Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag, der für Bruttolöhne ab dem Rentenalter gilt. Sie soll zu mehr Erwerbstätigkeit im Alter anspornen. Wir haben die Regelung unter die Lupe genommen: Für wen gilt sie, lohnt sie sich und gibt es Nachteile? Lesen Sie die Antworten.
Was ist die Aktivrente?
Die Bezeichnung „Aktivrente“ suggeriert eine neue Rentenart der gesetzlichen Rentenversicherung, tatsächlich handelt es sich aber um einen Steuerfreibetrag. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro pro Monat bzw. 24.000 Euro im Jahr steuerfrei hinzuverdienen. Die Steuerersparnis soll für ältere Arbeitnehmer ein Anreiz sein, erwerbstätig zu bleiben. Der Name „Aktivrente“ bezieht sich auf das aktiv bleiben im Ruhestand – eine politische Wortschöpfung, um Erwerbstätigkeit von Senioren positiv zu besetzen.
Gesetzliche Grundlage der Aktivrente ist entsprechend ihrer Definition nicht das Rentenrecht, sondern § 3 Nr. 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der Paragraf regelt steuerfreie Einnahmen.
Aktivrente – ab wann sie gilt und was sie bewirken soll
Die Aktivrente gilt seit 1. Januar 2026 und kann als Teil der Planungen für eine schrittweise Reformierung des deutschen Rentensystems betrachtet werden. Da sich in den nächsten Jahren die Babyboomer-Generation in den Ruhestand verabschiedet, wird es immer mehr Rentenbezieher geben. Zwei Beitragszahlern steht 2050 vermutlich ein Rentenbezieher gegenüber. Zum Vergleich: 1950 lag das Verhältnis bei 6:1. Das Rentensystem gerät also unter Druck und die Politik betrachtet Maßnahmen wie die Aktivrente als sinnvolle Lösung.
Auch der Fachkräftemangel, der sich durch das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge (betrifft die Mitte der 1950er bis Ende der 1960er Jahre Geborenen), weiter verschärft, soll mit der Aktivrente 2026 abgefedert werden.
Eine weitere Maßnahme ist die Aufhebung des Anschlussverbots. Demnach dürfen Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, weiter beschäftigt werden – vorher war dies aus formalen Gründen nicht möglich.
Das sind die Voraussetzungen für die Aktivrente
Um die Aktivrente ab 2026 bzw. den Steuerbonus zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:
- Das Erreichen der Regelaltersgrenze: Sie liegt für die Jahrgänge 1947 bis 1963 zwischen 65 und 67 Jahren, danach bei 67 Jahren – ab wann die Aktivrente für Sie persönlich monatsgenau gilt, können Sie dieser Jahrgangstabelle
- Ob bereits Rente bezogen wird oder nicht, ist unerheblich. Sie bekommen den Freibetrag automatisch und müssen nicht etwa einen Antrag stellen: Er wird direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt und Ihr Nettolohn steigt.
- Eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Die 2.000 Euro Freibetrag gibt es nur für Einkünfte aus einer abhängigen Beschäftigung oberhalb der Minijobgrenze – also ab monatlich 603 Euro brutto. Der Arbeitgeber muss also Beiträge zur Rentenversicherung leisten.

Wer profitiert von der Aktivrente und was sind die Vorteile?
Von der Aktivrente können alle profitieren, die über die Altersgrenze hinaus arbeiten müssen oder möchten. Auch wenn Sie keinen Rentenanspruch haben, gilt die Steuerbefreiung: Sie müssen lediglich sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Sie bekommen den Steuerfreibetrag aber nicht vor Erreichen der Regelaltersgrenze, können also nicht vorzeitig in Rente gehen und diese durch die Steuerbefreiung ausgleichen.
Das sind die Vorteile der Aktivrente:
- Höherer Nettoverdienst: Die ersten 2.000 Euro Ihres Bruttogehalts bleiben steuerfrei. Das entlastet Sie vor allem dann, wenn Sie Rente und Gehalt beziehen und eine entsprechend hohe Steuerlast haben.
