Die Diskussion um eine grundlegende Rentenreform dreht sich seit Jahren im Kreis, obwohl Notwendigkeit bereits seit Jahrzehnten bekannt ist. Sich selbst um ein Auskommen im Alter zu kümmern, ist wichtiger denn je – eine Möglichkeit ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Lesen Sie, was die bAV genau ist, welche Formen es gibt und worauf Sie beim Abschluss eines Vertrages achten sollten.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – Definition und Fakten
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Leistung des Arbeitgebers, die er anbieten muss, wenn ein Arbeitnehmer danach fragt. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der berufsständischen Versorgung (Altersversorgung für Selbstständige) und der privaten Altersvorsorge (z. B. Riester, Rürup oder Kapitallebensversicherung) bildet die bAV eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung für das Alter.
2023 nahmen rund 18 Millionen Menschen in Deutschland die betriebliche Altersversorgung in Anspruch – das entsprach knapp 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die durchschnittlichen Beträg lagen je nach Berechnungsart bei etwa 535 Euro pro Monat. Je nach Region und Geschlecht fallen die Auszahlungen sehr unterschiedlich aus. So erhalten Männer insgesamt deutlich mehr als Frauen.
bAV-Leistungen sind vor allem in großen Betrieben „angesagt“. Laut einem Forschungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit von 2023 lag der Anteil hier bei ca. 86 Prozent, während in Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten nur etwa 26 Prozent der Arbeitnehmer die Möglichkeit nutzen.
So ist die bAV gesetzlich geregelt
Einzelne Unternehmen boten Betriebsrenten schon vor etwa 100 Jahren an, auf breiterer Basis gibt es die bAV seit 1974. Damals wurde im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) der rechtliche Rahmen verankert. Das BetrAVG regelt insbesondere Form, Finanzierung, Fristen, Haftung und Leistungsanpassungen der betrieblichen Altersvorsorge.
Um die bAV attraktiver zu machen und das Vorsorgemodell weiter zu verbreiten, kam 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hinzu. Es führte steuerliche Förderungen, den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) und neue Modelle der reinen Beitragszusage („Sozialpartnermodell“) ein. Außerdem stärkt es Informationspflichten und den Schutz der Beschäftigten.
Die wichtigsten rechtlichen Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge sind:
- 1a BetrAVG: Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung (mindestens 15 % vom Betrag den der Arbeitnehmer einzahlt, muss der Arbeitgeber zuzahlen)
- 1b BetrAVG: Unverfallbarkeit, Fristen und Voraussetzungen
- Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): u. a. Verbreitung, Geringverdienerförderung, Sozialpartnermodelle (z. B. bAV-Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften)

Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern unterschiedliche Modelle der betrieblichen Altersvorsorge anbieten – im Bürokratendeutsch sind das die „Durchführungswege“. Folgende Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es:
Direktversicherung
Bei der Direktversicherung tritt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf. Er schließt bei einer Versicherungsgesellschaft für den Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Die Direktversicherung ist die häufigste Form der bAV – vor allem kleine und mittlere Betriebe setzen darauf. Als Lebensversicherungen stehen Direktversicherungen unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Pensionskasse
Auch die Pensionskassen unterliegen der BaFin-Aufsicht. Sie sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die von einem oder mehreren Unternehmen gegründet oder getragen werden – sie sind also keine Abteilungen im Unternehmen und trotzdem eine Art betriebseigene Rentenversicherung. Die Pensionskasse legt die eingezahlten Beiträge an und zahlt die Rente zum Stichtag aus.
Pensionsfonds
Bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge ist ebenfalls der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer ist der Versicherte und Leistungsempfänger. Die Beiträge werden in Fonds investiert. Daraus ergeben sich höhere Renditechancen, aber auch mehr Risiken. Pensionsfonds sind keine Versicherungsunternehmen, sondern selbstständige Versorgungseinrichtungen. Sie unterstehen aber ebenfalls der BaFin-Kontrolle.
