zulagen und Zinserträge verbleiben vollständig im Altersvorsorgedepot und können dort weiter investiert werden (Stichwort: Zinseszins).

Wenn Sie den Mindestbetrag von 120 Euro pro Jahr nicht einzahlen, erhalten Sie keinerlei Zuschüsse. Das Altersvorsorgedepot bleibt jedoch weiterhin bestehen und das Geld darauf „arbeitet“ weiter.

Die Auszahlung ist frühestens mit 65 Jahren und spätestens mit 70 Jahren möglich. Zu Beginn können Sie sich optional bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals als Einmalbetrag auszahlen lassen.
Für das verbleibende Geld können Sie sich je nach Produkt eine lebenslange Rente auszahlen lassen oder Sie entscheiden sich für eine Auszahlung nach Plan. Der Auszahlungsplan läuft mindestens bis zum 85. Geburtstag und sichert Sie danach lebenslang ab. 

Bonus für junge Sparer

Zusätzlich zu den genannten Zuschüssen und Kinderzulagen gewährt der Staat einen Zuschuss für junge Sparer. Das heißt konkret: Wer noch vor dem 25. Geburtstag ein Altersvorsorgedepot eröffnet, erhält einen einmaligen staatlichen Zuschuss von 200 Euro, den sogenannten Berufseinsteiger-Bonus.

Beispiel-Rechnungen für ein Altersvorsorgedepot

Zwei Beispiele sollen veranschaulichen, wie Sie die neue Altersvorsorge beim Vermögensaufbau unterstützt – auch bei begrenztem Budget:

  1. Eine 24-jährige Berufseinsteigerin zahlt monatlich 30 Euro, also 360 Euro im Jahr, in ihr Altersvorsorgedepot ein. Dafür erhält sie 180 Euro Zuschuss sowie einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus, weil sie den Vertrag vor ihrem 25. Geburtstag abgeschlossen hat. Über Jahrzehnte investiert und durch den Zinseszinseffekt unterstützt, kann daraus ein beachtliches Polster fürs Alter entstehen.
  2. Ein 40-jähriger Vater eines Kindes zahlt den maximal geförderten Eigenbeitrag von 1.800 Euro jährlich in sein Altersvorsorgedepot ein. Er erhält dafür 540 Euro Grundzulage sowie zusätzlich 300 Euro Kinderzulage – der Staat legt also fast die Hälfte des gezahlten Beitrags obendrauf.
Glückliche Familie mit zwei Kindern
Familien mit Kindern profitieren von Kinderzulagen

Der Unterschied zur Riester-Rente, Rürup-Rente und Lebensversicherungen

Das neue Altersvorsorgedepot unterscheidet sich in mehreren Punkten von den bisherigen Modellen. Gegenüber der klassischen Riester-Rente entfallen beim Altersvorsorgedepot die gesetzlichen Garantie-Vorschriften für die Anbieter. Dadurch entsteht eine größere Freiheit bei der Kapitalanlage und damit höhere Renditechancen, aber auch ein Verlustrisiko. Zudem orientiert sich die Förderung nicht mehr am Einkommen, sondern einfach nur am eingezahlten Beitrag.

Die Rürup-Rente richtet sich vor allem an Selbstständige und Gutverdiener. Sie wird ausschließlich über steuerliche Vorteile gefördert und umfasst keine staatlichen Zulagen. Die Rürup-Rente ist nicht vererbbar, nicht übertragbar und wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt.

Klassische private Lebens- und Rentenversicherungen gehören grundsätzlich nicht zu den staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten. Für private Versicherungsverträge erhalten Sie keine staatlichen Zulagen und können die Beiträge nicht als Sonderausgaben im Rahmen der Riester-Förderung von der Steuer absetzen. Anders ist es bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen in Versicherungsform, die die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.