- Die Aktivrente ist vom Progressionsvorbehalt ausgenommen, das heißt, der steuerfreie Verdienst erhöht nicht den Steuersatz auf das übrige zu versteuernde Einkommen, etwa aus Mieteinnahmen.
- Im Zuge der Weiterarbeit können Sie auch als Rentner noch Entgeltpunkte in der Rentenversicherung sammeln und bei aufgeschobenem Rentenbeginn den Zugangsfaktor erhöhen. Ihre Rente steigt dann entsprechend.
- Für Unternehmen ist die Aktivrente eine gute Möglichkeit, um erfahrene Fachkräfte in ihrem Betrieb zu halten – zumal das Anschlussverbot nicht mehr gilt.
- Da die Aktivrente sozialversicherungspflichtig ist, also weiterhin Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten sind, kann sie ein Beitrag zu mehr Generationengerechtigkeit sein.
Ein Beispiel für die Aktivrente
Was bedeutet die ab 2026 gültige Aktivrente konkret für Arbeitnehmer? Anhand eines Beispiels lässt sich das gut verdeutlichen. Herr Müller ist 67 Jahre alt, alleinstehend und hat keine Kinder unter 25 Jahren. Er möchte trotz Erreichen der Regelaltersgrenze gerne 20 Stunden pro Woche weiterarbeiten.
Da Herr Müller als Facharbeiter mit langer Berufserfahrung gut verdient, bezieht er dafür ein monatliches Bruttogehalt von 2.500 Euro. Zusätzlich erhält er 2.200 Euro Rente brutto. Mit der Aktivrente ergibt sich folgendes, stark vereinfachtes Rechenbeispiel:
- Von den 2.500 Euro Bruttolohn sind durch die Aktivrente nur 500 Euro lohnsteuerpflichtig. Da Herr Müller zudem den steuerlichen Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro jährlich) und den Werbungskostenpauschbetrag nutzt, fallen auf die 500 Euro keine Lohnsteuer an.
- Herr Müller muss jedoch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten.
- Abzüglich dieser Beiträge kommt Herr Müller auf ca. 2.200 Euro Nettoauszahlung. Ohne Aktivrente läge der Nettoverdienst, je nach steuerlicher Situation, nur bei etwa 1.750 bis 1.850 Euro.
- Somit ergibt sich durch die Aktivrente ein Plus von zwischen 350 Euro und 450 Euro.

Welche Kritik gibt es an der Aktivrente?
Die Aktivrente wird von Sozialverbänden, Gewerkschaften, Juristen und Ökonomen gleichermaßen kritisch betrachtet. Das sind die häufigsten Argumente gegen die Aktivrente:
- Der Ausschluss von Selbstständigen, Freiberuflern, Minijobbern, Beamten und Frührentnern ist ungerecht und verstößt gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Verfassungsrechtler erwarten Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.
- Alle, die bislang schon über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, werden nun steuerlich entlastet – ohne dass es zu den renten- und arbeitspolitisch gewünschten Effekten kommt. Die Steuermindereinnahmen sind erheblich und belasten die öffentlichen Haushalte mit Milliardenbeträgen.
- Die Aktivrente kann nicht von allen Berufsgruppen genutzt werden. Wer in körperlich stark belastenden Berufen tätig ist, hat häufig das Nachsehen. Das ist sozial unverträglich.
- Die Generationengerechtigkeit ist nicht gewahrt: Die Aktivrente entlastet einseitig Senioren, während junge Arbeitnehmer für mehr Arbeit auch mehr Steuern zahlen.
- Viele Wirtschaftsexperten bezweifeln, dass ein steuerlicher Anreiz die strukturellen Probleme des Fachkräftemangels lösen kann.
