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E-Scooter-Versicherung

Die BavariaDirekt E-Scooter Versicherung für lautlose und ökologische Mobilität.

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Deutschlands fairste E-Scooter-Versicherung:
Versichern Sie Ihren E-Scooter bei der BavariaDirekt!

Weniger Autoverkehr auf Deutschlands Straßen, dafür lautloser, ökologischer und leichter Fahrspaß: Der E-Scooter macht es möglich.

E-Scooter erobern seit Sommer 2019 Deutschlands Straßen. Wir haben verschiedene E-Scooter getestet und festgestellt: Das Fahren macht verdammt viel FUN! Aber abgesehen von dem Fahrspaß sind  E-Scooter laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (ekFV) versicherungspflichtig.  Deswegen bieten wir die  passende Versicherung "FUN" für Ihren E-Scooter an  – und das für einen günstigen  Preis  ab 60 Euro für ein gesamtes Jahr. 

Neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung für den E-Scooter sind in unserer FUN auch Diebstahl-Schutz und viele weitere Leistungen inklusive. Berechnen Sie jetzt Ihr  Angebot  ganz unkompliziert online und wir schicken Ihnen die Versicherungsplakette zu. Nachdem Sie diese am E-Scooter angebracht haben, heißt es: 1,2,3 FUN! 

E-Scooter-Versicherung: Rechtliches auf einen Blick

Versicherungsplakette notwendig? Ja!

Alter: Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

Maximale Geschwindigkeit: Die Höchstgeschwindigkeit darf maximal 20km/h betragen.

Führerschein notwendig? Nein, zum Fahren eines Escooters ist kein Führerschein notwendig.

Helmpflicht? Nein, das Tragen eines Helms ist nicht verpflichtend. Dennoch wird es empfohlen.

Andere Bestandteile einer Kfz-Versicherung wie eine Teilkasko, eine Vollkasko oder ein Schutzbrief sind freiwillige Leistungen, die Sie je nach persönlichem Bedarf hinzubuchen oder abwählen können. Damit Sie wissen, für was Sie sich entscheiden sollen, stellen wir Ihnen die wichtigsten Leistungen im Folgenden vor:

  • Versicherungsplakette:  Für das Fahren eines E-Scooters ist eine Versicherungsplakette Pflicht. Diese erhalten Sie ganz unkompliziert von uns, sodass der Fahrspaß schon bald beginnen kann. 
  • Haftpflichtversicherung:  Werden Dritte von Ihnen beim Fahren geschädigt, kümmern wir uns um den entstandenen Schaden, übernehmen die Kosten für berechtigte Ansprüche und wehren unberechtigte Forderungen Dritter ab. 
  • Diebstahl-Schutz:  Wird der E-Scooter gestohlen, erhalten Sie von uns 50 Prozent des Original-Kaufpreises zurück. 
  • Steh-auf-Leistung:  Beim Fahren verletzt? Dann bekommen Sie bei Einreichung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und einem Attest 100 Euro pro Woche als Entschädigung von uns! 
  • FUNNY-Box:  Und da Sie bei Arbeitsunfähigkeit Ihren E-Scooter nicht nutzen können, erhalten Sie von uns einen 10 Euro Genesungs-Gutschein für Ihren Zeitvertreib. 

  • Was genau ist ein E-Scooter? Ein E-Scooter ist ein elektrischer Tretroller, der eine Gesamtbreite von 700 mm, eine Gesamthöhe von 1400 mm und eine Gesamtlänge von 2000 mm nicht überschreitet.
  • Wer darf einen E-Scooter fahren? Personen ab 14 Jahren dürfen einen E-Scooter führen. 
  • Wo darf gefahren werden?   Der Bundesrat hat beschlossen, dass Geh- und Fußwege für E-Scooter "Tabu" sind. E-Scooter dürfen maximal 20km/h inner- und außerorts auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren. Wenn es diese nicht gibt, darf auch die Fahrbahn genutzt werden. Geparkt werden die Elektro-Tretroller wie Fahrräder.
  • Kfz-Haftpflichtversicherung:  Die Altersberechtigung zeigt: Ein Führerschein wird zum Fahren eines E-Scooters nicht benötigt. Unabhängig vom Alter ist jedoch eine Versicherungsplakette Pflicht. Dadurch wird nachgewiesen, dass für den E-Scooter eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Versicherungsplakette ist unter der Schlussleuchte an der Rückseite des Fahrzeugs anzubringen. Eine Helmpflicht gibt es nicht. Wir empfehlen dennoch das Tragen eines Helmes.

Häufige Fragen zur Escooter-Versicherung

Schäden durch E-Scooter sind nicht über eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass hierfür eine eigene E-Scooter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. da der Fahrer keine eigene Kraft zur Fortbewegung aufwenden muss. Somit werden E-Scooter als Kraftfahrzeuge kategorisiert.

Da E-Scooter versicherungspflichtig sind, ist eine Versicherungsplakette als Nachweis notwendig. Die Versicherungsplakette wird als Aufkleber ausgestellt und muss an der Rückseite unter der Schlussleuchte des E-Scooters angebracht werden. Der untere Plakettenrand muss mindestens fünf Zentimeter über der Fahrbahn enden.