Kurzum: Das Altersvorsorgedepot vereint als Riester-Nachfolge kapitalmarktorientiertes Sparen mit klassischer Vorsorge und staatlichem Zuschuss.

Was passiert mit den Riester-Renten?

Bestehende Riester-Verträge genießen umfassenden Bestandsschutz. Sie müssen Ihren laufenden Vertrag also nicht kündigen – er läuft einfach zu den bisherigen Konditionen und Förderbedingungen weiter. Eine Umschichtung des bereits angesparten Kapitals in ein neues Altersvorsorgedepot soll aber laut Altersvorsorge-Reformgesetz einfach möglich sein: steuerneutral und ohne Verlust der erhaltenen Zulagen.

Ob das für Sie persönlich sinnvoll ist, sollten Sie im Rahmen einer Beratung klären. Diese werden unter anderem von der Deutschen Rentenversicherung und den Verbraucherzentralen angeboten.

Was sind die Vor- und Nachteile der Riester-Nachfolge?

Die Altersvorsorge-Reform gestaltet die private Altersvorsorge flexibler, einfacher und ertragsreicher, sie birgt aber auch Risiken.

VorteileNachteile
Höhere RenditechancenKein Schutz der Einzahlungen durch Garantien – Verluste sind möglich
SteuervorteileDie Auswahl und Streuung der Fonds obliegt der Eigenverantwortung des Anlegers
Staatliche FörderungRendite ist nicht garantiert
Höhe der Zulagen ist einfach verständlichSperrfrist: Vor dem 65. Geburtstag ist keine Auszahlung möglich
Individuelle Lösungen je nach AnbieterNachteile bei kurzen Anlagezeiträumen
Freie Wahl zwischen Auszahlung oder der Zahlung monatlicher RentenAusgezahltes Kapital müssen Sie sich selbst einteilen

Wer kann die Förderung der staatlichen Altersvorsorge in Anspruch nehmen?

Die Förderung des neuen Altersvorsorgedepots richtet sich an Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, aber auch an Selbstständige und Freiberufler. Der Anspruch gilt für:

  • angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Eltern in Kindererziehungszeit
  • Empfänger von Arbeitslosengeld, Krankengeld etc. (Lohnersatzleistungen)
  • Pflegende Angehörige
  • Beamtinnen, Beamte, Richter sowie Soldaten
  • Minijobberinnen und Minijobber ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
  • Selbstständige und Gewerbetreibende, die eine Einkommensteuererklärung machen
  • Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Therapeuten (Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken)


Die Erweiterung des Kreises auf Selbstständige und Freiberufler ist ein großer Schritt. Denn Riester konnten ausschließlich Personen nutzen, die auch in die gesetzliche Rente einzahlten.

Altersvorsorgedepot für Ehepartnerinnen und Ehepartner

Auch Ehepartner, die die Voraussetzungen für die neue Förderung eigentlich nicht erfüllen, weil sie beispielsweise nicht arbeiten, können in den Genuss des Altersvorsorgedepots kommen. Man spricht von mittelbarer Förderung.

Bedingung hierfür ist, dass der andere Partner die Voraussetzungen erfüllt und ein eigenes Depot hat. Der Partner, der quasi durch die Hintertür Zugang erhält, muss allerdings mindestens 120 Euro pro Jahr auf ein eigenes Depot einzahlen. Dann erhält er einen staatlichen Zuschuss von jährlich 175 Euro, und zwar jedes Jahr. So können Ehepartner oder Familien zusätzlich vorsorgen.

Wie funktioniert die Besteuerung eines Altersvorsorgedepots?

Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, was bedeutet, dass die Steuer erst später fällig wird. Das läuft wie folgt:

  • Ansparphase: Während der gesamten Laufzeit bleiben Ihre Beiträge steuerfrei. Weder auf Ausschüttungen und Dividenden noch auf Kursgewinne fallen Steuern an. Die Erträge fließen demnach brutto in den Zinseszins.
  • Auszahlungsphase: Erst in dieser Phase fällt Einkommensteuer an, und zwar zu Ihrem individuellen, im Ruhestand meist niedrigeren Steuersatz.