Direktzusage
Bei dieser bAV-Variante sagt der Arbeitgeber die spätere Betriebsrente rechtlich verbindlich und direkt zu. Es ist kein Versorgungsträger involviert und es gibt keine BaFin-Aufsicht. Die Auszahlungen finanziert der Arbeitgeber aus eigenen Mitteln. Dafür bildet er Rückstellungen in seiner Bilanz.
Unterstützungskasse
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, z. B. ein Verein oder eine Stiftung. Die Kasse verwaltet die Beiträge und zahlt später die zugesagten Betriebsrenten an die Arbeitnehmer aus. Die Ansprüche der Arbeitnehmer richten sich gegen den Arbeitgeber, der für die Leistung einsteht. Die Unterstützungskasse dient damit als Treuhänder und Verwaltungseinrichtung für die Rentenzahlungen. Sie wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Für wen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich grundsätzlich für fast alle Arbeitnehmer, weil sie die gesetzliche Rente ergänzt und Steuervorteile bietet. Besonders interessant ist sie für:
- Beschäftigte mit mittlerem Einkommen: Beiträge sind häufig steuer- und sozialabgabenbegünstigt. Dadurch sparen Arbeitnehmer effektiv Geld, während sie für das Alter vorsorgen.
- Arbeitnehmer, die langfristig im gleichen Unternehmen bleiben: Die Ansprüche auf eine Betriebsrente sind unverfallbar, d. h. sie bleiben auch bei einem Jobwechsel erhalten. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 21 Jahren und drei Jahre Beschäftigung im Unternehmen.
- Geringverdiener mit Zuschussanspruch (das sind Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 2.575 Euro): Seit 2018 schreibt § 1a BetrAVG vor, dass Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung mindestens 15 Prozent Zuschuss leisten müssen. Der Arbeitgeber teilt hier seine Einsparungen bei den Sozialabgaben mit dem Arbeitnehmer. Diese ergeben sich nach dem Abzug der Rentenbeiträge aus dem niedrigeren Gehalt.
- Alle, die auf eine zusätzliche private Vorsorge verzichten wollen: Die bAV ist eine „automatische“ Sparform, die der Arbeitgeber organisiert.
Welche Vorteile haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber von der bAV?
Von der betrieblichen Altersversorgung profitieren auf den ersten Blick hauptsächlich die Arbeitnehmer. Das stimmt auch, wenn man nur die finanzielle Seite betrachtet. Unternehmen haben aber ebenfalls Vorteile, wie unsere Gegenüberstellung zeigt:
| Vorteile | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|
| zusätzliche Altersvorsorge | ergänzt die gesetzliche Rente | steigert Attraktivität als Arbeitgeber |
| Steuer- und Sozialabgabenersparnis | Beiträge werden oft vor Steuern und Sozialabgaben eingezahlt | Beiträge mindern steuerpflichtigen Gewinn und teilweise Sozialabgaben |
| Arbeitgeberzuschuss | mind. 15 % Zuschuss bei Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) | verbesserte Motivation und Bindung der Mitarbeiter |
| Unverfallbarkeit | Ansprüche bleiben auch bei Jobwechsel erhalten | langfristige Bindung von Mitarbeitern |
| Automatische Sparform / einfache Handhabung | Arbeitgeber organisiert Vorsorge, kein eigener Aufwand | Flexibilität bei den Modellen, positives Image |
Wie ist der Weg vom Abschluss bis zur Auszahlung?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) funktioniert im Grunde wie ein Sparvertrag, der vom Arbeitgeber organisiert wird und den Arbeitnehmern später als Rentenzahlung zugutekommt. Anhand unseres praxisnahen Beispiels können Sie Schritt für Schritt nachvollziehen, wie der Ablauf im Detail aussieht.
- Vertragsabschluss: Petra arbeitet seit 5 Jahren bei einem Unternehmen und schließt mit Ihrem Arbeitgeber eine Direktversicherung ab. Sie entscheidet sich dafür, monatlich 200 Euro als Entgeltumwandlung von ihrem Bruttogehalt einzuzahlen.
