Stirbt ein naher Angehöriger, ist das ein emotionaler Schock. Doch trotz Schmerz und Trauer gibt es in dieser schwierigen Situation leider etliche Angelegenheiten zu regeln – von der Todesbescheinigung bis zur Beerdigung. Mit unserer Checkliste möchten wir Sie entlasten und Ihnen einen schnellen Überblick geben, was im Sterbefall zu tun ist.
Todesfall – eine Checkliste als Stütze
Wir schieben den Tod gerne weit weg, was verständlich ist. Dennoch regelt im Idealfall jeder die wichtigsten Angelegenheiten wie Patientenverfügung oder Testament noch zu Lebzeiten. So werden die Angehörigen entlastet, da die Liste der Erledigungen im Todesfall auch so schon fast unmenschlich lang ist. Den Tod offiziell feststellen lassen, Angehörige und Behörden informieren, die Bestattung organisieren – unsere Checkliste hilft Ihnen Schritt für Schritt durch die schwere Zeit.
Das sind die wichtigsten Punkte im Überblick
- Todesbescheinigung ausstellen lassen
- Nächste Angehörige informieren
- um Haustier(e) des Verstorbenen kümmern
- Wichtige Dokumente zusammensuchen
- Bestattungsunternehmen kontaktieren
- Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen
- Beerdigung und Trauerfeier organisieren
- Versicherungen, Arbeitgeber, Vermieter, Banken, Stromanbieter etc. informieren
- Nachlass und laufende Verträge klären
Sterbefall zu Hause – was ist zu tun?
Verstirbt Ihr Angehöriger in den eigenen vier Wänden, sollten Sie zunächst
- Den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 rufen (gilt bundesweit).
Das ist notwendig, damit der Tod offiziell festgestellt werden kann. Sind Sie nicht ganz sicher, ob der Betroffene noch lebt, wählen Sie besser den Notruf unter der 112. - Lassen Sie den Verstorbenen bis zum Eintreffen des Arztes oder der Polizei in Ruhe und verändern Sie möglichst nichts. Das erleichtert vor allem der Polizei die Arbeit, die manchmal hinzugezogen wird. Das ist normal und kein Anzeichen, dass man Ihnen etwas vorwirft.
- Nach dem Ausstellen der Todesbescheinigung – nicht zu verwechseln mit der Sterbeurkunde – wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen (die Mitarbeiter sind bei den nächsten Schritten eine große Hilfe). Sie müssen das aber nicht sofort tun, Ihr Verstorbener darf je nach Bundesland zwischen 24 und 48 Stunden zu Hause aufgebahrt werden. Erst nach Ablauf dieser Frist muss er vom Bestatter abgeholt werden. Möchten Sie in aller Ruhe und Stille Abschied nehmen, ist das also möglich. Benachrichtigen Sie aber bald nahe Angehörige und Freunde über den Sterbefall, damit auch diese sich ggf. noch verabschieden können.

Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim – was sofort tun?
Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Hospiz oder einem Pflegeheim, müssen Sie zunächst nur
- ein Bestattungsunternehmen kontaktieren.
Die meisten anderen Formalitäten nimmt man Ihnen glücklicherweise ab. Das Personal leitet die notwendigen medizinischen Schritte ein und verständigt den diensthabenden Arzt für die ärztliche Feststellung des Todes.
Sie bekommen die persönlichen Gegenstände des Verstorbenen überreicht und man sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie abholen oder vorlegen müssen. Wenn Sie möchten, wird Ihnen ein Bestattungsinstitut empfohlen, ansonsten kontaktieren Sie einen Bestatter Ihrer Wahl.
