Beleidigungen verursachen eine Menge Ärger – und sind manchmal strafbar. Wann das der Fall ist, welche Schritte Sie als Geschädigter unternehmen können und wie Sie als Beschuldigter auf eine Anzeige wegen Beleidigung reagieren sollten, erfahren Sie hier.
(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)
Was ist eine Beleidigung?
Eine Beleidigung ist eine Aussage oder Handlung, die den Respekt oder die Ehre einer Person verletzt und sie auf diese Weise herabwürdigt. Als Beleidung gelten
- beleidigende Wörter („Idiot“),
- herabsetzende Gesten (z B. Mittelfinger),
- entwürdigende Bilder (erniedrigende Karikatur),
- ehrverletzende Zuschreibungen („Sie sind dumm wie Brot“)
- oder auch Taten (Anspucken)
sein. Beleidigungen können persönlich (mündlich) oder schriftlich erfolgen.
Entscheidend ist dabei nicht, ob die Aussage oder Handlung subjektiv wehtut, sondern ob sie objektiv als Herabsetzung verstanden werden kann – also für Dritte erkennbar verletzend ist. Nicht jede Unhöflichkeit ist sofort eine Straftat: Die Grenze zieht das Strafrecht dort, wo die Ehre gezielt verletzt wird.
Im Strafrecht ist die Beleidigung in den §§ 185 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) zu finden. Gerichte haben weitere Kriterien entwickelt, weil das Gesetz selbst nicht jede Einzelheit beschreibt. Viele Fälle sind „Antragsdelikte“, das heißt: Ohne Strafantrag wird nicht immer strafrechtlich verfolgt. Ob eine konkrete Äußerung strafbar ist, beurteilt am Ende das Gericht unter Abwägung von Meinungsfreiheit, Kontext, Intensität der Aussage und dem Öffentlichkeitsgrad.
Anzeige wegen Beleidigung – was gilt als strafbare Beleidigung?
Strafbar sind ehrverletzende Beschimpfungen, herabsetzende Unterstellungen oder die Verbreitung ehrverletzender Inhalte, insbesondere wenn sie öffentlich gemacht werden – etwa in den Sozialen Medien. Auch körperliche Handlungen wie Anspucken fallen unter das Strafrecht.
Ob etwas strafbar ist, hängt aber immer vom Kontext ab. War die Äußerung absichtlich verletzend, wurde sie wiederholt und wie wirkt sie auf den Ruf der betroffenen Person? Diese Fragen sind im Einzelfall zu klären.
Beispiele für Beleidigungen, die unter Strafe stehen können, sind:
- Jemand verunglimpft Sie persönlich per SMS oder in einer WhatsApp-Gruppe.
- Sie werden nach einem Verkehrsunfall vom Unfallgegner schwer beschimpft. In aufgeheizten Situationen wie diesen können Beleidigungen schnell strafrechtlich relevant werden.
- Auf Instagram belegt Sie jemand wiederholt mit einem Schimpfwort („Vollpfosten“). Hier sind für die strafrechtliche Relevanz insbesondere Häufigkeit und Reichweite wichtig.
- Im Job verbreiten missgünstige Kollegen Lügen über Sie („Er kommt dauernd zu spät“). Das ist nicht nur eine ehrverletzende Zuschreibung, sondern auch eine falsche Tatsachenbehauptung. Sie können Anzeige wegen Verleumdung erstatten, die härtere Strafen vorsieht.
- Jemand postet ein demütigendes oder gefälschtes Foto / Meme von Ihnen auf Facebook, sodass viele Leute es sehen und kommentieren. Eine solche Diffamierung durch Bildmaterial ist häufig strafbar.
- Ihnen wird vor dem Supermarkt in aller Öffentlichkeit der Mittelfinger gezeigt, nachdem Sie Ihr Auto eingeparkt haben und die andere Partei sich um den Platz betrogen gefühlt hat.
- Anonyme oder massenhafte Beschimpfungen durch Troll-Accounts beeinträchtigen Ihr Leben und beschädigen Ihre Reputation. Die Anonymität erschwert die Aufklärung, macht die Tat aber keineswegs straflos.
- Sie sind wiederholt beleidigenden Kontaktaufnahmen (z. B. ständiges Markieren, Nachrichtenflut) bis hin zum Cyberstalking ausgesetzt. Wenn die Ehrverletzungen Teil einer Belästigungs-/Nachstellungstaktik sind, können zusätzliche Straftatbestände wie Nachstellung vorliegen.

