Mit dem Mietwagen ins Ausland – immer anmelden

Autos an einer Mautstation

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Ein spontaner Trip ins Nachbarland: Das klingt im Urlaub nach einer guten Idee. Sind Sie mit einem Mietwagen unterwegs, ist das aber nicht einfach so möglich. Sie brauchen eine Genehmigung des Autovermieters. Erfahren Sie, wie Sie diese einholen und was es noch bei einem Grenzübertritt zu beachten gibt.

Grenzübertritt mit dem Mietwagen: Bedingungen beachten

Planen Sie mit Ihrem Mietwagen ins Ausland zu fahren, sollten Sie sich vorab über die Vertragsbedingungen der Verleihfirma informieren. Andernfalls drohen kostspielige Überraschungen. Denn grundsätzlich gilt das Mietverhältnis immer nur für das Land, in dem Sie Ihren Wagen in Empfang genommen haben – nicht fürs Ausland.

Dennoch lassen die meisten Autovermieter Auslandsfahrten zu, aber nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Und: Es kommt auf das Reiseziel an. Für manche Länder ist ein Grenzübertritt mit dem Mietwagen unkompliziert und ohne großen Aufwand möglich. Für andere Länder brauchen Sie zusätzliche Dokumente oder ist ein Grenzübertritt gänzlich verboten.

Auf jeden Fall gilt: Erst informieren, dann losfahren!

Worauf ist bei Fahrten mit dem Mietwagen ins Ausland zu achten?

Prüfen Sie vorab konkret die länderspezifischen Geschäftsbedingungen Ihrer Autovermietung. In diesem Dokument stehen alle Regelungen rund um Fahrten ins Ausland, Kosten und Versicherungsbedingungen. Hier finden Sie unter anderem:

  • Eine Länderliste mit den jeweiligen Voraussetzungen bzw. Einschränkungen bezüglich der Grenzübertritte.
  • Welche Papiere und Plaketten brauchen Sie? Wichtig sind hier ggf. ein internationaler Führerschein, die Grüne Versicherungskarte und Umwelt-/Mautvignetten.
  • Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die für eine Grenzübertritt mit dem Mietwagen anfallen?


Je nach Fahrzeugklasse gibt es meist unterschiedliche Regelungen. So kann ein Premiummodell von einem Grenzübertritt ausgeschlossen sein, während Sie mit einem Kleinwagen in das Land einreisen dürfen. Sogar das Befahren bestimmter Straßen kann die Verleihfirma vorschreiben: Lesen Sie daher unbedingt das Kleingedruckte oder fragen Sie vor der Mietwagenbuchung nach. Idealerweise schriftlich, um bei einer Zusage, die anschließend trotzdem Probleme bringt, gewappnet zu sein.

Sind diese Fragen geklärt, folgt der wichtigste Schritt: Steht das Zielland auf der Liste der erlaubten Länder, müssen Sie den Vermieter in der Regel trotzdem immer über die geplante Fahrt informieren. Versäumen Sie das auf keinen Fall, sonst erlischt der Versicherungsschutz und es drohen Vertragsstrafen oder nachträgliche Kosten.

Prüfen Sie vor einer Fahrt ins Ausland mit dem Mietwagen außerdem, ob die Sicherheitsausrüstung den jeweiligen Landesvorschriften entspricht. So ist in manchen Fällen eine über die deutschen Vorschriften hinausgehende Ausstattung nötig, etwa weitere Warnwesten oder ein Feuerlöscher.

Was ist die Cross-Border-Fee?

Die Cross-Border-Fee ist eine Zusatzgebühr, die Autoverleiher für Grenzübertritte mit ihren Mietwagen erheben. Die Höhe richtet sich nach Anbieter, Zielland, Auto- und Abrechnungsmodell – hier kann es große Unterschiede geben, Preisvergleiche lohnen sich. So rechnen einige Firmen pauschal ab, andere tageweise.

Typische Gebührenmodelle und exemplarische Preise sind:

  • Fahrten in direkte EU-Nachbarländer: in manchen Tarifen inklusive
  • Pauschale für die gesamte Mietdauer, ca. 25 bis 55 Euro
  • Tagespauschale mit Höchstgrenze, ca. 12 bis 85 Euro


Tipp: Planen Sie einen längeren Aufenthalt im Zielland, sind Pauschalen günstiger. Vor allem eine Tagesgebühr ohne Deckelung kann zur Kostenfalle werden.

