Erbe ausschlagen – so gehen Sie am besten vor

Frau lehnt die Annahme von Dokumenten ab

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Wenn ein Erbe Schulden und Kosten statt Vermögen in Aussicht stellt, kann eine Erbausschlagung die Lösung sein. Dabei sind viele Formalitäten, Fristen und Verpflichtungen zu beachten. Wir erklären Schritt für Schritt, wie Sie ein Erbe ablehnen und in welchen Fällen es sinnvoll ist, ein Erbe auszuschlagen.

Erbe ausschlagen: Was bedeutet das genau?

Wenn ein Mensch stirbt, tritt der Erbfall ein und sein Vermögen geht auf seine Erben über. Geregelt ist diese sogenannte Gesamtrechtsnachfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 1922. In den Folgeparagrafen wird definiert, wer die Erben sind und welche Anteile sie erhalten.

In § 1942 ist das Ausschlagen des Erbes geregelt. Die genauen Bestimmungen folgen in den weiteren Paragrafen. Wenn Sie eine Erbschaft ausschlagen, bedeutet dies juristisch umständlich, dass Sie rückwirkend nie Erbe geworden sind. Sie verzichten in diesem Fall auf alle Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen (des Erblassers). Das geht allerdings nur als Gesamtpaket: Es ist also nicht möglich, das Bankguthaben zu nehmen und die Schulden abzulehnen.

Ausschlagen des Erbes – wann ist das sinnvoll?

Der wichtigste Grund für das Ausschlagen des Erbes ist die Verschuldung des Erblassers. Denn laufende Kredite, Steuerschulden, unbezahlte Rechnungen, Bürgschaften, Leasingverträge und andere Verbindlichkeiten gehen vollständig auf die Erben über. Übersteigen diese Kosten und Schulden das Erbvermögen, sodass Sie als Erbe finanziell stark belastet werden, ist das Ausschlagen einer Erbschaft sinnvoll.

Es gibt aber noch weitere Gründe, das Erbe auszuschlagen. Wer zum Beispiel ein schlechtes Verhältnis zum Erblasser hatte, möchte das Erbe vielleicht aus persönlichen Gründen ausschlagen. Das sollte aber wohlüberlegt sein.

Vorschnell sollten Sie ein Erbe jedoch nicht ablehnen. Vor allem dann nicht, wenn Sie gar nicht genau wissen, wie hoch der Nachlass ist. Vermutungen sind nie eine gute Basis für eine Entscheidung. Im Fall eines ungewissen Erbes sollten Sie sich zügig einen Überblick über die Finanzen des Verstorbenen verschaffen – denn als gesetzliche Frist für die Ausschlagung des Erbes gelten lediglich sechs Wochen.

Erbe ausschlagen oder annehmen? Erbe prüfen oder prüfen lassen

Um das Erbe zu prüfen, müssen Sie Kontostände, Verträge, Rechnungen, Fahrzeuge, Steuerunterlagen, Grundbesitz und andere Werte wie Schmuck oder Kunstgegenstände sichten. Das bedeutet, Aktenordner zu wälzen oder digitale Dokumente einzusehen.

Die Prüfung zum Immobilienbesitz läuft über den Grundbuchauszug, diesen erhalten Sie beim Grundbuchamt. Einsicht in offene Rechnungen oder Schulden entnehmen Sie dem Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht. Das alles kostet viel Zeit und Geld.

Eine Lösung, wenn Sie sich nicht selbst darum kümmern möchten, ist die Nachlassprüfung durch einen Anwalt oder Notar.

Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen:

  • Grundbuchauszug: 10 bis 20 Euro
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis: 4,50 Euro
  • Erstberatung Anwalt: maximal 190 Euro netto (gesetzlicher Höchstsatz)
  • Notarielles Nachlassverzeichnis: abhängig vom Nachlasswert mehrere hundert bis tausend Euro

Paar prüft Unterlagen und berechnet Kosten
Prüfen Sie das Erbe auf Herz und Nieren, bevor Sie eine Entscheidung treffen

Was passiert, wenn man das Erbe ausgeschlagen hat?

