Sie planen den Schritt in die Selbstständigkeit und brauchen finanzielle Unterstützung? Dann kann der Gründungszuschuss bzw. Existenzgründerzuschuss als staatliche Förderung eine Option sein. Lesen Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie hoch die Zahlungen sind und wie Sie beim Arbeitsamt den Gründungszuschuss beantragen.
(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)
Gründungszuschuss – was ist das?
Der Gründungszuschuss, auch Existenzgründerzuschuss genannt, ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit zur Unterstützung von Arbeitslosen, die sich hauptberuflich selbstständig machen möchten. Ziel ist es, den Lebensunterhalt in der Anfangsphase zu sichern, wenn noch keine oder nur geringe Einkünfte erzielt werden. Zudem soll der Gründerzuschuss die soziale Absicherung (Krankenversicherung, Altersvorsorge etc.) erleichtern. Der Zuschuss ist in der Regel steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden.
Ob das Arbeitsamt den Gründerzuschuss bewilligt, hängt von einer Prüfung ab. Wichtig ist hierbei, dass die Pläne für die Existenzgründung nachvollziehbar und natürlich wirtschaftlich vielversprechend sind. In der Praxis müssen Sie neben einem Businessplan auch eine fachkundige Stellungnahme Dritter vorlegen. Durch eine realistische Planung sollen Fehlinvestitionen vermieden werden.
Der Gründungszuschuss wurde 2006 geschaffen, um verschiedene frühere Förderformen wie z. B. die „Ich-AG“ zu bündeln und transparenter zu gestalten. Mit den Reformen 2011/2012 wurden Anspruchsregeln und Förderdauer verschärft, wodurch die Bewilligungszahlen sanken.
Heute hängt die Bewilligung des Existenzgründerzuschusses stark vom Einzelfall ab – die Agentur prüft Anträge intensiver, weshalb eine frühzeitige Abstimmung mit den Mitarbeitern der Arbeitsagentur ratsam ist.
Was sind die Vorteile des Gründerzuschusses?
Der Zuschuss zur Existenzgründung bietet viele Vorteile und kann für den Erfolg einer geplanten Selbständigkeit entscheidend sein:
- In der ersten Förderphase ersetzt der Gründungszuschuss das zuletzt monatlich bezogene Arbeitslosengeld I (ALG I) und umfasst zusätzlich eine Pauschale für die soziale Absicherung. So haben Sie in der schwierigen Startphase eine finanzielle Grundsicherung.
- Die monatliche Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300 Euro ist explizit dafür gedacht, Kranken-, Pflege- und ggf. Rentenbeiträge zu decken.
- Anders als einen Kredit müssen Sie den Gründungszuschuss in der Regel nicht zurückzahlen, sofern er rechtmäßig bewilligt wurde. Das reduziert das finanzielle Risiko enorm.
- Die Förderung verschafft Ihnen Zeit, den Markt zu testen und Kunden zu gewinnen. Da Sie nicht sofort Ihre privaten Ersparnisse verbrauchen müssen, verbessert der Gründungszuschuss die Perspektive für einen langfristigen Geschäftserfolg.

Voraussetzungen für einen Antrag auf Gründerzuschuss
Ein Anspruch auf ALG I und ein tragfähiges Geschäftskonzept sind die zentralen Voraussetzungen für eine Bewilligung des Gründungszuschusses. Prüfen Sie diese und folgende weitere Bedingungen rechtzeitig vor dem Start in die Selbständigkeit, damit Sie keine wichtigen Fristen versäumen:
- Sie müssen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und am Tag der Antragstellung in der Regel noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen haben. Diese Bedingung ist eine der häufigsten Ablehnungsgründe, wenn sie nicht erfüllt ist. Eine Ausnahme gilt ggf. für Menschen mit Behinderungen.
- Es gibt keine Mindestdauer der Arbeitslosigkeit bei Antragstellung: Ein Tag Arbeitslosigkeit genügt bereits, um den Antrag zu stellen.
- Es dürfen keine Sperrzeiten oder andere Gründe (sogenannte Ruhenstatbestände) nach den §§ 156 bis 159 SGB III wie z.B. Krankengeld vorliegen.
- Wenn Sie bereits innerhalb der letzten 24 Monate eine Förderung erhalten haben, ist eine erneute Förderung im Normalfall ausgeschlossen.
- Die geplante Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden und geeignet sein, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Nebentätigkeiten genügen nicht.
