Wenn die Schulmedizin an ihre Grenzen stößt, kann die Naturheilkunde helfen. Allerdings werden die Kosten für die Leistungen beim Heilpraktiker oder einem Arzt für Naturheilkunde nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Akkupunktur oder Osteopathie müssen Sie also selber zahlen. Was Heilpraktiker abrechnen können und was dementsprechend auf der Privatrechnung steht, verraten die Gebührenordnung für Heilpraktiker und das Hufelandverzeichnis.
(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)
Heilpraktiker-Gebührenordnung – was ist das?
Im Gegensatz zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), gibt es für Heilpraktiker keine rechtlich bindende Abrechnungsgrundlage. Da die gesetzlichen Krankenkassen bis auf sehr wenige Ausnahmen keine alternativmedizinischen Therapien bezahlen, sind Heilpraktiker frei in der Gestaltung ihrer Honorare.
Um Kostentransparenz für die Patienten und die Erstattung durch private Krankenversicherungen (PKV) und die Beihilfe für Beamte zu gewährleisten, sind aber viele Leistungen und ihre Vergütung im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgehalten. In diesem Katalog finden sich insbesondere die erstattungsfähigen Therapieangebote mit einer Preisspanne – es handelt sich also um eine Orientierungshilfe.
Herausgeber der Gebührenordnung für Heilpraktiker bzw. GebüH sind sechs Berufsverbände, darunter der Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. Sie haben den Katalog in enger Abstimmung mit den Kostenträgern zusammengestellt. Der Honorarrahmen ist 1985 im Zuge einer Umfrage unter Heilpraktikern entstanden und bildet bis heute die Basis für Leistungszusagen.
Was ist das Hufelandverzeichnis?
Das Hufelandverzeichnis ist eine Ergänzung zur Heilpraktikergebührenordnung. Es listet anerkannte, naturheilkundliche Behandlungen nach Kennziffern auf – ähnlich wie bei der Gebührenordnung für Ärzte.
Das Hufelandverzeichnis ist vor allem für die Abrechnung von alternativmedizinischen Leistungen durch die privaten Kranken- und Krankenzusatzversicherungen wichtig. Die Kassen nutzen das Verzeichnis auch für die Entscheidung, welche Leistungen erstattet werden und welche nicht. Anders gesagt: Steht eine Therapie im Hufelandverzeichnis ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die private Zusatzversicherung die Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Höhe übernimmt.
Das Hufelandverzeichnis wird von der Hufelandgesellschaft für Gesamtmedizin e. V. herausgegeben. Dabei handelt es sich um einen Dachverband, dem zahlreiche Fachgesellschaften angehören. Damit ein Therapieverfahren in die Liste im Hufelandverzeichnis aufgenommen wird, muss es drei Voraussetzungen erfüllen:
- Es muss theoretisch erklärbar und praktisch bewährt
- Es muss lehr- und lernbar
- Es muss theoretisch und praktisch plausibel
Hufelandverzeichnis und Heilpraktiker-Gebührenordnung bilden also beide den Rahmen für die Abrechnung naturheilkundlicher Behandlungen. Alternativmedizinisch arbeitende Ärzte orientieren sich an den Preisen im Hufelandverzeichnis, Heilpraktiker an beiden Leitfäden.

Hufelandverzeichnis – welche Behandlungen sind typisch?
Das Hufelandverzeichnis listet viele alternative Heilmethoden auf, die sich fest etabliert haben. Dazu gehören:
- Akupunktur: Durch Nadeln und Brennen (Moxibustion) bestimmter Punkte sollen nach der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) Blockaden gelöst und Schmerzen gelindert werden. Einsatzgebiete sind u. a. Kopfschmerzen, Migräne, rheumatoide Erkrankungen, Allergien, Beschwerden am Bewegungsapparat, Erschöpfungszustände, Schlafstörungen und Depressionen.
- Homöopathie: Körper, Geist und Seele werden ganzheitlich nach dem Ähnlichkeitsprinzip behandelt. Der Heilpraktiker bzw. naturheilkundliche Arzt verwendet homöopathische Arzneimittel in potenzierter Form, die der Krankheit ähnliche Symptome verursachen und diese so heilen kann.