Europabrücke am Brenner Transit nach Italien
Spontan über den Brenner: Nur mit Zustimmung der Autovermietung

Warum kostet der Grenzübertritt mit dem Mietwagen extra?

Die Autovermietungen begründen die höheren Kosten für einen Grenzübertritt mit dem Mietwagen mit dem erhöhten Risiko von Auslandsfahrten und mehr Verwaltungsaufwand. So können beispielsweise die Unfall- und Diebstahlsrisiken in einigen Ländern höher sein und erfordern dementsprechend teurere Versicherungen. Im Schadensfall ist die Rückholung, Reparatur oder Pannenhilfe vor Ort kostspielig.

Außerdem muss die Verleihfirma dem Kunden gegebenenfalls weitere Dokumente wie die Internationale Versicherungskarte zur Verfügung stellen. Die Extragebühr hat also nachvollziehbare Gründe, es handelt sich nicht um Abzocke.

Bei welchen Ländern ist der Grenzübertritt erlaubt?

Die Autovermietungen teilen die europäischen Länder verschiedenen Zonen zu, so dass Sie einfach erkennen können, ob der Mietwagen ins Ausland darf. Die Einteilung sieht in der Regel wie folgt aus:

  • Zone 1 Westeuropa – fast immer erlaubt: Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Portugal, San Marino, Frankreich, Schweiz, Monaco, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Liechtenstein, Andorra, Großbritannien, Irland, Norwegen, Schweden, Dänemark
  • Zone 2 Mittel- und Osteuropa – eingeschränkt: Slowenien, Polen, Kroatien, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen
  • Zone 3 Balkan, Nordafrika – oft verboten: Rumänien, Bulgarien, Albanien, Kosovo, Kasachstan, Serbien, Ukraine, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina, Türkei, Weißrussland, Russland, Marokko, Tunesien


Ein Sonderfall ist Griechenland: Eigentlich der unkomplizierten Zone 1 zuzuordnen, ist es auf dem Landweg nur über den Balkan zu erreichen – und diese Länder gehören Zone 3 an.

Fragen Sie also unbedingt bei Ihrem Verleiher nach, ob und unter welchen Voraussetzungen Fahrten nach Griechenland möglich sind. Lassen Sie sich die Genehmigung immer schriftlich geben.

Geplanter Grenzübertritt – Tipps für die Buchung eines Mietwagens

Neben den allgemeinen Tipps für die Buchung eines Mietwagens sind für geplante Auslandsfahrten weitere Hinweise zu beachten. Mit unserer Checkliste lassen sich die notwendigen Zusatzschritte einfach abhaken:

  • Suchen Sie einen Autoverleiher, der Grenzübertritte ausdrücklich erlaubt (Option „Grenzübertritt“ in Buchungsportalen auswählen). Das trifft auf alle großen Anbieter zu, einige kleinere Unternehmen schränken die Nutzung jedoch aufs Inland ein.
  • Lesen Sie die AGB. Fragen Sie im Zweifel lieber schriftlich nach, ob Ihr Zielland und der gewünschte Fahrzeugtyp auf der Liste der erlaubten Länder steht.
  • Erkundigen Sie sich in diesem Zuge gleich noch nach der Höhe der Cross-Border-Fee.
  • Achten Sie darauf, dass die Genehmigung für den Grenzübertritt im Mietvertrag eingetragen ist.
  • Schließen Sie die ggf. erforderlichen Zusatzversicherungen und einen Pannenschutz fürs Ausland ab.
  • Klären Sie, ob und welche Extradokumente, Plaketten und Vignetten Sie brauchen und buchen Sie sie gleich mit.
  • Achtung: Planen Sie das Fahrzeug im Ausland abzugeben, fallen hohe One-Way-Gebühren an – lieber auch wieder mit dem Auto zurückfahren.

Autofähre
Auch Fährfahrten mit einem Mietwagen müssen grundsätzlich autorisiert werden

Was tun, wenn ich mit dem Mietwagen spontan über die Grenze fahren möchte?