- Ansparphase: Jeden Monat werden also 200 Euro direkt vom Bruttogehalt abgezogen und in die Direktversicherung eingezahlt. Der Arbeitgeber leistet zusätzlich 15 % Zuschuss, also 30 Euro monatlich.
- Anwartschaft: Das eingezahlte Geld wird angelegt, verzinst und bildet eine Anwartschaft, also einen zukünftigen Anspruch auf Rente. Sobald Petra die Voraussetzungen erfüllt (mindestens 3 Jahre Betriebszugehörigkeit, 21 Jahre alt) wird der Anspruch unverfallbar.
- Auszahlung: Petra geht mit 67 Jahren in Rente. Die Direktversicherung zahlt nun die Betriebsrente aus, z. B. als monatliche Rente oder auf Wunsch als Teilkapital. Zusätzlich fließen Arbeitgeberzuschüsse und angesparte Zinsen in die Rente ein.
Was bedeutet Entgeltumwandlung genau?
Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts nicht ausgezahlt, sondern direkt in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingezahlt. So spart der Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben, während er gleichzeitig fürs Alter vorsorgt. Die Ersparnis kommt durch das niedrigere Bruttogehalt zustande, das durch den Abzug der Rentenbeiträge entsteht.
Am Beispiel von Petra erklärt: Vor Abzug der Rentenzahlungen hat sie Steuern und Sozialabgaben auf 3.000 Euro brutto gezahlt, jetzt sind es nur noch 2.800 Euro. Die Entgeltumwandlung ist also ein einfacher Weg, um die Altersvorsorge aufzubauen: Arbeitnehmer müssen nicht selbst größere Summen zur Seite legen und sich um die Anlage kümmern.

Worauf ist beim Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge zu achten?
Eine betriebliche Altersvorsorge sollten Sie nicht einfach abschließen, sondern alles genau durchrechnen. Entscheidend ist die Höhe der Versorgungsleistung: Welche Rente oder Einmalzahlung ist realistisch zu erwarten? Hier ist fürs Erste ein betrieblicher Altersvorsorge-Rechner hilfreich, um verschiedene Beitragshöhen, Laufzeiten und Renditeannahmen durchzukalkulieren.
Für fundierte Kalkulationen nehmen Sie am besten eine unabhängige Beratung in Anspruch, etwa bei einer Verbraucherzentrale. Achten Sie darauf, sowohl die garantierten Leistungen als auch mögliche Überschuss- oder Prognosewerte einzubeziehen. Hochrechnungen sind keine Garantien.
Ein zweiter Schwerpunkt sind Kosten und Rendite der gewählten Lösung. Abschluss-, Verwaltungs- und Vertriebsprovisionen reduzieren die effektive Verzinsung Ihrer Einzahlungen. Vergleichen Sie deshalb die Kostenstruktur verschiedener bAV-Formen und lassen Sie sich die Nettorendite nach Kosten (und nach Inflation) berechnen. Fragen Sie konkret nach: Welche Gebühren fallen an, wie hoch sind die Verwaltungskosten, gibt es versteckte Kosten bei Vertragswechsel oder Auszahlung?
Wichtig sind auch die Auswirkungen auf spätere gesetzliche Leistungen. Beiträge zur bAV können je nach Ausgestaltung Einfluss auf Ihr Einkommen und damit auf die Bemessungsgrundlage für spätere gesetzliche Renten oder für Ansprüche der Sozialversicherung haben. So vermindert die Entgeltumwandlung kurzfristig Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen, wodurch Sie Steuern und Abgaben sparen: Langfristig wirkt sich dies aber auf die Höhe der gesetzlichen Rente aus. Prüfen Sie daher, wie sich eine betriebliche Altersversorgung auf Ihre gesetzliche Rentenberechnung, auf Kranken- und Pflegeversicherungsansprüche und auf andere Sozialleistungen auswirkt.
