



THG-Quote verkaufen und Wunschprämie sichern
Sie sind Besitzer*in eines E-Autos? Melden Sie jetzt Ihr E-Auto an und Sie erhalten eine Cash-Prämie von 250€* (steueroptimiert).
Alles, was Sie tun müssen, ist Ihr Auto hier zu registrieren. Unser Partner uptodate übernimmt die Umwandlung in Bares. Und das Beste daran: Diese Prämie erhalten Sie nicht nur einmalig, sondern jedes Jahr aufs Neue!
In 2 Minuten E-Auto-Prämie sichern: So geht's
1. Melden Sie sich an
Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Daten an und kommen Sie Ihrer Wunschprämie ein Stück näher.
2. Laden Sie Ihren Fahrzeugschein hoch
Nutzen Sie Ihr Smartphone, um ein Foto oder einen PDF-Scan von Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zu machen und hochzuladen.
3. Erhalten Sie Ihre Prämie
Nach der Bearbeitung durch unseren Partner erhalten Sie Ihre Cash-Prämie in Höhe von 250€*.
Häufige Fragen zur THG-Quote
Seit 2015 gibt es die sogenannte Treibhausgas-Minderungsquote (THG). Sie setzt Mineralölunternehmen Ziele zur Einsparung von CO₂-Emissionen. Denn: Der CO₂-Ausstoß in Deutschland muss sinken, damit wir unsere Klimaziele erreichen.
Halter*innen eines batterie-elektrischen Pkw bekommen deshalb seit Anfang 2022 die Möglichkeit, ihre eingesparten Treibhausgasemissionen an Unternehmen zu verkaufen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen. Sie erhalten dafür eine Prämie in Form von "Bargeld" oder auch einem Gutschein.
Seit Anfang 2022 dürfen alle Halter*innen von Elektroautos das von ihnen eingesparte CO₂ weiterverkaufen. Streng genommen dürften dies eigentlich nur Betreiber öffentlicher oder privater Ladestationen. Die Bundesregierung hat die Definition eines privaten Ladepunkts jedoch so weit gefasst, dass alle, denen ein E-Auto gehört, am Quotenhandel teilnehmen können.
Wichtig: Plug-in-Hybride sind keine vollelektrischen E-Autos und damit vom Quotenhandel ausgeschlossen!
Ganz einfach: Melden Sie Ihr Auto hier auf unserer Website für die THG-Prämie an. Sie benötigen dafür lediglich ein Foto oder einen Scan von Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Unser Partner uptodate.de übernimmt den Verkauf Ihrer THG-Quote. Je nachdem, wofür Sie sich entschieden haben - Cash oder Gutschein - erhalten Sie im Anschluss Ihre Wunschprämie.
Die THG-Quote ist eventuell steuerpflichtig gem. § 22 Absatz 3 Einkommenssteuergesetz. Das hängt unter anderem davon ab, ob Sie selbstständig oder nicht-selbstständig tätig sind und ob Sie Ihr E-Auto privat oder beruflich nutzen. Selbstständige, die Ihr E-Auto als Firmenfahrzeug nutzen, müssen die THG-Prämie zum Beispiel versteuern, da sie als Betriebseinnahme gilt.
Sind Sie nicht-selbständig – also z.B. Rentner*in, Arbeitnehmer*in oder Vermieter*in – müssen Sie die Einnahmen aus der THG-Quote in der Steuererklärung unter "Sonstige Einkünfte" angeben. Dabei gilt hier für alle "Sonstigen Einkünfte" eine Freigrenze in Höhe von 255,99 Euro pro Jahr. Wird diese überschritten, werden alle enthaltenen Einkünfte steuerpflichtig.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich im Zweifelsfall steuerrechtlich beraten.