Anzeige wegen Beleidigung – welche Formen gibt es?
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, rechtlich gegen eine Beleidung vorzugehen: Anzeige und Strafantrag. Bringen Sie die Beleidigung zur Anzeige, handelt sich um eine reine Mitteilung an die Polizei, Staatsanwaltschaft oder ein Amtsgericht. Sie teilen den Behörden mit, dass etwas passiert ist, das möglicherweise strafbar ist. Jeder kann so eine Anzeige erstatten, nicht nur das Opfer. Viele Dienststellen bieten dafür Formulare im Internet an, ein Beispiel ist die Online-Anzeigeerstattung der Polizei in Bayern.
Die Anzeige selbst bringt das Verfahren noch nicht automatisch in Gang, sie löst aber erste Ermittlungen aus. Die Polizei nimmt den Sachverhalt auf, sichert gegebenenfalls Beweise und leitet die Akte weiter.
Ein Strafantrag hingegen ist die formelle Bitte des Geschädigten oder bei Minderjährigen eines gesetzlichen Vertreters (Eltern), dass die Staatsanwaltschaft die Beleidigung verfolgt. Ohne diese ausdrückliche Erklärung wird in vielen Fällen nicht weiter ermittelt. Der Strafantrag ist fristgerecht – in der Regel innerhalb von drei Monaten – ab Kenntnis der Beleidigung zu stellen.
Wenn Sie unsicher sind, ob die Sache schwerwiegend genug für einen Strafantrag ist: Lassen Sie sich bei einer Polizeidienststelle beraten. Eine Anzeige wegen Beleidigung kostet Sie nichts und klärt oft, welche Schritte sinnvoll sind.
Strafe wegen Beleidigung – welche Strafen sind möglich?
Beleidigungen können ganz unterschiedlich schwer bewertet werden. Die Bandbreite reicht von einer Verwarnung bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafen. Wie hart das Gericht am Ende urteilt, hängt vor allem von den Umständen ab.
Relevant ist insbesondere, ob die Äußerung öffentlich war, wiederholt wurde oder mit einer körperlichen Handlung einherging. Auch die Motive, mögliche Vorstrafen und das Bemühen um eine Wiedergutmachung spielen eine Rolle für das Strafmaß.
Als Strafe nach einer Anzeige wegen Beleidigung drohen:
- Eine einfache Beleidigung kann mit einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.
- Ist die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreitung im Internet erfolgt oder mit einer tätlichen Handlung verbunden, sind bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder eine saftige Geldstrafe möglich.
In der Praxis enden viele Fälle mit einem Strafbefehl (Geldstrafe) oder einer Einstellung des Verfahrens, besonders bei Bagatelldelikten oder wenn sich Streitparteien gegenseitig beleidigt haben.
Rechtsschutzversicherung der BavariaDirekt
Sie sind zu Unrecht wegen Beleidigung angezeigt worden? Oder müssen sich als Opfer vor Gericht gegen Verunglimpfungen wehren? In beiden Fällen hält Ihnen die Rechtsschutzversicherung der BavariaDirekt und ÖRAG finanziell den Rücken frei. Die Police lässt sich bausteinartig abschließen und schützt Sie zu fairen Konditionen privat und beruflich.
Rechtsschutz der BavariaDirekt
Sie sind zu Unrecht wegen Beleidigung angezeigt worden? Oder müssen sich als Opfer vor Gericht gegen Verunglimpfungen wehren? In beiden Fällen hält Ihnen die Rechtsschutzversicherung der BavariaDirekt und ÖRAG finanziell den Rücken frei. Die Police lässt sich bausteinartig abschließen und schützt Sie zu fairen Konditionen privat und beruflich.
Besonderheit Beamtenbeleidung: Was gilt?
Der Begriff „Beamtenbeleidigung“ wird zwar oft benutzt, rechtlich gibt es aber keinen separaten Straftatbestand, der Beamte generell stärker schützt. Beleidigungen gegen Polizisten oder andere Amtsträger werden nach §§185 ff. StGB genauso bewertet wie gegenüber Privatpersonen. Trotzdem ist Vorsicht geboten: Wird ein Beamter in Ausübung seines Dienstes beleidigt, erfolgt im Normalfall eine detaillierte Dokumentation und es werden Ermittlungen eingeleitet. Die Behörden und Gerichte betrachten Beamtenbeleidigungen als besonders schwerwiegend und verfolgen sie aus öffentlichem Interesse entschlossen.