- Sie müssen die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten Fehlen nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit notwendige fachliche und/oder persönliche Voraussetzungen, kann die Teilnahme an Eignungs- oder Vorbereitungsmaßnahmen verlangt werden.
- Sie benötigen eine nachvollziehbare Geschäftsplanung mit Kapitalbedarfsplan, Finanz- und Ertragsvorschau – diese Unterlagen sind Prüfgrundlage für die Agentur und sollten sorgfältig ausgearbeitet sein.
- Eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK, Handwerkskammer, Steuerberater) zur Tragfähigkeit ist in der Regel erforderlich. Die Stellungnahme darf meist nicht älter als drei Monate sein und muss bestimmte Kriterien erfüllen.
Gründungszuschuss abgelehnt? Der Rechtsschutz hilft.
Hat die Bundesagentur für Arbeit Ihren Antrag auf Existenzgründungszuschuss abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen – und gegebenenfalls Rechtsmittel anwenden. Die Rechtsschutzversicherung der BavariaDirekt steht Ihnen zur Seite. Ein Fachanwalt berät und vertritt sie, so dass Sie zu einem berechtigten Gründungszuschuss kommen.
Gründungszuschuss abgelehnt? Der Rechtsschutz hilft.
Hat die Bundesagentur für Arbeit Ihren Antrag auf Existenzgründungszuschuss abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen – und gegebenenfalls Rechtsmittel anwenden. Die Rechtsschutzversicherung der BavariaDirekt steht Ihnen zur Seite. Ein Fachanwalt berät und vertritt sie, so dass Sie zu einem berechtigten Gründungszuschuss kommen.
Wie hoch ist der Existenzgründerzuschuss?
Die Förderung ist in zwei Phasen geteilt, weil die Anfangszeit einer Gründung besonders risikoreich ist. Anfangs werden Sie stärker abgesichert, später konzentriert sich die Leistung auf Ihre soziale Absicherung. Mit folgender Höhe können Sie beim Gründungszuschuss kalkulieren:
- Phase 1 (erste 6 Monate): Sie erhalten in der Regel das zuletzt bezogene ALG I in individueller Höhe plus zusätzlich 300 Euro monatlich als Pauschale zur sozialen Absicherung. Das heißt: Ihr tatsächlicher monatlicher Betrag kann je nach vorherigem ALG I variieren, die Pauschale ist jedoch standardisiert.
- Phase 2 (Verlängerung bis zu 9 Monate): Nach den ersten sechs Monaten kann auf Antrag eine Verlängerung um bis zu neun Monate mit einer reinen Pauschale von 300 Euro monatlich gewährt werden — allerdings nur, wenn die Arbeitsagentur die Hauptberuflichkeit und die Tragfähigkeit weiterhin anerkennt. Auch die Verlängerung ist eine Ermessensentscheidung.
Die Auszahlung startet nach der Bewilligung. Für einen nahtlosen Übergang sollten Sie ALG-I-Anspruch und Antragstellung so koordinieren, dass die Bewilligung vor Aufnahme der Selbstständigkeit geklärt ist. Bearbeitungszeiten können regional variieren und liegen häufig bei einigen Wochen.
Antrag auf Gründungszuschuss stellen – wo und wie?
Vereinbaren Sie vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch bei einer fachkundigen Existenzgründungsberatung, etwa bei der nächstliegenden Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer: So können Sie die Erfolgsaussichten klären, bevor Sie womöglich unnötig Zeit und Geld in den Antrag investieren.
Den Antrag auf Gründerzuschuss selbst stellen Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Arbeitsamt. Bei dem persönlichen Termin erhalten Sie das Antragsformular auf Gründungszuschuss und zusätzliche Dokumente. Alles weitere lässt sich auch online erledigen, sofern Sie ein persönliches Profil bei der Agentur eingerichtet haben. Im Merkblatt „Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung“ finden Sie viele nützliche Tipps zum Prozedere.

Welche Unterlagen sind für den Antrag nötig?
