Was darf ins Handgepäck – was ist erlaubt und was nicht?

handgepaeck flugzeug

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Wer mit heute mit dem Flugzeug verreist, reist häufig nur noch mit Handgepäck. Der Vorteil: keine langen Wartezeiten am Gepäckband und mehr Flexibilität. Viele Passagiere verzichten deshalb darauf, Koffer oder Taschen am Schalter aufzugeben. Doch was darf in die Kabine und welche Handgepäck-Maße sind erlaubt? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Regeln für Handgepäck gelten.

(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)

Handgepäck – leichter reisen, aber mit Abstrichen

Die Zahl der Passagiere, die nur noch mit Handgepäck fliegen, steigt seit Jahren. Schätzungen der International Air Transport Association (IATA) zufolge, reisen mittlerweile weltweit 52 Prozent aller Flugreisenden nur mit Handgepäck und verzichten ganz auf die Gepäckaufgabe.

Ein wichtiger Grund ist die Zeitersparnis. Keine Wartezeit am Schalter oder am Gepäckband – weder bei der An- noch bei der Abreise: Ein weiterer Pluspunkt: Handgepäck kann nicht verlorengehen. Vorteil Nummer drei: Wer nur mit Handgepäck reist, spart außerdem häufig Geld.

Vor allem Billig-Airlines erheben für Aufgabegepäck hohe Gebühren und andere Fluggesellschaften haben die früher großzügigen Freigepäckmengen drastisch reduziert. Wenn also nur noch kleines Gepäck umsonst ist, entscheiden sich viele gleich für die Mitnahme an Bord – und nehmen einen kleinen Trolley oder einen praktischen Rucksack als Handgepäck mit.

Der Trend zum Reisen mit Kabinengepäck hat allerdings dazu geführt, dass die Airlines auch hier restriktiver geworden sind. Wo früher locker ein großer Rollkoffer erlaubt war, ist heute der kompakte Trolley die Norm. Sie sollten also vor Reiseantritt genau prüfen, welche Handgepäck-Maße erlaubt sind.

Was ist eigentlich als Handgepäck definiert?

In der Regel gilt ein Gepäckstück als Handgepäck, wenn es die Maße von etwa 55 × 40 × 20 cm und ein Gewicht von 8 kg nicht überschreitet: Das entspricht dem klassischen Kabinen-Trolley, der in das Gepäckfach über dem Sitz passt. Zusätzlich ist oft ein kleines Gepäckstück wie eine Hand- oder Laptoptasche erlaubt, das Sie unter den Sitz schieben können. Es gibt aber grundsätzlich keine einheitliche Definition, die Vorgaben können von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft variieren.

Die Mitnahme zweier Handgepäckstücke war lange kostenlos, zuletzt haben immer mehr Airlines zum Ärger der Passagiere auch dafür Gebühren erhoben. Das hat das Europäische Parlament auf den Plan gerufen: Es hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Zusatzgebühren für Handgepäck verbieten soll. Außerdem sollen die erlaubten Handgepäck-Maße vereinheitlich werden. Der Gesetzgebungsprozess ist aber noch nicht abgeschlossen.

gepaeckband am flughafen
Wer nur mit Handgepäck reist, spart sich das Warten am Gepäckband

Was darf ins Handgepäck?

Was ins Handgebäck darf, regeln internationale und nationale Sicherheitsbestimmungen. Deren Einhaltung kontrollieren staatlich beauftragte Sicherheitsdienste und Behörden wie die Bundespolizei. Bevor Gepäck ins Flugzeug darf, muss es durchleuchtet bzw. händisch geprüft worden sein. Auch Sprengstoffspürhunde oder elektronische Spurendetektoren (ETD) kommen zum Einsatz, um Rückstände von Gefahrstoffen nachzuweisen.

Ins Handgepäck darf grundsätzlich alles, was Sie während des Fluges benötigen. Auch was aus Sicherheitsgründen nicht im Aufgabegepäck verstaut werden sollte, darf bzw. muss mit in die Kabine.