Schließlich sollten Sie die Risiken und Nachteile der betrieblichen Altersversorge kennen. Als Minuspunkte sind etwa die Besteuerung in der Rentenphase sowie mögliche Beitragspflichten zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Betriebsrenten zu betrachten. Man spricht hier von „Doppelverbeitragung“, weil sowohl auf die erworbene Rente als auch später auf die Auszahlungen Beiträge fällig werden können.
Als weitere Risiken sind je nach individuellen Gegebenheiten zu nennen:
- eingeschränkte Verfügbarkeit: Das Geld ist langfristig gebunden
- Insolvenzrisiken des Arbeitgebers, die je nach Durchführungsweg unterschiedlich abgesichert sind
- Unsicherheit über künftige gesetzliche Rahmenbedingungen
Darüber hinaus kann der Teufel im Detail stecken: Lesen Sie vor dem Abschluss einer bAV immer das Kleingedruckte zu Rückkaufswerten, zur Übertragung bei einem Arbeitgeberwechsel sowie zu Todesfall- und Invaliditätsregelungen.
Altersvorsorge ist wichtig, Gesundheitsvorsorge auch
Neben einer soliden Vorsorge für Ihr Alter sollten Sie auch auf Ihre Gesundheit achten – und diese absichern. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung erhalten Sie im Fall des Falles die beste Versorgung und Behandlung – und können in Ruhe genesen. Eine Pflegezusatzversicherung schützt Ihr Vermögen und das Ihrer Angehörigen, wenn Sie pflegebedürftig werden. Verzichten Sie nicht auf diese wichtigen Policen.
Altersvorsorge ist wichtig, Gesundheitsvorsorge auch
Neben einer soliden Vorsorge für Ihr Alter sollten Sie auch auf Ihre Gesundheit achten – und diese absichern. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung erhalten Sie im Fall des Falles die beste Versorgung und Behandlung – und können in Ruhe genesen. Eine Pflegezusatzversicherung schützt Ihr Vermögen und das Ihrer Angehörigen, wenn Sie pflegebedürftig werden. Verzichten Sie nicht auf diese wichtigen Policen.
Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge bei Kündigung oder Insolvenz?
Kündigen Sie oder Ihr Arbeitgeber, bleibt Ihre bAV-Anwartschaft in der Regel erhalten. Sie haben dann verschiedene Möglichkeiten. Sind Sie arbeitslos, können Sie den Vertrag beitragsfrei fortführen und bei einer Wiederanstellung auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Alternativ können Sie die Police auch privat weiterführen. Entscheidende Punkte sind hier die bAV-Form bzw. der Durchführungsweg, die Unverfallbarkeit der Anwartschaft und ob ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingetragen ist.
Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers greift oft die gesetzliche Sicherung (PSVaG): Ein Totalverlust ist nicht zu befürchten. Problematisch wird es, wenn Ansprüche nicht eindeutig dem Arbeitnehmer zugeordnet sind.
Das ist der Fall, wenn z. B. bei Direktversicherungen ein sogenanntes widerrufliches Bezugsrecht gilt. Widerruflichen Bezugsrecht heißt, dass der Arbeitgeber entscheiden darf, wer die eingezahlten Beiträge erhält. Im Fall einer Insolvenz wären die eingezahlten Beiträge beim widerruflichen Bezugsrecht nicht geschützt und der Insolvenzverwalter kann darauf zugreifen. Ihre künftigen Rentenansprüche können entfallen oder stark reduziert sein. Ist der bAV-Vertrag dagegen Ihnen zugeordnet – d. h. Sie sind der Versicherungsnehmer – besteht ein unwiderrufliches Bezugsrecht und Sie müssen dies nicht befürchten.
Das sollten Sie bei einer Kündigung oder Insolvenz immer tun:
- Prüfen Sie, welcher Durchführungsweg vorliegt, ob Ihre Ansprüche unverfallbar sind und ein unwiderrufliches Bezugsrecht
- Kontaktieren Sie den Versicherer oder Versorgungsträger und klären Sie vertragliche Details, den Rückkaufswert, Übertragungs- oder Fortführungsoptionen.