- Osteopathie: Die manuelle Behandlungsmethode löst durch Bewegung und Dehnung Blockaden und Bewegungseinschränkungen im Körper – Gelenk-, Nacken- und Rückenschmerzen lassen sich so beseitigen. Heilpraktiker sind hierfür im Normalfall speziell ausgebildet.
- Chiropraktik: Ebenfalls eine manuelle Therapie, bei der ausgebildete Therapeuten mit gezielten Handgriffen Blockaden lösen – insbesondere, um die Wirbelsäule wieder beweglich zu machen.
- Eigenbluttherapie: Die Injektion von Eigenblut mobilisiert das körpereigene Immunsystem und wird in der Naturheilkunde unter anderem zur Behandlung von Allergien eingesetzt. Viele Orthopäden setzen die Behandlungsmethode mit großem Erfolg ein, um Verletzungen und chronische Beschwerden am Bewegungsapparat zu heilen. Hierbei kommt allerdings Blutplasma zum Einsatz.
- Anthroposophie: Aus der „Weisheit vom Menschen“ nach Rudolf Steiner leitet sich die ganzheitliche Behandlung von Körper, Geist, Leben und Seele ab. Heilpraktiker greifen dabei auf Verfahren wie Homöopathie, Phytotherapie und Psychotherapie zu.
- Colon-Hydro-Therapie: Bei diesem Verfahren wird der Dickdarm gespült und von schädlichen Mikroorganismen und Giftstoffen befreit. Angezeigt ist die Behandlung u. a. bei Verstopfung, Durchfall, Verdauungsbeschwerden, Reizdarmsyndrom, Pilzbefall, Akne, Divertikulose und Rheuma.
- Elektro-physikalische Heilmethoden: Therapie mit Licht- und Infrarotbestrahlung, Reizstrom, Ultraschall und (elektro)magnetischen Feldern. Vorrangiger Einsatz bei Muskel-, Gelenk- und Nervenschmerzen.
- Atemtherapie und Massagen: Unterstützen den Körper bei der Selbstheilung, fördern die Entspannung und können schmerzlindernd wirken.
Heilpraktiker Zusatzversicherung
TCM, Osteopathie, Magnetfeldtherapie und Homöopathie helfen Ihnen, aber Sie können sich die Behandlung beim Heilpraktiker auf Dauer nicht leisten? Dann ist die Heilpraktiker-Zusatzversicherung der UKV eine gute Wahl. Sie übernimmt 80 Prozent der Therapie- und Heilmittelkosten – bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Kalkulieren Sie die günstige Prämie und schließen die Police direkt bei der BavariaDirekt ab.
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Heilpraktiker & Arzt – das ist der Unterschied
Im Gegensatz zu Ärzten haben Heilpraktiker keine Approbation, also keine staatliche Genehmigung zur Ausübung ihres Berufes. Diese verknüpft sich mit der Erlaubnis, im Rahmen des Medizinstudiums erworbene und anerkannte Diagnostik- und Therapieverfahren anzuwenden und abzurechnen. Da naturheilkundliche Methoden nicht dazu gehören, unterliegen Heilpraktiker auch keiner gesetzlichen Gebührenordnung und können die Honorare „frei“ aushandeln.
Einen Sonderstatus haben Ärzte für Naturheilkunde: Sie behandeln sowohl schul- als auch alternativmedizinisch. Die Abrechnung ihrer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), nicht nach dem Heilpraktiker-Gebührenverzeichnis.
Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für homöopathische und alternative Heilmittel, die diese Ärzte verschreiben. Wenn es jedoch um umfangreichere naturheilkundliche Behandlungen geht, müssen gesetzlich Versicherte die Kosten selbst tragen und erhalten dafür eine Privatrechnung.
Gut zu wissen: Auch Heilpraktiker müssen nach dem Heilpraktikergesetz eine Prüfung ablegen. Diese ist staatlich geregelt – es darf sich also nicht jeder einfach so Heilpraktiker nennen und drauflos behandeln.