Idealerweise gehen Sie zu einem Schalter der Mietwagenfirma – im direkten Austausch lassen sich Fragen am besten klären. Außerdem bekommen Sie die schriftliche Genehmigung und erforderliche Dokumente gleich ausgehändigt. Ist das nicht möglich, können Sie die Freigabe auch über einen Anruf bei der Hotline einholen und die Formalitäten regeln. Sie erhalten dann die Bestätigung per E-Mail und die Gebühren werden von Ihrer hinterlegten Kreditkarte abgebucht.

Mit dem Mietwagen auf die Fähre – darf ich das?

Mit dem Mietwagen auf die Fähre dürfen Sie nur mit Zustimmung des Autovermieters. Oft sind Fährüberfahrten erst einmal vertraglich ausgeschlossen. Die Vermieter wollen so das Risiko von Transportschäden ihrer Autos auf den Fähren reduzieren. Sie müssen solche Transfers deshalb explizit buchen und extra bezahlen. Das wird bei Inselhopping teuer: Die tageweise Anmietung eines Wagens auf den Inseln selbst ist meist günstiger.

Tipps für Mietwagenbuchungen im Ausland

Möchten Sie den Mietwagen erst vor Ort und nicht schon in Deutschland buchen, helfen unsere Tipps:

  • Buchen Sie bei namhaften, internationalen Anbietern: Kleine Regionalunternehmen sind zwar günstiger, aber manchmal unseriös. So kann es Probleme mit der Kautionsrückzahlung geben.
  • Wählen Sie als Versicherungsschutz Vollkasko ohne oder mit geringem Selbstbehalt, als Haftpflicht-Deckungssumme mindestens eine Million Euro, wenn Sie keine Mallorca-Police besitzen.
  • Prüfen Sie, ob weitere Kosten für Maut, Zusatzfahrer etc. bereits im Gesamtpreis inkludiert sind oder separat anfallen.
  • Fragen Sie, ob Sie für Städtetrips eine Umweltplakette und für Straßen eine Mautvignette brauchen.
  • Melden Sie geplante Grenzübertritte an, buchen Sie Zusatzoptionen wie Auslands-Pannenschutz und lassen Sie sich die notwendigen Papiere aushändigen.
  • Halten Sie für die Bezahlung eine Kreditkarte bereit. Debitkarten werden meist nicht anerkannt.
  • Dokumentieren Sie bei der Übernahme Schäden, machen Sie Fotos von jedem Kratzer. Achten Sie auf ein vollständiges Übergabeformular inklusive Kilometer- und Tankfüllstand.
  • Lassen Sie sich bei der Rückgabe schriftlich bestätigen, dass Sie das Auto unbeschadet und vollgetankt zurückgegeben haben.

Gebührenfallen im Ausland

Nicht selten versucht man bei Autovermietungen im Ausland, Ihnen am Schalter unnötige Zusatzversicherungen aufzuschwatzen. Wenn Sie Vollkasko ohne Selbstbeteiligung ausgewählt haben, brauchen Sie keine weiteren Versicherungen. Achten Sie jedoch im Kleingedruckten auf eine etwaige Loss-of-use-Klausel: Der Vermieter verlangt dann für Standzeiten des Wagens, etwa bei Reparaturen in der Werkstatt, einen Nutzungsausfall von Ihnen. Schützen können Sie sich, indem die Vollkasko solche Gebühren explizit inkludiert.

Autovermietungen
Autovermietungen bieten häufig sinnlose Zusatzversicherungen an

Wählen Sie bei der Tankregelung immer „voll/voll“: Dann bezahlen Sie nur den wirklich verbrauchten Sprit und vermeiden überteuerte Servicegebühren, die fürs Auftanken verlangt werden. Manche Unternehmen lassen sich auch bestimmte Extras teuer zahlen, zum Beispiel das Besorgen von Mautvignetten. In diesem Fall ist es besser, wenn Sie sich selbst darum kümmern.

Eine weitere Abzockmethode sind angeblich notwendige Reinigungsarbeiten, etwa um nach Strandurlauben den Sand im Innenraum zu entfernen. Damit erst gar keine solchen Begehrlichkeiten aufkommen, sollten Sie vor der Rückgabe des Mietwagens groben Schmutz selbst entfernen.

Was tun bei Schaden, wenn Sie mit dem Mietwagen im Ausland sind?