Ein häufiger Fall in der Praxis ist die Beamtenbeleidung bei einer Verkehrskontrolle. Wirft der Fahrer einem Polizisten lautstark Beschimpfungen entgegen und spuckt zusätzlich in dessen Richtung, hat das ernsthafte Konsequenzen. Weil die Tat öffentlich, unmittelbar gegenüber dem Amtsträger und mit einer tätlichen Ehrverletzung verbunden ist, sichert die Polizei die Zeugenaussagen, stellt Anzeige und übermittelt die Akte an die Staatsanwaltschaft. Die Kombination aus Öffentlichkeit, Zeugenlage und tätlicher Handlung erhöht hier die Wahrscheinlichkeit eines Strafbefehls oder sogar eines gerichtlichen Verfahrens.
Beleidigung im Internet: Das sollten Sie beachten
Das Internet macht Beleidigungen besonders gefährlich: Inhalte verbreiten sich schnell, bleiben oft lange sichtbar und können von vielen Menschen gesehen werden. Anonyme Accounts, gelöschte Beiträge oder Hosting im Ausland machen die Aufklärung technisch komplizierter. Trotzdem gilt: Auch online ist das Recht nicht außer Kraft gesetzt, strafrechtlich relevante Äußerungen können verfolgt werden.
Online-Beleidigungen lassen sich je nach Inhalt auch als üble Nachrede oder Verleumdung einstufen, wenn falsche Tatsachen über eine Person verbreitet werden. Wiederholte oder systematische Angriffe („Cybermobbing“) können zu einer höheren Strafe führen, weil die Tat als besonders hartnäckig gilt. Betroffene haben zudem die Möglichkeit, neben einer Strafanzeige auch zivilrechtlich vorzugehen – etwa mit Unterlassungs- und Löschungsansprüchen oder Schmerzensgeldforderungen.

Um eine online erfolgte Beleidung zur Anzeige bringen zu können, ist eine gute Beweissicherung wichtig:
- Machen Sie vollständige Screenshots vom Tatbestand mit sichtbarer URL, Datum und Uhrzeit.
- Speichern Sie Chatverläufe, notieren Sie Zeugen. Solche Beweise sind in Online-Beleidigungsfällen oft entscheidend.
- Melden Sie beleidigende Beiträge über die Meldefunktion der jeweiligen Plattform. Das hilft, den Inhalt offline zu bekommen. Parallel können Sie strafrechtlich Anzeige erstatten.
- Gemeinnützige Beratungs- oder Hilfsstellen wie HateAid unterstützen Sie ggf. bei der Dokumentation, rechtlichen Einschätzung und manchmal auch bei der Finanzierung von Verfahren.
- Bei anonymen Accounts können Ermittlungsbehörden versuchen, den Betreiber technisch zurückzuverfolgen. Das ist möglich, aber nicht immer erfolgreich und kann dauern.
Anzeige wegen Verleumdung – das ist der Unterschied
Die Begriffe Beleidigung und Verleumdung gehören zwar zusammen, sind aber unterschiedlich definiert. Während eine Beleidigung ehrverletzende Werturteile oder Beschimpfungen umfasst, definiert sich eine Verleumdung nach § 187 StGB durch falsche Tatsachenbehauptungen, die über eine Person gegenüber Dritten verbreitet werden. Der Täter weiß oder nimmt billigend in Kauf, dass die Behauptung unwahr ist. Verleumdung ist damit schwerwiegender, weil die Reputation gezielt durch Lügen geschädigt wird.
Eine Zwischenform ist die üble Nachrede (§ 186 StGB). Hier wird eine Tatsachenbehauptung aufgestellt, deren Wahrheitsgehalt nicht beweisbar ist.
Wenn Sie also nicht „nur“ beschimpft, sondern mit falschen Tatsachen schlechtgemacht werden, dann ist eine Anzeige wegen Verleumdung der richtige Weg, um sich zu wehren.
Sie wurden beleidigt – wie wehren Sie sich sinnvoll?
Eine Beleidigung kann verletzend sein – und manchmal ist es wichtig, sich dagegen zu wehren. Ob im Alltag, im Straßenverkehr oder im Internet: Sie haben rechtliche Möglichkeiten, um sich zu schützen und den Vorfall zu verfolgen. Dabei ist es sinnvoll, Schritt für Schritt vorzugehen und vorab zu prüfen, ob sich der Aufwand wirklich lohnt. Denn im Falle einer Bagatelle kann eine Anzeige mehr Ärger als Nutzen bringen.