Um den kritischen Stimmen gerecht zu werden, ist eine Bestandsaufnahme der Aktivrente nach zwei Jahren Teil des Gesetzes zu ihrer Einführung. 2028 wird sie also auf den Prüfstand gestellt.
Aktivrente bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen
Die Aktivrente bezieht sich immer nur auf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Der Freibetrag lässt sich also nicht zwischen mehreren Jobs aufsplitten. Das schließt etwa Minijobber mit mehreren Beschäftigungen aus, was in der Praxis viele Menschen betrifft.
Sind Sie bei mehr als einem Betrieb sozialversicherungspflichtig angestellt und verdienen jeweils mehr als 603 Euro brutto im Monat, müssen Sie den Freibetrag bei einem der Unternehmen beantragen. Sinnvollerweise ist dies dasjenige, das Ihnen das höchste Bruttogehalt auszahlt. Liegt dieses unter 2.000 Euro, können Sie den restlichen Steuerfreibetrag leider nicht auf die anderen Lohnsteuern übertragen. Wechseln Sie im laufenden Jahr mehrfach den Job, ist das allerdings kein Problem. Die Aktivrente gilt dann nahtlos weiter.
Schutz bei Krankheit und Pflege
Als arbeitender Rentner erhalten Sie nach sechs Wochen Krankheit kein Krankengeld – das kann eine empfindliche finanzielle Lücke reißen. Damit Sie zumindest bei der Versorgung im Krankenhaus keine Abstriche machen müssen, ist die Krankenhauszusatzversicherung von UKV und BavariaDirekt eine wertvolle Hilfe. Ist die Erkrankung so gravierend, dass Sie zum Pflegefall werden, verhindert die Pflegezusatzversicherung den Ruin.
Schutz bei Krankheit und Pflege
Als arbeitender Rentner erhalten Sie nach sechs Wochen Krankheit kein Krankengeld – das kann eine empfindliche finanzielle Lücke reißen. Damit Sie zumindest bei der Versorgung im Krankenhaus keine Abstriche machen müssen, ist die Krankenhauszusatzversicherung von UKV und BavariaDirekt eine wertvolle Hilfe. Ist die Erkrankung so gravierend, dass Sie zum Pflegefall werden, verhindert die Pflegezusatzversicherung den Ruin.
Was ist mit der Krankenversicherung bei der Aktivrente?
Die Aktivrente befreit nicht von den Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung, der Freibetrag von 2.000 Euro gilt ausschließlich für die Lohnsteuer. Sie müssen weiter Beiträge auf den vollen Arbeitslohn entrichten. Beziehen Sie eine Altersvollrente, gilt der ermäßigte Beitragssatz, da Sie ja kein Krankengeld erhalten. Sind Sie privat krankenversichert, gehen Ihre Beiträge wie gewohnt direkt an die PKV und der Arbeitgeber leistet einen Zuschuss.
Aktivrente – großer Wurf oder Tropfen auf den heißen Stein?
Das Rentenproblem und der Fachkräftemangel gehören zweifellos zu den größten Herausforderungen, mit denen sich die Politik heute konfrontiert sieht. Ob eine Maßnahme wie die Aktivrente tatsächlich ein wesentlicher Beitrag zur Problemlösung sein kann oder wirkungslos verpufft, muss sich erst noch zeigen.
Für den Einzelnen kann sie sich je nach Verdienst und persönlicher Situation lohnen. Unser Tipp: Lassen Sie sich auf jeden Fall steuerlich und rentenrechtlich beraten, um alles individuell zu kalkulieren und Szenarien wie eine mehr als sechswöchige Erkrankung im Aktivrentenstatus durchzuspielen – denn Krankengeld gibt es nicht.
Sie möchten vorzeitig in den Ruhestand gehen? Lesen Sie, ob und wann die Rente mit 63 möglich ist. Reizt es Sie, schon vorher weniger zu arbeiten, sollten Sie sich zum Thema „Teilzeit und Rente“ informieren, um Alter keine bösen Überraschungen zu erleben.
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