Ob nach einem Unfall oder weil Sie den Wagen beim Einparken beschädigt haben: Informieren Sie umgehend den Autovermieter. Halten Sie sich an die Anweisungen, die man Ihnen gibt. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig, organisiert das Unternehmen das Abschleppen und die Reparaturen – werden Sie hier keinesfalls selbst tätig, indem Sie die nächste Werkstatt oder Tankstelle beauftragen: Sie bleiben womöglich auf den Kosten sitzen. Schrauben Sie auch nicht selbst an dem Wagen herum. Dokumentieren Sie vor dem Abtransport bzw. der Rückgabe den Schaden durch Fotos. Dadurch haben Sie einen Nachweis, falls es später zu Unstimmigkeiten mit dem Autoverleih kommen sollte.

Unfall mit Mietwagen im Ausland – wie ist es mit der Versicherung?

Werden Sie mit dem Mietwagen im Ausland in einen Unfall verwickelt, sollten Sie auf jeden Fall die Polizei rufen. Das ist oft sogar im Mietvertrag vorgeschrieben – ansonsten greift der Versicherungsschutz nicht. Machen Sie ruhig zusätzlich Fotos vom Unfallort, inklusive der Kennzeichen und Schäden an den anderen Fahrzeugen. Prüfen Sie den polizeilichen Unfallbericht sorgfältig auf Vollständigkeit und Unstimmigkeiten.

Bei Unfällen im EU-Ausland sorgt die Mallorca-Police dafür, dass Schadendeckung auf dem hohen Niveau der deutschen Versicherer liegt, denn im Ausland sind die Deckungssummen oft erschreckend niedrig. Die gute Nachricht: Wer in Deutschland eine Kfz-Versicherung hat, hat in vielen Tarifen bereits die Mallorca Police enthalten und braucht bei einer Mietwagenbuchung diesen Schutz nicht extra abzuschließen. Fragen Sie dazu sicherheitshalber noch einmal bei Ihrer Versicherung nach.

Mallorca-Police – bei der BavariaDirekt inklusive

Haben Sie im Urlaub mit dem Mietwagen einen Unfall und es kommen Dritte zu schaden, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung der BavariaDirekt ein handfester Pluspunkt: In den Tarifen M und L ist nämlich die Mallorca-Police inkludiert – Sie benötigen innerhalb Europas für den Mietwagen keine extra Haftpflichtversicherung.

BavariaDirekt_Icon__Kfz-Test

Mallorca-Police – bei der BavariaDirekt inklusive

Haben Sie im Urlaub mit dem Mietwagen einen Unfall und es kommen Dritte zu schaden, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung der BavariaDirekt ein handfester Pluspunkt: In den Tarifen M und L ist nämlich die Mallorca-Police inkludiert – Sie benötigen innerhalb Europas für den Mietwagen keine extra Haftpflichtversicherung.

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Mit dem Mietwagen ins Ausland nur mit Erlaubnis

Kurz mal mit dem Mietwagen von Österreich nach Ungarn zum Shopping: Ohne Genehmigung des Autoverleihers ist das keine gute Idee. Auch wenn die Freizügigkeit im Schengener Raum Grenzübertritte unkompliziert erscheinen lässt, gibt es hier vertragliche Fallstricke. Mietwagenfahrten ins Ausland sind oft ausgeschlossen oder eingeschränkt – halten Sie immer erst Rücksprache mit dem Anbieter und verschweigen Sie geplante Auslandsfahrten nie bei der Buchung – sonst erlischt der Versicherungsschutz und Sie können mit Vertragsstrafen belegt werden.

Lesen Sie auch, was Sie bei der Buchung eines Mietwagens beachten sollten, und holen Sie sich unsere Tipps zum Thema „Mit dem Auto in den Urlaub“.

Bildnachweis:
Titelbild: stock.adobe.com/Aggi Schmid, Bild 2: stock.adobe.com/franke 182, Bild 3: stock.adobe.com/karzof pleine, Bild 4: stock.adobe.com/Gestur

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Cornelia Scheffler
Cornelia arbeitet als Online-Redakteurin bei der BavariaDirekt. Ihr beruflicher Weg führte sie durch viele Redaktionen - von TV über Print bis Online. Bei der BavariaDirekt kombiniert sie profundes Wissen zu Versicherungsprodukten mit Ihrem Spürsinn für aktuelle Leserinteressen rund um das Thema Versicherungen. Wenn sie frei hat spielt sie Cello und ist auf Flohmärkten unterwegs.

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