Erlaubt sind an Bord demzufolge:

  • Elektronische Geräte wie Smartphones, Tablet-PCs, Laptops, Digitalkameras, Navis, Drohnen sowie elektrische Rasierer und Zahnbürsten: Lithiumbatterien gelten als Brandrisiko und gehören deshalb ins Handgepäck.
  • Krücken und Gehhilfen sowie Regenschirme
  • Duty-Free-Artikel wie Parfum oder Alkohol im versiegelten Beutel mit Händlerkaufbeleg, selbst wenn die Flasche größer als 100 ml ist.
  • Flüssigkeiten dürfen ins Handgepäck, wenn Kosmetik, Zahnpasta, Shampoo, Getränke und Co. in Behältern mit maximal 100 ml Volumen abgefüllt und in einem transparenten 1-Liter-Beutel verpackt sind. Pro Passagier ist nur ein Beutel erlaubt.
  • Babynahrung ist von der 100-ml-Beschränkung ausgenommen und darf in größeren Mengen mitgeführt werden. Auch die Verpackungspflicht im 1-l-Beutel entfällt hier.
  • Zugelassen sind auch Medikamente im Handgepäck sowie medizinische Flüssigkeiten in nachweislich benötigter Menge.

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Was darf nicht ins Handgepäck?

Nicht ins Handgepäck darf natürlich alles, was die Flugsicherheit potentiell gefährden könnte. Dabei sollten Sie wirklich die Details kennen, damit es an der Kontrollschleuse keine Diskussionen gibt.

Folgendes darf nicht ins Handgepäck:

  • scharfe Gegenstände wie Klingen über 6 cm (Taschenmesser, Cuttermesser, große Scheren, Nagelfeilen, Stricknadeln)
  • spitze Werkzeuge wie Schraubenzieher, Zangen und Bohrmaschinen
  • Druckgasbehälter wie Feuerlöscher und Sprays
  • Benzinfeuerzeuge, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen
  • gefährliche Güter wie Munition, Campinggaskartuschen, K.O.- und Pfeffersprays
  • als Waffe benutzbare Sportausrüstung wie Golf-, Baseball- oder Hockeyschläger, auch Wanderstöcke
  • Schlagstöcke, Elektroschocker, Handfesseln
  • Wasserpistolen und anderes Spielzeug, das mit echten Waffen verwechselt werden kann
  • Flüssigkeiten außerhalb des 100-ml-Limits ohne Befreiung oder Duty-Free-Siegel

Flüssigkeiten im Handgepäck

Stand 2025 gilt noch immer: 100 ml Flüssigkeit in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren Folienbeutel dürfen im Handgepäck befördert werden. Das gilt auch für Cremes, Sprays oder Gele.
Getränke aus dem Duty Free dürfen Sie in größeren Mengen dabei haben, allerdings müssen diese im versiegelten Beutel verstaut werden und auch den Kassenbeleg sollten Sie bei der Kontrolle griffbereit haben. Medikamente und Babynahrung sind von dieser Vorschrift ausgenommen.

Die strikte Begrenzung von Flüssigkeit im Handgepäck sollte aber bald der Vergangenheit angehören. Die EU hat moderne CT-Scanner zugelassen, die flüssige Sprengstoffe erkennen. Bis jetzt hat aber noch nicht jeder Flughafen solche Geräte in ausreichender Zahl. Halten Sie sich also besser noch an die Begrenzungsvorgaben.

Handgepäck Kontrolle Flughafen
Packen Sie Ihr Handgepäck in Ruhe – so vermeiden Sie Diskussionen bei der Kontrolle

Medikamente im Handgepäck

Medikamente wie Kapseln oder Tabletten dürfen Sie grundsätzlich ins Handgepäck packen – egal ob diese rezeptpflichtig sind oder nicht. Voraussetzung ist jedoch, dass die Arzneimittel für Ihren persönlichen Bedarf sind. Sprich; sollten Sie Medikamente in ungewöhnlich großen Mengen bei sich haben, wird die Sicherheitskontrolle nachfragen. Für diesen Fall sollten Sie die ärztlichen Verordnungen unbedingt vorzeigen können. Eine ärztliche Bescheinigung hilft außerdem, wenn Sie Ihre Medikamente verlieren und vor Ort neue brauchen.
Idealerweise sind die Tabletten in der Originalverpackung und nicht lose in einem Tablettendöschen.