Wichtige Dokumente, die Sie im Sterbefall brauchen
Neben Totenschein und Sterbeurkunde benötigen Sie im Sterbefall folgende Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Testament, falls vorhanden
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Bei Verheirateten zusätzlich die Heiratsurkunde oder das Stammbuch der Familie
- Bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners
- Bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Versicherungskarte(n) der Krankenkasse(n)
- Unterlagen zu Lebens- oder Sterbegeldversicherungen
- Versicherungsunterlagen sowie Rentenversicherungsnummer
- Falls schon eine Grabstätte vorhanden ist: Nutzungsrechturkunde
- Gewerkschaftsmitgliedsausweis des Verstorbenen für eventuelle Sterbegeldzahlung
Private Rechtsschutzversicherung – Hilfe auch bei der Todesfallvorsorge
Wussten Sie, dass die private Rechtsschutzversicherung der ÖRAG die Kosten für das rechtssichere Aufsetzen einer Patientenverfügung oder von Vorsorgevollmachten übernimmt? Aus unserem Pool erfahrener Anwälte vermitteln wir Ihnen gerne einen kompetenten Kontakt, der Ihnen bei der Formulierung solcher Dokumente hilft.
Private Rechtsschutzversicherung – Hilfe auch bei der Todesfallvorsorge
Wussten Sie, dass die private Rechtsschutzversicherung der ÖRAG die Kosten für das rechtssichere Aufsetzen einer Patientenverfügung oder von Vorsorgevollmachten übernimmt? Aus unserem Pool erfahrener Anwälte vermitteln wir Ihnen gerne einen kompetenten Kontakt, der Ihnen bei der Formulierung solcher Dokumente hilft.
Checkliste nach Ausstellung des Totenscheins
Nach der Ausstellung der Todesbescheinigung sind folgende Schritte zu tun:
- Meldung des Todesfalls beim zuständigen Standesamt (am Sterbeort) – meist regelt das die Bestattungsfirma. Diese Formalität muss nach deutschem Recht bis spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.
- Sterbeurkunde beantragen: Beim Standesamt beantragen Sie bzw. der Bestatter die Sterbeurkunde. Das Dokument bescheinigt rechtssicher den Tod eines Menschen und ist für alle weiteren Behördengänge und -anträge (bspw. für Renten), die Bestattung, Bankangelegenheiten und Nachlassregelungen zwingend erforderlich. Lassen Sie sich deshalb am besten gleich ca. 10 Exemplare ausstellen – einfache, selbst angefertigte Kopien werden nicht anerkannt.
- Verträge kündigen: Versicherungen, Telekommunikationsanbieter, Stromanbieter, Abonnements (auch digitale) etc. informieren, um weitere Abbuchungen zu vermeiden.
- Rentenversicherung informieren: Hat der Verstorbene Rente bezogen, müssen Sie umgehend die Rentenversicherung informieren. Die Rente wird bis zum Monat, in dem eine Person gestorben ist, gezahlt. Darüber hinaus gezahlte Beträge müssen zurückgezahlt werden.
- Arbeitgeber, Vermieter und Geschäftspartner über den Tod Ihres Angehörigen informieren.
- Gibt es ein Testament? Prüfen Sie, ob es ein Testament, Vollmachten, Verfügungen und Vorsorgeverträge gibt, um den letzten Willen zu erfüllen.
- Testament beim Nachlassgericht abgeben: Gibt es ein Testament, müssen Sie es unverzüglich beim Nachlassgericht am letzten Wohnort abgeben – dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
- Haustier versorgen: Geben Sie das Haustier in gute Hände, sofern Sie sich nicht selbst darum kümmern können.
- Sterbeanzeige in der Zeitung beauftragen (auch digital möglich)
Das benötigen Sie für die Beerdigung
Rund um die Organisation der Bestattung zeigen sich meist starke Emotionen. Lassen Sie sich unterstützen – idealerweise von Angehörigen oder Freunden. Hat der Verstorbene seine Wünsche nicht zu Lebzeiten formuliert, müssen Sie vieles allein entscheiden.