Sie profitieren also von der steuerfreien Wertentwicklung über Jahrzehnte und vom niedrigeren Steuersatz bei der Auszahlung, was die Rendite signifikant erhöht.

Ehepaar lässt sich beraten
Lassen Sie sich gut beraten und finden Sie das Altersvorsorgemodell, das zu Ihnen passt

Worauf ist beim Anbieter eines Altersvorsorgedepots zu achten?

Weil sich die Angebote künftig deutlich unterscheiden werden, sollten Sie vor dem Abschluss eines Altersvorsorgedepots einen genauen Blick auf folgende Punkte werfen:

  • Zertifizierung prüfen: Nur ein vom Bundeszentralamt für Steuern zertifizierter Altersvorsorgevertrag wird auch wirklich staatlich gefördert.
  • Gesamtkosten vergleichen: Achten Sie auf die anfallenden Kosten wie Depotführungsentgelte, Ordertaxen und Produktkosten.
  • Anlagemodelle und Vielfalt: Ein guter Anbieter bietet eine breite Palette an ETFs, ELTIFs und Fonds an, sodass Sie wählen können.
  • Garantiemodell auswählen: Prüfen Sie, ob ein Produkt ohne Garantie zu Ihrer persönlichen Risikobereitschaft passt.
  • Flexibilität der Sparpläne: Sparraten sollten sich jederzeit kostenfrei anpassen, pausieren oder durch Einmalzahlungen aufstocken lassen.
  • Auszahlungsform klären: Prüfen Sie, ob der Anbieter auch wirklich beide Formen der Auszahlung anbietet, sodass Sie zwischen lebenslangen monatlichen Rentenzahlungen und einem individuellen Auszahlungsplan wählen können.
  • Wechselkonditionen klären: Informieren Sie sich über mögliche Gebühren bei einem späteren Anbieterwechsel.
  • Hohe Benutzerfreundlichkeit: Eine transparente digitale Plattform erleichtert den Blick in das Depot und damit auf den Stand aller Einzahlungen sowie Zuschüsse.

Das Altersvorsorge-Reformgesetz mit dem Altersvorsorgedepot eröffnet Chancen

Das Altersvorsorgedepot geht 2027 an den Start. Damit verbunden sind große Hoffnungen, das Rentenproblem wenigstens teilweise in den Griff zu bekommen.

Wie sich das Modell in der Praxis bewährt, wird sich zeigen. Fest steht: Informieren sollten Sie sich auf jeden Fall, damit Sie die staatliche Förderung voll nutzen können.

Lassen Sie sich am besten von unabhängiger Seite, etwa von professionellen Finanzexperten, beraten. Das gilt insbesondere auch bei einem Wechsel von Riester zum Nachfolger.

Lesen Sie auch das Wichtigste über die betriebliche Altersvorsorge, einen weiteren Pfeiler im Vermögensaufbau für den Ruhestand. Und was gilt bei Teilzeit und Rente? Wir verraten es Ihnen.

Bildnachweis:
Titelbild: stock.adobe.com/eyetronic, Bild 2: stock.adobe.com/west_photo, Bild 3: stock.adobe.com/bugarskipavle3, Bild 4: stock.adobe.com/ido

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Cornelia Scheffler
Cornelia arbeitet als Online-Redakteurin bei der BavariaDirekt. Ihr beruflicher Weg führte sie durch viele Redaktionen - von TV über Print bis Online. Bei der BavariaDirekt kombiniert sie profundes Wissen zu Versicherungsprodukten mit Ihrem Spürsinn für aktuelle Leserinteressen rund um das Thema Versicherungen. Wenn sie frei hat spielt sie Cello und ist auf Flohmärkten unterwegs.

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