- Abwägen: Bevor Sie eine Anzeige stellen, fragen Sie sich: Wie schwer war die Beleidigung? Gibt es Beweise? Wurden Sie öffentlich bloßgestellt oder war es eine private Beleidigung?
- Relevanz: Gibt es ein öffentliches Interesse? Bei Straftaten im Straßenverkehr oder bei massiver Online-Verbreitung ist da oft der Fall.
- Beweise sichern: Dokumentieren Sie möglichst lückenlos den Sachverhalt und notieren Sie Namen und Kontaktdaten von Zeugen.
- Anzeigen: Zeigen Sie die Beleidigung bei der Polizei an oder reichen Sie einen Strafantrag ein. Beachten Sie die Form und die Frist von drei Monaten.
- Ermittlungsverfahren abwarten: Lassen Sie die Polizei ihre Arbeit tun, sie nimmt Ihre Aussage auf, prüft die Beweise und befragt Zeugen und den Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob das Verfahren eingestellt wird, ein Strafbefehl ergeht oder es zur Anklage kommt.
- Privatklage: Bei einer Verfahrenseinstellung steht Ihnen trotzdem noch der Weg offen, mithilfe eines Anwalts privat Klage zu erheben.

Sie haben eine Anzeige wegen Beleidigung erhalten – das ist zu tun
Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft kann stark verunsichern, wenn es um den Vorwurf der Beleidigung geht. Jetzt gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren, Ihre Rechte zu kennen und keine vorschnellen Aussagen zu machen.
Mit einem klaren Plan können Sie unnötige Risiken vermeiden und besser einschätzen, welche Schritte wirklich notwendig sind. Wichtig: Ignorieren Sie die Anzeige nicht! In manchen Fällen kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen, ohne Sie erneut anzuhören. Dann bliebe Ihnen nur noch der Einspruch als Mittel.
So gehen Sie am besten vor, wenn Sie wegen Beleidung angezeigt wurden:
- Beziehen Sie Stellung oder nehmen Sie Ihr Recht zu schweigen Sie müssen sich nicht selbst belasten. Überlegen Sie gut, ob und wie Sie aussagen.
- Schalten Sie einen Anwalt ein. Ein Strafverteidiger kann prüfen, ob die Anzeige Aussicht auf Erfolg hat, ob Verfahrenseinstellungen möglich sind oder ob ein Einspruch gegen einen Strafbefehl ratsam ist.
- Überlegen Sie, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist. In vielen Fällen lässt sich durch eine Entschuldigung, einen Widerruf oder Vergleich eine Eskalation vermeiden – das kann für beide Seiten die beste Lösung sein.
- Haben Sie einen Strafbefehl erhalten, können Sie dagegen Einspruch einlegen, es kommt dann zur Gerichtsverhandlung. Lassen Sie Fristen und Formvorgaben von Ihrem Anwalt prüfen.
Anzeige wegen Beleidung – handeln Sie überlegt
Eine Anzeige wegen Beleidigung ist ein legitimes Mittel, um Ihre Ehre zu schützen. Bei besonders schweren, wiederholten oder öffentlich wirksamen Angriffen sollten Sie es in Anspruch nehmen. Wägen Sie aber realistisch zwischen Aufwand und Nutzen ab – Verfahren können sich hinziehen und auch die Beweissicherung ist nicht immer einfach. Bei Online-Fällen sollten Sie schnell handeln, bevor digitale Spuren womöglich verwischt werden. Sind Sie dagegen von einer Anzeige betroffen, ist rechtlicher Beistand unumgänglich. Nur so können Sie sich gegen schwerwiegende Anschuldigungen angemessen verteidigen.
Rund um Grundstücke gibt es oft Streitigkeiten und im Eifer des Wortgefechts beispielsweise mit dem Nachbarn kann es zu Beleidigungen kommen. Daneben kann Sie eine vernachlässigte Verkehrssicherungspflicht in die Bredouille bringen – lesen Sie unseren Artikel und beugen Sie vor! Sie haben sich der groben Fahrlässigkeit schuldig gemacht? Auch in diesem Fall ist ein überlegtes Handeln wichtig.
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