Nach einer Erbausschlagung werden Sie so behandelt, als hätten Sie in der Reihenfolge der Erben nie existiert. An Ihre Stelle rückt einfach der nächste: Haben Sie Kinder, geht das Erbe auf sie über. Sind diese minderjährig, müssen Sie das Erbe für sie ausschlagen. Sind die Kinder volljährig, müssen sie sich selbst darum kümmern.

Hat der Verstorbene ein Testament gemacht hat, erhält der darin bestimmt Ersatzerbe den Nachlass.

Schlagen alle infrage kommenden Personen das Erbe aus, geht der Nachlass auf den Staat über. Dieser kann die Erbschaft nicht ablehnen und muss dann auch für die Verbindlichkeiten aufkommen – aber nur mit dem Vermögen aus dem Nachlass. Sind die Schulden höher, zahlt der Staat nicht. Gläubiger gehen dann leer aus.

Wichtig: Sie verlieren mit dem Ausschlagen des Erbes sämtliche Rechte am Nachlass, auch Ihren Pflichtteilsanspruch. Das heißt, wenn Sie bereits Gegenstände aus dem Nachlass wie beispielsweise eine wertvolle Vase an sich genommen, müssen Sie diese zurückgeben.

Erbe ausschlagen: Reihenfolge und Schritte – so geht’s

Wer das Erbe ausschlagen möchte, sollte schrittweise vorgehen, um alles form- und fristgereicht zu erledigen:

  1. Erbfolge prüfen: Sind Sie in der gesetzlichen Erbfolge tatsächlich dran oder gibt es dem Amtsgericht unbekannte Personen, die vor Ihnen stehen? Und wer kommt nach Ihnen, wenn Sie das Erbe ablehnen?
  2. Frist für die Ausschlagung des Erbes einhalten: Die Frist beträgt nur 6 Wochen. Ausschlaggebend ist der Eingang Ihrer Erklärung beim Amtsgericht, nicht das Absendedatum!
  3. Nachlass prüfen: Fertigen Sie eine detaillierte Aufstellung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten an.
  4. Erbausschlagung offiziell erklären: Das geht persönlich beim Amtsgericht an Ihrem oder am Wohnort des Erblassers. Alternativ gehen Sie zu einem Notar und lassen die Erklärung dort beglaubigen.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Erbausschlagung

Für eine Erbausschlagung brauchen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde des Erblassers, sofern Sie diese besitzen
  • Testament oder Erbvertrag, falls vorliegend
  • Personalien der Personen, die nach Ihrer Ausschlagung nachrücken (Kinder, Geschwister etc.)
  • Geburtsurkunde(n) Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder, wenn diese minderjährig sind und Sie das Erbe für sie ausschlage möchten
  • Falls Sie sich vertreten lassen: öffentlich beglaubigte Vollmacht

 

Erbe ausschlagen: Welche Frist gilt?

Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von einer Erbschaft erfahren haben, bleiben Ihnen für die Ausschlagung nur sechs Wochen Zeit. In der gesetzlichen Erbfolge beginnt die Frist im Normalfall, wenn Sie vom Tod des Erblassers erfahren.

Werden Sie testamentarisch oder durch einen Erbvertrag eingesetzt, ist die Bekanntgabe durch das Nachlassgericht der Stichtag. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Lediglich wenn der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland hatte oder Sie sich dort aufhalten, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

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Auch ein schönes Haus kann überschuldet zur Last werden

Was ist, wenn ich die Frist zur Erbausschlagung nicht einhalte?

Wenn Sie die Frist zur Ausschlagung des Erbes nicht einhalten, gilt die Erbschaft automatisch als angenommen. Sie erben Vermögen, aber auch etwaige Verbindlichkeiten. Für Nachlassschulden haften Sie mit Ihrem eigenen Vermögen.