Für flüssige Medikament gilt die 100 ml Regelung. Spritzen wie beispielsweise Insulin sollten Sie nur mit einem ärztlichen Attest mitführen. Für starke Schmerzmittel gilt: ohne das Formular des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und eine Unterschrift des Amtsarztes, werden Sie damit nicht an Bord gelassen.

Da für manchen Länder striktere Vorschriften für die Medikamenteneinfuhr gelten als für andere (z.B. hat Singapur strenge Einreiseregelungen), informieren Sie sich besser vorab bei der Botschaft des Ziellandes zu den Bedingungen.

Handgepäckregeln bei Lufthansa (Linienflug)

Bei Lufthansa-Linienflügen richten sich die Vorgaben für das Kabinengepäck danach, welche Reiseklasse Sie buchen: Economy, Premium Economy oder Business bzw. First Class. Als Handgepäck gelten ein Trolley, ein kompakt zusammenfaltbarer Kinderbuggy oder ein faltbarer Kleidersack mit folgenden Maximalabmessungen:

  • Maße für Handgepäck: 55 x 40 x 23 cm
  • Maße für faltbare Kleidersäcke: 57 x 54 x 15 cm


Dazu kommt ein persönlicher Gegenstand wie eine Laptoptasche, Handtasche oder Einkaufstasche, die höchstens 40 x 30 x 10 cm groß sein darf.

Übersichtlich zusammengefasst gelten bei der Lufthansa diese Handgepäckregelungen:

ReiseklasseAnzahl HandgepäckstückeMaße (H × B × T)Gewicht pro Stück
Economy / Premium Economy1 + 1 persönliches Stück55 × 40 × 23 cm + 40 × 30 × 10 cm8 kg + k. A.
Business / First Class2 + 1 persönliches Stückje 55 × 40 × 23 cm + 40 × 30 × 10 cmje 8 kg + k. A.

Handgepäckregelungen bei Condor oder TUI fly (Charterflug)

Chartergesellschaften wie Condor und TUI fly handhaben Handgepäck ähnlich, allerdings erhebt Condor je nach gebuchter Reiseklasse und Strecke Gebühren. Beide erlauben wie Lufthansa ein größeres Bordcase (Kabinentrolley) und ein kleines Handgepäckstück.

Das sieht bei Condor im Detail folgendermaßen aus:

  • Kleines Gepäckstück mit max. 40 × 30 × 10 cm – in allen Tarifen inklusive
  • Kabinentrolley mit max. 55 × 40 × 20 cm und tarifabhängiger Gewichtsbeschränkung
  • Zuzahlung für einen Kabinentrolley je nach Strecke (kurz, mittel, lang) zwischen 9,99 und 29,99 Euro

ReiseklasseGewicht KabinentrolleyZuzahlung
Economy Light8 kgja
Economy Classic8 kgja
Premium Economy10 kgnein
Business Class16 kg (max. 10 kg/St.)nein

Condor bietet außerdem die Möglichkeit an, ein Gepäckfach in der Nähe des eigenen Sitzes gegen eine Gebühr von 4,99 Euro zu reservieren. Das kann sich lohnen, wenn Sie während des Fluges an das Gepäck herankommen möchten, ohne erst einige Reihen weit zu laufen.

