Endlich Urlaub und dann werden Sie krank: Kommt Ihnen das bekannt vor? Vorher schnell noch alles erledigen, um entspannt in den Urlaub zu starten: Das passt nicht zusammen. Es kann so viel Stress erzeugen, dass Sie krank werden, vermutet die Forschung. Natürlich gibt es weitere Gründe, im Urlaub krank zu werden oder sich zu verletzen. Erfahren Sie, was Sie beachten sollten, wenn Sie im Urlaub krank werden und wie Sie vorsorgen können.
Im Urlaub krank geworden – was tun?
Endlich frei und dann sowas – Sie werden im Urlaub krank oder verletzen sich. Die gute Nachricht: Ihre gesetzlichen Urlaubstage verfallen nicht und Sie können sie nachholen. Denn nach § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zählen Krankheitstage nicht zu den Urlaubstagen. Voraussetzung, damit die Urlaubstage nicht verloren gehen: Sie müssen sich aus dem Urlaub offiziell krank melden. Egal wo Sie gerade sind, Zeitpunkt oder Ort spielen für die Krankmeldung keine Rolle. Ob zu Hause, im europäischen oder internationalen Ausland, es gilt:
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich.
- Reichen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von einem Arzt innerhalb der geregelten Frist ein.
Aufgepasst: Ihre Urlaubstage müssen Sie in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber zu einem geeigneten Zeitpunkt nachholen. Sie können sie nicht einfach an den Urlaub anhängen.
Krank im Urlaub im Ausland
Statt erholt am Strand unter dem Sonnenschirm, liegen Sie schlapp im Hotel unter der Bettdecke? Mit etwas Glück und einer gut sortierte Reisapotheke ist Ihre Gesundheit schnell wieder hergestellt. Unser Tipp: Stimmen Sie Ihre Reisapotheke auf Ihren jeweiligen Urlaubsort ab. Ein paar Basics sind fast überall sinnvoll.

Was darf im Gepäck nicht fehlen?
- Pflaster, Verbandsmaterial, Klebeband, Wund-Desinfektionsspray
- Pinzette und Schere
- Einmalhandschuhe
- Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
- Insektenschutzmittel
- Brand- und Wundheilsalbe
- Schmerzmittel
- Fieberthermometer
- Mittel gegen Durchfall und Erkältungen
- Augentropfen
Sind Sie schwerer erkrankt oder hatten einen Unfall, wird ein Arzt- oder Krankenhausbesuch meist unumgänglich. Informieren Sie sich unbedingt im Vorfeld zum Krankenversicherungsschutz im Ausland, so vermeiden Sie im Unglücksfall zusätzlichen Stress. Denn falls Sie unterwegs krank werden, sollten Sie wissen, welche Versicherungsleistungen in welchem Umfang vor Ort greifen und welche Kosten eventuell auf Sie zukommen.
Vorteile der Auslandskrankenversicherung von UKV und BavariaDirekt
- 100 Prozent Erstattung für Behandlungen – stationär und ambulant
- Erstattung für Arzneimittel
- Schutz gilt weltweit (maximal 56 Tage pro Reise)
- Versicherung für beliebig viele Reisen innerhalb Vertragslaufzeit
- Krankentransport vor Ort ist inklusive
- Krankenrücktransport – wenn notwendig auch für eine Begleitperson
- inklusive Zahnarztbesuche
- freie Arztwahl
Für Reisen innerhalb der EU erhalten gesetzlich Versicherte aufgrund des europäischen Sozialversicherungsabkommens (gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich) eine unentgeltliche medizinische Behandlung nach den Standards des Gastlandes. Allerdings ist über die gesetzliche Versicherung nicht immer der volle Leistungsumfang abgedeckt. Ein Beispiel: Sie benötigen zur Diagnostik ein Röntgenbild. Ist dieses im Gastland nicht Teil der Grundversorgung, wäre es eine Selbstzahler-Leistung und das kann teuer werden.
Der Abschluss einer separaten Auslandskrankenversicherung schützt Sie vor diesen Extrakosten und vor finanziellen Einbußen, so dass Sie sich voll und ganz Ihrer Genesung widmen können.

Privatversicherte genießen in der Regel den vollumfänglichen Schutz Ihrer Kasse, sollten sich jedoch erkundigen, ob ein Rücktransport von Ihrer Krankenkasse übernommen wird.
Pflicht zur Haftpflicht beim Skifahren in Italien
Wussten Sie, dass Skifahrer in Italien eine Haftpflichtversicherung nachweisen müssen? Die Pflicht zur Haftpflicht gilt seit 2022. Der Hintergrund ist das stastisch hohe Verletzungsrisiko beim Skifahren. Mit der Haftpflicht sollen Skifahrer vor hohen Kosten durch Behandlungen geschützt werden.
Krank in den Urlaub fahren – darf ich das?
Grundsätzlich gilt: Wenn es Ihrer Genesung dient, dürfen Sie auch krank in den Urlaub fahren: Selbst wenn Sie offiziell krankgeschrieben sind. Doch krank in den Urlaub fahren – das ist nichts für jeden.
Sie möchten lieber zu Hause gesund werden und Ihre Reise gar nicht erst antreten? Dann schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor finanziellen Verlusten durch Stornierungen oder Umbuchen. Sollte es dennoch zu Problemen mit Ihrem Reiseanbieter oder Ihrem Arbeitgeber kommen, kann eine Rechtsschutzversicherung helfen.

Kinder im Urlaub krank
Sind die Kinder im Urlaub krank, ist die Erholung meist dahin. Trotzdem können Sie in diesem Fall keinen Anspruch auf nachträglich Urlaubstage erheben, es sei denn Ihr Arbeitsvertrag sieht dazu eine andere Regelung vor. Denn § 9 des Bundesurlaubsgesetz (BurlG) bezieht sich nur auf die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers selbst. Die Erkrankung Ihres Kindes ist nicht berücksichtigt.
Krank im Urlaub – das Wichtigste in Kürze
Informieren Sie so schnell wie möglich Ihren Arbeitgeber und reichen Sie ein ärztliches Attest innerhalb der geregelten Frist ein. Wenn Sie vor Ihrer Urlaubsreise krank werden, dürfen Sie die geplante Reise auch trotz Krankmeldung antreten – wenn die Reise Ihre Genesung ermöglicht. Einziger Wermutstropfen für Eltern: Werden Ihre Kinder im Urlaub krank, können Sie in der Regel Ihre Urlaubstage nicht nachholen.
Erkundigen Sie sich vor einer Auslandreise über Ihren Auslandskrankenschutz und Ihre Reiserücktrittsmöglichkeiten. So vermeiden Sie Stress und finanzielle Verluste, wenn Sie im Urlaub krank werden oder die Reise nicht antreten können.
Sie fahren mit dem Auto in den Urlaub und möchten Energie sparen? Dann lesen Sie in unserem Beitrag „Nachhaltige Mobilität“ was Sie tun können. Sie lassen Ihr Haus zurück? Erfahren Sie wie Sie Smart Home-Lösungen vor Einbruch in der Urlaubszeit schützen. Noch keine Ideen, wohin die Reise gehen soll? Vielleicht helfen unsere Reisetrends für 2023.