Hufelandverzeichnis und Heilpraktikergebührenordnung – welche Behandlungen zahlt die Kasse?
Da die gesetzlichen Krankenkassen nur mit Vertragsärzten zusammenarbeiten und ihr Leistungskatalog in aller Regel nur schulmedizinische Behandlungsmethoden umfasst, übernehmen sie keine Kosten für den Besuch beim Heilpraktiker.
Anders sieht es bei den privaten Krankenversicherungen aus: Sie erstatten in vielen Fällen die Kosten für naturheilkundliche Therapien. Es kommt aber auf Ihren individuellen Tarif an – informieren Sie sich unbedingt vor dem Beginn kostspieliger Behandlungen, ob die Kosten übernommen werden. Das gilt auch für private Krankenzusatzversicherungen („Heilpraktikerversicherung“).
Die Beihilfe zahlt oft nur, wenn die Behandlungsmethode wissenschaftlich anerkannt ist und/oder besondere medizinische Gründe dafür sprechen. Bei der Akupunktur sind dies etwa chronische Schmerzzustände.

Welche Leistungen deckt die Heilpraktikerzusatzversicherung?
Möchten Sie öfters eine Behandlung beim Heilpraktiker in Anspruch nehmen, lohnt sich der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung. Im Rahmen einer solchen Police sind die Kosten ganz oder zu einem hohen Anteil gedeckt.
In der Regel übernehmen die Versicherer alle Leistungen, die im Hufelandverzeichnis stehen – also etwa TCM, Homöopathie und Osteopathie. Das offizielle Verzeichnis können Sie bei der Hufelandgesellschaft einsehen.
Was, wenn eine Behandlung nicht in der Gebührenordnung für Heilpraktiker steht?
In diesem Fall sollten Sie die Kosten für die Therapie im Vorfeld mit dem Heilpraktiker klären und sich einen Kostenvoranschlag machen lassen. Diesen können Sie dann bei der privaten Kranken- oder Krankenzusatzversicherung vorlegen und eine Übernahme der Kosten beantragen.
Was steht auf der Heilpraktiker-Rechnung?
Um unnötige Diskussionen bezüglich der Kostenübernahme mit der Versicherung oder der Beihilfe zu vermeiden, sollte die Rechnung vom Heilpraktiker korrekt gestellt sein. Neben den üblichen Daten (Rechnungsempfänger, -steller, -nummer, Datum, Bankverbindung etc.) sollten insbesondere die richtigen Diagnoseschlüssel und Leistungsziffern aufgelistet sein.
Zu finden sind diese in der ICD (International Statistical Classification of Diseases and Related, Internationale Klassifikation der Krankheiten), Gebührenordnung für Heilpraktiker und im Hufelandverzeichnis.
Auf der Rechnung steht also:
- die Diagnose nach dem ICD-Code
- die Leistungen mit Ziffer und Text der GebüH des Hufelandverzeichnisses und das entsprechende Honorar
- das Geburtsdatum des Patienten
Möchten Sie die Rechnung einreichen, sollten diese Angaben unbedingt vorhanden sein. Haben Sie keine Erstattungsmöglichkeit, sind sie nicht erforderlich. Maßgeblich für die Kosten ist der Dienstvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Heilpraktiker, nicht die GebüH oder das Hufelandlandverzeichnis.
Heilpraktiker Gebührenordnung & Hufelandverzeichnis –Kostentransparenz beim Heilpraktiker
Die sogenannten sanften Heilmethoden sind vom Katalog der Krankenkassen ausgeschlossen und bleiben eine Leistung, die Sie privat zahlen müssen. Die Heilpraktiker-Gebührenordnung und das Hufelandverzeichnis helfen allen Selbstzahlern oder privat Versicherten, die Kosten zu verstehen, zu kalkulieren oder bei der Krankenkasse einzureichen.
Neben vielversprechenden alternativen Therapien ist auch die gesunde Ernährung ein wichtiger Hebel, um Krankheiten zu heilen oder zu oder die Gesundheit zu erhalten. Beherzigen Sie außerdem gerne unsere 10 Tipps für ein langes und gesundes Leben.
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