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.

Radwege und Radfahrstreifen können von E-Scootern befahren werden. Wenn keine vorhanden sind, muss auf die Straße ausgewichen werden. Der Gehweg ist für E-Scooter ausgeschlossen. Es muss die Fahrradampel beachtet werden, falls diese nicht vorhanden ist, die Ampel für den Straßenverkehr. Auch wenn der Motor ausgeschaltet ist, darf nur auf den vorgesehenen Vekehrsflächen gefahren werden.

Ab einem Alter von 14 Jahren ist es erlaubt, E-Scooter zu fahren. Daher besteht keine Führerscheinpflicht, ebenso keine Helmpflicht. Es darf keine zweite Person auf dem E-Scooter mitgenommen werden.

Eine Halte- oder Lenkstange und zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen muss jeder E-Scooter zwingend aufweisen. Eine helltönende Klingel sollte für mögliche Gefahrensituationen vorhanden sein, ebenso wie Scheinwerfer, Rückstrahler, Seitenreflektoren und Schlussleuchten.

Sie haben in der E-Scooter-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, soweit die Benutzung des E-Scooters vom Gesetzgeber zugelassen ist. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.

Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, höchstens jedoch 15 Mio. Euro je geschädigte Person.

Ja, ab einem Wert von 500 Euro erstatten wir 50 Prozent des gezahlten Kaufpreises des versicherten E-Scooters, höchstens jedoch 500 Euro. Versichert ist der Verlust Ihres E-Scooters bei Diebstahl, Raub und räuberischer Erpressung.

Beschädigungen jeglicher Art am eigenen E-Scooter sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.

Verletzen Sie sich in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gebrauch des versicherten E-Scooters und führt diese zu einer Arbeits- oder Schulunfähigkeit, erbringen wir Versicherungsleistungen aus der Steh-auf-Leistung und Funny-Box.

Sie sind in Folge des E-Scooter-Gebrauchs oder eines Unfalls in der Arbeits- oder Schulfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung? Bei Vorlage eines Attests sowie einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem niedergelassenen Arzt erhalten Sie von uns 100 Euro je Woche, höchstens jedoch 500 Euro für das Schadenereignis einmal pro Verkehrsjahr.

Erfolgt eine Entschädigungsleistung aus der Steh-auf-Leistung, erhalten Sie zusätzlich einen Genesungs-Gutschein von uns im Wert von 10 Euro je Woche, höchstens 50 Euro für das Schadenereignis einmal pro Verkehrsjahr.

Der Versicherungsvertrag für den E-Scooter endet mit dem Ablauf des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Verkehrsjahr läuft vom 01. März bis Ende Februar des Folgejahres.

Bei Veräußerung Ihres E-Scooters überreichen Sie bitte dem Erwerber Ihren Versicherungsschein und Ihre Versicherungsplakette. Nach den gesetzlichen Bestimmungen geht die Versicherung auf den Erwerber über. Die Veräußerung ist uns unverzüglich zu melden. Will der Erwerber die Versicherung nicht übernehmen, so lassen Sie sich seine Kündigung aushändigen, und reichen Sie diese zusammen mit dem Versicherungsschein und der Versicherungsplakette an uns weiter. Den überschüssigen Beitrag erstatten wir Ihnen zurück.

Fällt der versicherte E-Scooter endgültig weg, steht uns der Beitrag nur bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wagniswegfall Kenntnis erlangen, wenn Sie uns den Versicherungsschein, die Versicherungsplakette des veräußerten E-Scooters und einen entsprechenden Nachweis (z.B. Verschrottungsnachweis) vorlegen. Den überschüssigen Beitrag erstatten wir Ihnen zurück.Die Rücksendepflicht der Versicherungsplakette gilt nicht, wenn eine Entschädigungsleistung nach einem Diebstahl erfolgt.

Die Versicherung wird dadurch nicht berührt und eine Rückerstattung des Beitrags erfolgt nicht.

Voraussetzung ist eine gültige Betriebserlaubnis (ABE) für den E-Scooter sowie das Anbringen der Versicherungsplakette. Die Versicherungsplakette wird als Aufkleber ausgestellt und muss an der Rückseite unter der Schlussleuchte des E-Scooters angebracht werden.

Entweder beim Händler vor Ort oder direkt durch uns. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie den Beitrag gezahlt haben.

Der Akku darf auf keinen Fall in den Hausmüll geworfen werden, da er recycelt wird. In den meisten Fällen können Teile und Akkus an den E-Scooter Hersteller zurückgeschickt werden.

Nein, es besteht lediglich eine Versicherungspflicht für den E-Scooter. Hierfür muss eine gültige Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen.

Der Versicherungsschutz der E-Scooter-Haftpflichtversicherung gilt für Sie, den Eigentümer des E-Scooters sowie für den Fahrer des E-Scooters (mitversicherte Personen).

Bei Vertragsabschluss wird sofort der Versicherungsbeitrag fällig. Diesen können Sie direkt per Kreditkarte oder Paypal entrichten.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an fun@bavariadirekt.de.