Checkliste für die Organisation der Beerdigung
- Entscheidung ob Erd- oder Feuerbestattung
- Friedhof aussuchen und die Verwalter kontaktieren
- Grabstelle gemeinsam mit dem Friedhofsverwalter auswählen
- Termin für die Beerdigung festlegen
- Einladung für die Trauerfeier verschicken
- Ablauf der Trauerfeier festlegen, in Absprache mit dem Friedhof, Gradredner etc.
- Bei kirchlicher Beerdigung mit dem Pfarrer sprechen
- Trauredner beauftragen und Inhalte besprechen
- Musik für die Trauerfeier auswählen
- Blumenschmuck oder Dekoration auswählen
- Kleidung für den Verstorbenen aussuchen
- Ort für den Leichenschmaus auswählen und reservieren

Was ist nach der Beerdigung zu tun?
Auch nach der Beisetzung gibt es noch Dinge zu erledigen, dazu gehören:
- Antrag auf das Sterbevierteljahr (Dreimonatsrente) stellen: Als Witwer bzw. Witwe haben Sie Anrecht auf eine Fortzahlung der Rente des Verstorbenen für drei Monate, das sogenannte Sterbevierteljahr. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Rentenversicherungsträger stellen. Tun Sie das innerhalb von 30 Tagen nach dem Sterbedatum, können Sie den Betrag als Einmalzahlung erhalten, ansonsten erfolgt die Auszahlung monatlich.
- Erbschein beim Nachlassgericht beantragen, falls kein notarielles Testament existiert. Den Erbschein benötigen Sie unter anderem für die Abwicklung von Konten oder wenn er nachgefragt wird.
- Kündigung oder Ummeldung aller Verträge, die auf den Verstorbenen liefen. Prüfen Sie noch einmal alle Verträge und kündigen Sie, sofern das möglich ist, z. B. die Mietwohnung, Strom, Mobilfunk, Internet, Streamingdienste, GEZ, Zeitungsabos, Vereinsmitgliedschaften etc.
- Regeln Sie Bankgeschäfte. Stoppen Sie Abbuchungen/Lastschriften und lösen Sie Konten, Sparverträge, Aktiendepots etc. auf.
- Räumen Sie die Wohnung und führen Sie ggf. Schönheitsreparaturen
- Besaß der Verstorbene ein Auto, müssen Sie auch dieses auf sich umschreiben lassen bzw. verkaufen.
- Digitalen Nachlass auflösen, dazu zählen Webseiten, E-Mail-Konten, Accounts in Sozialen Medien, Profile/Konten in Onlineshops etc.
- Danksagungen versenden für die eingegangen Beileidsbekundungen.
- Steuererklärung des Verstorbenen – das ist leider in vielen Fällen Ihre leidige Pflicht. Die Frist läuft am 31. Juli des Jahres, das auf das Todesjahr folgt, ab.
Im Sterbefall hilft eine Checkliste – manchmal mehr als man denkt
Ein Todesfall ist emotional sehr belastend. Doch selbst in dieser privaten Ausnahmesituation, zeigt sich die Realität von ihrer „unbarmherzigen“ Seite. Denn es gibt so viele offizielle Dinge zu regeln, dass vor allem enge Angehörige in dieser Zeit nur wenig Zeit zum Trauern finden. So ist unsere Checkliste für den Todesfall hoffentlich eine kleine Hilfestellung, um sich durch den Dschungel an Erledigungen zu kämpfen.
Hat der Verstorbene Ihnen Vermögen oder Immobilien hinterlassen, ist in aller Regel Erbschaftssteuer zu zahlen – wir verraten Ihnen dazu das Wichtigste. Eine wichtige finanzielle Absicherung für Ihre Familie im Falle Ihres vorzeitigen Todes, ist eine Risikolebensversicherung. Lesen Sie, ob diese Police für Sie geeignet ist und was Sie darüber wissen sollten.
Bildnachweis:
Titelbild: stock.adobe.com/Donson/peopleimages.com, Bild 2: stock.adobe.com/CineLens/peopleimages.com, Bild 3: stock.adobe.com/Biewer_Jürgen