Eine vollständige Unterlagenmappe erhöht Ihre Chancen auf eine schnelle Bewilligung –bereiten Sie also möglichst alles strukturiert vor. Bereiten Sie die Dokumente so auf, dass die Arbeitsagentur die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer Idee ohne Rückfragen prüfen kann. Typischerweise werden diese Unterlagen verlangt:
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular
- der aktuelle Bewilligungsbescheid über das ALG I (inkl. Restanspruch)
- ein Businessplan,
- Kurzkonzept mit Geschäftsmodell Zielgruppe, Marketing- und Vertriebskonzept
- ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan (Investitionen, laufende Kosten, Liquiditätsplanung)
- eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für mindestens 12 Monate
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- offizielle Stellungnahme (IHK/HWK/Steuerberater/Bank) zur Tragfähigkeit – oft auf einem von der Agentur bereitgestellten Vordruck
Haben Sie alles beisammen, laden Sie die Dokumente idealerweise in Ihr Online-Profil bei der Bundesagentur für Arbeit hoch – so wird der Antrag am schnellsten bearbeitet. Sie können ihn aber auch per Post einschicken oder persönlich abgeben.
Ablauf nach Antragstellung auf Gründungszuschuss
Nachdem Sie Ihren Antrag auf Gründerzuschuss eingereicht haben, wird er vom Arbeitsamt auf Herz und Nieren geprüft. Der Ablauf ist wie folgt:
- Eingangsbestätigung und Vorprüfung: Die Dienststelle prüft, ob alle Pflichtunterlagen vorliegen.
- Wirtschaftliche Prüfung: Ihr Businessplan, die Finanzplanung und die fachkundige Stellungnahme werden unter die Lupe genommen. Gegebenenfalls kommen Rückfragen oder Sie müssen weitere Unterlagen einreichen.
- Bescheid: Sie erhalten schriftlich den Bewilligungsbescheid über den Gründungszuschuss oder eine Ablehnung mit Begründung. Bei Ablehnung lohnt sich gegebenenfalls ein Widerspruch mit ergänzenden Unterlagen.
- Auszahlung und Nachweise: Bei einer Bewilligung beginnt die Auszahlung gemäß Phase 1; für die Verlängerung (Phase 2) müssen Sie rechtzeitig den Folgeantrag stellen und Nachweise über die hauptberufliche Tätigkeit vorlegen. Am besten reichen Sie den Antrag 6 bis 8 Wochen vor Ablauf von Phase 1 ein.

6 Tipps und Hinweise zum Existenzgründungszuschuss
- Suchen Sie das Gespräch bei der Agentur so früh wie möglich: So lassen sich Erfolgsaussichten und Formalitäten rechtzeitig klären.
- Ein klar strukturierter, plausibler Businessplan mit realistischer Liquiditätsplanung ist oft der entscheidende Faktor. Nutzen Sie Vorlagen, etwa von Gründerplattformen, und lassen Sie den Plan von Freunden oder jemandem der sich auskennt gegenlesen.
- Wählen Sie eine kompetente Stelle (IHK/HWK oder erfahrener Steuerberater) für die fachkundige Stellungnahme – das stärkt den Antrag erheblich.
- Kalkulieren Sie konservativ: Monate mit geringen Einnahmen sind normal. Planen Sie Rücklagen ein.
- Nutzen Sie ergänzende Fördermöglichkeiten: Neben dem Zuschuss zur Existenzgründung der Agentur gibt es regionale Programme, Mikrokredite und Beratungszuschüsse, die Ihre Finanzierung ergänzen können.
- Halten Sie Einnahmen/Ausgaben von Anfang an sauber fest, das ist entscheidend für erfolgreiche Verlängerungsanträge und bei amtlichen Prüfungen.
Gründungszuschuss – Ihr Start in die Existenzgründung
Der Gründungszuschuss ist eine sinnvolle staatliche Unterstützung, wenn Sie einen ALG-I-Anspruch haben und den Weg in die hauptberufliche Selbstständigkeit wagen möchten. Mit einem fundierten Businessplan, einer fachkundigen Stellungnahme und frühzeitiger Abstimmung mit dem Arbeitsamt verbessern Sie Ihre Chancen auf eine Bewilligung des Gründerzuschusses deutlich. Nutzen Sie die finanzielle Entlastung als Startvorteil, aber planen Sie Ihre Finanzierung und Ihr Wachstum realistisch, damit die Gründung langfristig trägt.
Sie sind unsicher, welche Absicherungen für Ihre Selbstständigkeit wirklich wichtig sind? In unserem Artikel Wichtige Versicherungen für Selbstständige erfahren Sie, welche Policen Gründer unbedingt im Blick haben sollten.
Auch steuerlich können Versicherungen interessant sein: Wir erklären, welche Versicherung man von der Steuer absetzen kann und wie Sie Ihr Budget dadurch entlasten.
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