- Sammeln Sie bei einer Insolvenz wichtige Unterlagen, holen Sie Informationen vom Pensions-Sicherungs-Vereins auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ein und tauschen Sie sich über das weitere Vorgehen mit dem Versicherer aus. Der PSVaG ist die gesetzliche Insolvenzsicherungseinrichtung für betriebliche Altersvorsorge in Deutschland.
- Bei Unsicherheit nehmen Sie am besten eine unabhängige Rechts- oder Verbraucherberatung in Anspruch.
Wie hängen betriebliche Altersversorgung und Riester-Rente zusammen?
Die betriebliche Altersversorgung und die Riester-Rente sind staatlich geförderte Vorsorgeformen, unterscheiden sich aber in ihrer Organisation und Finanzierung. Die bAV läuft über den Arbeitgeber: Beiträge werden aus dem Bruttogehalt gezahlt, sind steuer- und sozialabgabenfrei, die spätere Rente ist jedoch steuer- und beitragspflichtig. Die Riester-Rente ist eine private Vorsorge, die aus dem Nettogehalt finanziert wird und staatliche Zulagen sowie Steuervergünstigungen umfasst.
Beide Vorsorgemodelle lassen sich in der sogenannten Riester-bAV kombinieren. Dabei wird eine betriebliche Altersvorsorge mit Riester-Förderung abgeschlossen, meist über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung. Der Vorteil: Die Beiträge sind förderfähig, und auf die spätere Rente fallen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Diese Variante lohnt sich besonders für Arbeitnehmer mit Kindern oder geringerem Einkommen, die von den Riester-Zulagen profitieren.

5 allgemeine Tipps rund um die bAV
Damit Sie von einer betrieblichen Altersversorgung maximal profitieren, haben wir noch einige praktische Tipps für Sie zusammengestellt.
- Starten Sie frühzeitig mit einer betrieblichen Altersvorsorge: Je früher Sie Beiträge in die bAV einzahlen, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt und desto höher fällt später die Rente aus.
- Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber den verpflichtenden Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zahlt. Nutzen Sie ggf. Gehaltsverhandlungen, um mehr herauszuholen.
- Vergleichen Sie vor einem Vertragsabschluss immer die Konditionen mehrerer Anbieter. Rendite sowie Abschluss- und Verwaltungskosten können sich stark unterscheiden.
- Bedenken Sie: Es ist meist nicht möglich oder sehr verlustreich, eine betriebliche Altersversorgung zu kündigen. In der Regel können Sie die Police nur beitragsfrei stellen oder beim Arbeitgeberwechsel übertragen.
- Bei Arbeitgeberwechsel sollten Sie frühzeitig prüfen, ob Ihr Vertrag übertragbar ist und beim neuen Arbeitgeber weitergeführt werden kann.
Gut informiert mehr aus der Betriebsrente machen
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein zentraler Baustein für die finanzielle Sicherheit im Alter und ergänzt die gesetzliche Rente sinnvoll. Sie bietet steuerliche Vorteile, Arbeitgeberzuschüsse und einen einfachen Weg, langfristig Kapital aufzubauen. Dennoch sollten Sie einen Abschluss gut durchdenken: Kosten, Renditechancen und mögliche Risiken – etwa bei Kündigung oder Arbeitgeberinsolvenz – sind wichtige Punkte. Nur wer sich unabhängig informiert und beraten lässt, Angebote vergleicht und seine Ansprüche absichert, kann die bAV maximal gewinnbringend für die eigene Altersvorsorge nutzen.
Möchten Sie früher mit dem Arbeiten aufhören, sollten Sie die Bedingungen für die Rente mit 63 kennen. Die betriebliche Altersvorsorge bringt Steuervorteile – erfahren Sie, welche weiteren Versicherungen von der Steuer absetzbar sind. Ist eine Kündigung der Grund für frühzeitiges Ausscheiden, sollten Sie die Regeln für Abfindungen gut kennen.
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