Eine Anfechtung der Erbschaft ist nur möglich, wenn Sie glaubhaft nachweisen können, dass Sie einem Irrtum unterlagen oder bedroht worden sind. Ein rechtlich anerkannter Irrtum wäre beispielsweise, wenn Sie dachten, dass ein geerbtes Haus komplett schuldenfrei ist (Eigenschaftsirrtum). Oder wenn Sie das Erbe eigentlich ausschlagen wollen, aber beim Amt versehentlich ein Kreuz an der falschen Stelle gemacht haben (Erklärungsirrtum).

Auch die Anfechtung muss innerhalb von sechs Wochen bzw. sechs Monaten erfolgen, nachdem Sie von dem Anfechtungsgrund erfahren haben. Lassen Sie sich dabei unbedingt rechtlich beraten.

Welche Kosten kommen auf Sie zu, wenn Sie das Erbe ausschlagen?

Eine Erbausschlagung verursacht Kosten, selbst wenn Sie in der Reihenfolge beim Ausschlagen des Erbes ganz weit hinten stehen und den oder die Verstorbene kaum kannten. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Wert des Nachlasses abzüglich der Schulden – man spricht hier vom sogenannten Geschäftswert. Folgende Gebühren fallen an:

GeschäftswertGebühr beim Nachlassgericht
0 Euro (überschuldeter Nachlass)30 Euro (Mindestgebühr)
bis 10.000 Euro37,50 Euro
bis 50.000 Euro82,50 Euro
bis 100.000 Euro137 Euro

Beim Notar kommen die Kosten für Auslagen und die Umsatzsteuer hinzu, wenn Sie eine selbst formulierte Erklärung beglaubigen lassen. Entwirft der Notar die Erklärung der Erbausschlagung, erhöhen sich die Kosten auf bis zu etwa 90 Euro.

Erbe ausschlagen – Geschwister und ihre Anteile

Schlagen Sie das Erbe aus und haben keine Kinder, kommen nach der gesetzlichen oder auch testamentarischen Erbfolge Ihre Geschwister zum Zuge. Ihr Erbteil geht dann auf sie über: Bei nur einem Geschwister vollständig, bei mehreren Geschwistern anteilig. Schlagen alle das Erbe aus, ist die nächste Erbenordnung dran, zum Beispiel die Eltern des Verstorbenen. Bei einem überschuldeten Nachlass stimmen Sie sich am besten vor der Erbablehnung mit Ihren Geschwistern ab, sonst kann es zu ungewollten Situationen kommen – etwa, dass die Schulden plötzlich bei Ihren Kindern landen.

Kann ich das Erbe auch nachträglich ausschlagen?

Das nachträgliche Ausschlagen eines Erbes ist nur in wenigen Fällen und nur in Verbindung mit einem Irrtum möglich:

  • Eigenschaftsirrtum: Sie dachten, dass der Nachlass schuldenfrei ist.
  • Erklärungs- oder Inhaltsirrtum: Sie sind noch unsicher, ob Sie das Erbe ausschlagen oder nicht. Da Sie aber bereits Konten löschen oder einen Erbschein beantragen, gelten Sie rechtlich als jemand der das Erbe angenommen hat.
  • Berufungsirrtum: Sie nehmen die Erbschaft an, weil Sie in der Erbfolge an der Reihe sind, später erfahren Sie, dass ein Testament existiert und die Erbschaft an komplizierte Bedingungen gebunden ist.
  • Irrtum über den Lauf der Ausschlagungsfrist: Sie irren beispielsweise über das Datum, an dem die Frist zu laufen beginnt.


Sobald Sie sich über einen dieser Irrtümer bewusst werden, läuft eine sechswöchige Anfechtungsfrist, innerhalb der Sie die Annahme des Erbes beim Notar oder Amtsgericht anfechten können und zudem glaubhaft nachweisen müssen, dass Sie dem jeweiligen Irrtum unterlagen.

Auch wenn Sie jemand erpresst hat, das Erbe anzunehmen, ist eine Anfechtung innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes möglich.

Nachlassinsolvenz – Alternative zur Erbausschlagung

Wer ein Erbe angenommen hat und nachträglich eine Überschuldung feststellt, kann eine Nachlassinsolvenz veranlassen. Grundsätzlich haften die Erben ansonsten mit ihrem Privatvermögen für sämtliche Schulden.