Das sind die Handgepäck-Maße und -Bestimmungen bei TUI fly:

  • eine Handtasche/Rucksack (40 × 30 × 20 cm, max. 6 kg) unter dem Sitz – in allen Tarifen inklusive
  • ein Kabinengepäckstück (55 × 40 × 20 cm) mit bis zu 10 kg – muss für 10 Euro dazu gebucht werden
Frau verstaut Gepäck im Flugzeuggepäckfach
Informieren Sie sich vor Ihrer Reise zu den Handgepäck Regelungen der Airline

9 nützliche Tipps zum Handgepäck an Bord

Damit die Kontrolle an der Sicherheitsschleuse zügig und reibungslos abläuft, helfen folgende Vorkehrungen:

  1. Halten Sie für Ihre Medikamente im Handgepäck ein ärztliches Attest bereit. Bei internationalen Flügen sollte es neben Deutsch auch in Englisch verfasst sein.
  2. Für Babynahrung ist zwar keine Mengenbegrenzung vorgesehen, aber Sie sollten trotzdem nur mitnehmen, was Ihr Kind realistisch braucht. Sonst kann es zu Diskussionen mit dem Sicherheitspersonal kommen.
  3. Nutzen Sie den Platz im Handgepäck optimal aus, indem Sie Kleidung zusammenrollen statt falten.
  4. Platzieren Sie schwere Gegenstände nah am Rücken, wenn Sie einen Rucksack als Bordgepäck verwenden: Das erhöht den Tragekomfort.
  5. Beachten Sie die Check-in-Bestimmungen der Airlines für das Handgepäck: Bei frühzeitigem Erscheinen sind die Zusatzgebühren manchmal geringer.
  6. Streichhölzer oder Gasfeuerzeuge dürfen nicht ins Aufgabe-, aber auch nicht ins Handgepäck. Stecken Sie sie in die Hosen- oder Jackentasche.
  7. Bei Souvenirs Verbote beachten, bei Genussmitteln wie Tabak, Alkohol und Kaffee die jeweiligen Zollbestimmungen – sonst wird es teuer!
  8. Reisen Sie mit Kleinkind, hat dieses ebenfalls einen Anspruch auf Handgepäck. Das können Sie beim Packen nutzen.
  9. Manche Fluggesellschaften haben praktische Gepäckrechner, mit denen Sie einfach die zulässige Größe und das Gewicht des Handgepäcks auf Ihrem Flug berechnen können. Ein Beispiel ist der Lufthansa-Gepäckrechner.

Gut informiert mit Handgepäck auf Reisen gehen

Der Flug ist lang und Sie möchten sich die Zeit mit Stricken vertreiben? Das geht nicht, denn die Nadeln dürfen nicht ins Handgepäck. Daran denkt man nicht automatisch – im Zweifel lesen Sie also lieber vor dem Flug die Liste der verbotenen Gegenstände an Bord durch, die Fluggesellschaften in der Regel veröffentlichen. Damit vermeiden Sie, dass Ihnen Ihr Eigentum bei der Kontrolle abgenommen wird. Sich vorab gut über die Bestimmungen zu informieren, verhindert auch unliebsame Überraschungen mit Zusatzgebühren für Handgepäck.

Sie möchten nicht nur Geld beim Gepäck sparen, sondern beim Urlaub insgesamt? Wir klären die Frage, ob Last minute wirklich günstiger ist. Ob es sich lohnt, Ihr Reisegepäck zu versichern und auf welche Policen Sie im Urlaub nicht verzichten sollten, erklären wir im Beitrag zu Reiseversicherungen.

Bildnachweis:
Titelbild: stock.adobe.com/InfiniteFlow, Bild 2: stock.adobe.com/Travel man, Bild 3: stock.adobe.com/Chalabala, Bild 4: stock.adobe.com/Kritdana

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Cornelia Scheffler
Cornelia arbeitet als Online-Redakteurin bei der BavariaDirekt. Ihr beruflicher Weg führte sie durch viele Redaktionen - von TV über Print bis Online. Bei der BavariaDirekt kombiniert sie profundes Wissen zu Versicherungsprodukten mit Ihrem Spürsinn für aktuelle Leserinteressen rund um das Thema Versicherungen. Wenn sie frei hat spielt sie Cello und ist auf Flohmärkten unterwegs.

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