Den Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens müssen Sie unverzüglich beim zuständigen Insolvenzgericht stellen, sobald Sie von der Überschuldung erfahren oder sich diese nach einer Prüfung bewahrheitet.

Im Vergleich zur Erbausschlagung bleiben Sie bei der Nachlassinsolvenz trotzdem Erbe. Das kann dann von Vorteil sein, wenn eine Überschuldung droht, aber nach Tilgung aller offenen Zahlungen im Rahmen der Nachlassinsolvenz plötzlich doch noch Vermögen übrig ist.

Der Privat-Rechtsschutz hilft wenn es ums Erbe geht

Eine anwaltliche Erstberatung kann sehr hilfreich sein, wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten. Die private Rechtsschutzversicherung der ÖRAG übernimmt die Kosten bei Konsultationen rund ums Erbrecht für Sie. So können Sie gut informiert eine Entscheidung pro oder contra Erbe treffen.

Der Privat-Rechtsschutz hilft wenn es ums Erbe geht

Eine anwaltliche Erstberatung kann sehr hilfreich sein, wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten. Die private Rechtsschutzversicherung der ÖRAG übernimmt die Kosten bei Konsultationen rund ums Erbrecht für Sie. So können Sie gut informiert eine Entscheidung pro oder contra Erbe treffen.

Erbe ausschlagen und Beerdigungskosten – wer zahlt?

Grundsätzlich gilt: Nach § 1968 BGB muss der Erbe die Kosten für die Bestattung tragen. Schlagen Sie das Erbe aus, gilt das nicht mehr, was juristisch bedeutet, dass Sie keine Bestattungskosten zahlen müssen.

Unabhängig vom Erbrecht gibt es aber die Bestattungspflicht nach dem jeweiligen Landesbestattungsrecht der Bundesländer. Demzufolge ist es rechtlich zulässig, dass Verwandte des Verstorbenen für die Bestattungskosten herangezogen werden. Es kann also sein, dass Sie trotz Erbausschlagung irgendwann eine Rechnung über die Beerdigungskosten erhalten. In diesem Fall hat die Kommune die Bestattung organisiert und verlangt berechtigterweise die Erstattung der Kosten von Ihnen.

Wer die Kosten nicht tragen kann, kann beim Sozialamt einen Antrag auf Sozialbestattung stellen.

Das Erbe ausschlagen will gut überlegt sein

Erfahren Sie überraschend von einem Erbfall, sollten Sie nichts überstürzen und sich erst einmal umfassend informieren, bevor Sie das Erbe ausschlagen oder annehmen. Hierfür sollten Sie den Nachlass prüfen.

Sind Sie sich sicher, dass Sie die Erbschaft ausschlagen möchten, sollten Sie nicht lange warten: Die Frist beträgt nur sechs Wochen, bis dahin muss Ihre beglaubigte Erklärung dem zuständigen Amtsgericht vorliegen.

Für ein Erbe kassiert der Staat Erbschaftssteuer – lesen Sie, wie hoch sie für wen ist. Umfasst der Nachlass Immobilien, können Sie mit einer Schenkung zu Lebzeiten Steuern sparen. Wir erklären, wie das mit Nießbrauch funktioniert.

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Titelbild: stock.adobe.com/Daenin, Bild 2: stock.adobe.com/Liubomir, Bild 3: stock.adobe.com/slavun

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Natalie Heß
Seit fünf Jahren ist Natalie als Content-Managerin bei der BavariaDirekt tätig und hat unser Magazin ins Leben gerufen. Nach ihrer Elternzeit widmet sie sich nun dem Thema Customer Experience auf unserer Webseite. Welche Fragen und Wünsche haben unsere Kunden? Diese möchte sie in ihren Artikeln beantworten und erfüllen. In ihrer Freizeit macht sie gerne Yoga und liebt gutes Essen – auswärts wie daheim beim Kochen.

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